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   BGBl. I 2015 S. 670   

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https://dejure.org/2015,51484
BGBl. I 2015 S. 670 (https://dejure.org/2015,51484)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 17, ausgegeben am 30.04.2015, Seite 670
  • Verordnung zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie zur Energieeffizienz und zur Änderung weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
  • vom 28.04.2015

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Verordnung zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie zur Energieeffizienz und zur Änderung weiterer umweltrechtlicher Vorschriften

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 28.09.2016 - 7 C 1.15

    Umweltverbandsklage; Präklusion; immissionsschutzrechtliches

    Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften finden sich in § 10 BImSchG und der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über das Genehmigungsverfahren (BImSchV) i.d.F. der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Art. 5 der Verordnung vom 28. April 2015 (BGBl. I S. 670), nicht aber in den von der Revision herangezogenen Normen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Unionsrechts.
  • VGH Bayern, 06.09.2017 - 22 ZB 16.1207

    Erfolglose Nachbarklage gegen Erweiterung eines Rinderhaltungsbetriebs

    Denn da durch die Erweiterung die in den Nummern 7.1.11.3 und 9.36 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV in der bei Genehmigungserteilung noch maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 2013 (BGBl I S. 973, geändert durch Verordnung vom 28.4.2015, BGBl I S. 670; nachfolgend "4. BImSchV a.F." genannt) normierten Schwellenwerte erstmals überschritten wurden, bedurften gemäß § 1 Abs. 5 der 4. BImSchV a.F. sowohl der Bestand als auch die neu hinzukommenden Anlagen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung; in ihrer Gesamtheit bildeten sie die für die Ermittlung der Zusatzbelastung maßgebliche "zu beurteilende Anlage" im Sinn der Nummer 2.4 Abs. 2 TA Lärm.
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