Gesetzgebung
   BGBl. I 2016 S. 2746   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,43779
BGBl. I 2016 S. 2746 (https://dejure.org/2016,43779)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,43779) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 06.12.2016, Seite 2746
  • Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes
  • vom 30.11.2016

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Anhörung)
  • bundestag.de

    18-75279
    Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (10)

  • 29.06.2016   BT   Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 06.07.2016   BT   Fortentwicklung der Geheimdienstkontrolle
  • 14.09.2016   BT   Anhörung zu Geheimdienst-Kontrolle
  • 26.09.2016   BT   Disput um Geheimdienstkontrolle
  • 26.09.2016   BT   BND-Gesetzentwurf stößt auf kontroverse Bewertung
  • 19.10.2016   BT   Kontrolle der Nachrichtendienste
  • 21.10.2016   BT   Ständiger Bevollmächtiger des Parlamentarischen Kontrollgremiums kommt
  • 04.11.2016   BR   Geheimdienstkontrolle - Bundesrat billigt stärkere Kontrolle der Nachrichtendienste
  • 23.12.2016   BT   Wichtige Beschlüsse des Bundestages im Jahr 2016
  • 10.01.2017   BT   Arne Schlatmann zum Bevollmächtigten des Kontrollgremiums ernannt
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.02.2019 - 3 ARs 10/18

    Zum Umfang der Beweisaufnahme im Breitscheidplatz-Untersuchungsausschuss des

    Daneben kann das Kontrollgremium seit Einführung des § 10 Abs. 5 PKGrG mit Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2746) Berichte eines von ihm beauftragten Sachverständigen - wiederum unter Wahrung des Geheimschutzes - unter anderem an parlamentarische Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages übermitteln.
  • VG Berlin, 09.05.2017 - 26 L 147.17

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung; einstweilige Anordnung gegen eine

    Schon dieser ist laut Gesetzesbegründung nur "verlängerter Arm" bzw. "Hilfsorgan" des Parlamentarischen Kontrollgremiums (vgl. Bundestags-Drucksache 18/9040, S. 2 und 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht