Gesetzgebung
   BGBl. I 2016 S. 3188   

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BGBl. I 2016 S. 3188 (https://dejure.org/2016,47828)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 28.12.2016, Seite 3188
  • Drittes Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes
  • vom 23.12.2016

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    18-74562
    Drittes Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 01.09.2016   BT   Seefischereigesetz soll angepasst werden
  • 30.11.2016   BT   Zustimmung für Hilfen für die Dorschfischer
  • 01.12.2016   BT   Bundestag passt das Seefischereigesetz an europäisches Recht an
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 1.17

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

    Das gilt auch soweit die Kläger über Fischereirechte und Fangerlaubnisse nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Seefischerei und zur Durchführung des Fischereirechts der Europäischen Union (Seefischereigesetz - SeeFischG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 6. Juli 1998 (BGBl. I S. 1791), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3188), verfügen.
  • VG Hamburg, 15.11.2017 - 9 K 4667/17

    Notwendigkeit einer Rechtsverordnung für Nichtzuteilung von Fangmengen für

    a) Dabei geht es vorliegend nur um die Zuteilung einer Fangmenge gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetz zur Regelung der Seefischerei und zur Durchführung des Fischereirechts der Europäischen Union in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juli 1998 (BGBl. I S. 1791), zuletzt geändert am 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3188 - Seefischereigesetz - SeeFischG), nicht um die Erteilung einer Fangerlaubnis nach § 3 Abs. 1 SeeFischG.
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