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   BGBl. I 2016 S. 767   

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BGBl. I 2016 S. 767 (https://dejure.org/2016,9526)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 18, ausgegeben am 21.04.2016, Seite 767
  • Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (Deckungsrückstellungsverordnung - DeckRV)
  • vom 18.04.2016

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 23.07.2019 - XI R 48/17

    Abfindungsklausel und Eindeutigkeitsgebot

    Als "Rechnungsgrundlagen für betriebliche Pensionsverpflichtungen" lassen sich z.B. für den Diskontierungszinssatz vielmehr sowohl die handelsrechtlichen (§ 253 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs) als auch die steuerrechtlichen Rechnungsgrundlagen (§ 6a Abs. 3 Satz 3 EStG) anführen, darüber hinaus auch die aufsichtsrechtlichen Rechnungsgrundlagen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen vom 18.04.2016, BGBl I 2016, 767; § 22 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung betreffend die Aufsicht über Pensionsfonds vom 18.04.2016, BGBl I 2016, 842) und die des § 4 Abs. 5 Satz 1 BetrAVG (zutreffend Briese, GmbHR 2017, 950, 951), im Übrigen auch Zwischen- oder Durchschnittswerte (Briese, GmbHR 2017, 950, 951 f.).
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