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   BGBl. I 2017 S. 1305   

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BGBl. I 2017 S. 1305 (https://dejure.org/2017,17253)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 01.06.2017, Seite 1305
  • Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen
  • vom 26.05.2017

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 26.02.2019 - 7 C 8.17

    Bewirtschaftung; Deich- und Hauptsielverband; Haftung für Umweltschäden;

    die Anwendung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln hat nach Maßgabe des landwirtschaftlichen Fachrechtes zu erfolgen; es sind eine Dokumentation über die Anwendung von Düngemitteln nach Maßgabe des § 10 der Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305) in der jeweils geltenden Fassung sowie eine Dokumentation über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach Maßgabe des Artikels 67 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (ABl. L 309 vom 24.11 .2009, S. 1) zu führen.
  • BVerwG, 19.12.2017 - 9 B 27.17

    Anordnung; Anordnungsbefugnis; Ersatzpflanzung; Feldgehölz; Flurbereinigung;

    Der Begriff der Feldgehölze wird in § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Verordnung über die Einhaltung von Grundanforderungen und Standards im Rahmen unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen (Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung - AgrarZahlVerpflV) vom 17. Dezember 2014, zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305) legaldefiniert.
  • VG Saarlouis, 03.09.2019 - 1 K 703/18

    Kürzung landwirtschaftlicher Subventionen wegen einer Verletzung der

    Da sich der streitige Vorgang am 26.01.2017 - damit vor dem Inkrafttreten der Neufassung der Düngeverordnung vom 26.05.2017 (BGBl. I S. 1305) -(Die Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 ist gemäß Art. 5 der Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen beim Düngen am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten, vgl. BGBl. I, S. 1305 (1348).) ereignet hat, sind vorliegend die Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) vom 27. Februar 2007 (BGBl. I S. 221) in der hier maßgeblichen Fassung der Änderung durch Artikel 5 Absatz 36 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), folgend: DÜV a.F., sowie das Düngegesetz vom 9. Januar 2009 (BGBl. I S. 54, 136) in der hier maßgeblichen Fassung der Änderung durch Art. 370 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I 1474), folgend: Düngegesetz a.F., einschlägig.
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