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   BGBl. I 2017 S. 2162   

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BGBl. I 2017 S. 2162 (https://dejure.org/2017,22283)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 05.07.2017, Seite 2162
  • Gesetz über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
  • vom 30.06.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Meldungen

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (7)

  • 25.01.2017   BT   Neuregelung des Fahrlehrerrechts
  • 02.03.2017   BT   Anhörung zur Reform des Fahrlehrerrechts
  • 02.03.2017   BT   Anhörung zur Reform des Fahrlehrerrechts
  • 06.03.2017   BT   Bundesrat äußert sich zu Fahrlehrergesetz
  • 08.03.2017   BT   Reform des Fahrlehrerrechts wird begrüßt
  • 22.03.2017   BT   Geändertes Fahrlehrergesetz beschlossen
  • 27.03.2017   BT   Votum über Regierungs­entwurf zur Reform des Fahrlehrerwesens

Amtliche Gesetzesanmerkung

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Wird zitiert von ... (32)

  • LSG Hessen, 06.05.2020 - L 1 BA 15/18

    Zur Sozialversicherungspflicht eines Fahrlehrers ohne Fahrschulerlaubnis.

    Doch auch § 17 Abs. 1 Satz 1 des zum 01.01.2018 in Kraft getretenen FahrlG in der Fassung des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBl. 2017 S. 2162 ff.) bestimme, dass „wer als selbstständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbilde oder durch beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lasse, einer Fahrschulerlaubnis bedürfe“.

    In § 1 Abs. 4 Satz 1 FahrlG in der ab 01.01.2018 gültigen Fassung des Gesetzes vom 30.06.2017 (BGBl. I, 2162, 3784) heißt es weiterhin:.

  • VGH Hessen, 26.04.2023 - 2 A 310/22

    Vorbildungserfordernis für Fahrlehrerlaubnis

    Mit Bescheid vom 23. Juli 2018 wurde der Antrag nach vorheriger Anhörung unter Verweis auf § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Fahrlehrergesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2162, 3784) - FahrlG - abgelehnt, da die Klägerin nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung verfüge.

    Auf Antrag des Beklagten hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 15. Februar 2022 die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage zugelassen, ob ein Realschulabschluss eine der abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf gleichwertige Vorbildung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Fahrlehrergesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I, S. 2162) darstellt.

    Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Zulassung zur Fahrlehrerprüfung nach § 8 des Fahrlehrergesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2162, 3784) - FahrlG - und § 8 der Fahrlehrer-Prüfungsverordnung vom 2. Januar 2018 (BGBl. I S. 2, 42) - FahrlPrüfO -.

    c) Die gegenwärtige Regelung des Vorbildungserfordernisses für Fahrlehrer wurde mit Gesetz über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 30. Juni 2017 (BGBl. I, S. 2162) getroffen.

    Der Gegenäußerung der Bundesregierung vom 22. Februar 2017 (a.a.O.) ist jedoch nur zu entnehmen, dass sie den mittleren Bildungsabschluss nicht zusätzlich zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung fordern wollte, nicht aber, dass der mittlere Abschluss anstelle einer abgeschlossenen Berufsausbildung ausreichen sollte.

  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 11 CS 18.2333

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums

    Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 5. März 2003 (StVG, BGBl I S. 310), zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2017 (BGBl I S. 2162), in Kraft getreten am 1. Januar 2018, und § 46 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vom 13. Dezember 2010 (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV, BGBl I S. 1980), zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Mai 2018 (BGBl I S. 566), hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich ihr Inhaber als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.
  • VGH Bayern, 15.07.2020 - 11 ZB 20.43

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaligen Konsums von Ecstasy

    Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 5. März 2003 (StVG, BGBl I S. 310), zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2017 (BGBl I S. 2162), und § 46 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vom 13. Dezember 2010 (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV, BGBl I S. 1980), zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Januar 2018 (BGBl I S. 2), hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich deren Inhaber als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.
  • VGH Bayern, 17.10.2022 - 11 B 20.2996

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat (§ 2 Abs. 4 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes [StVG] in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.3.2003 [BGBl I S. 310, 919], im maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheiderlasses zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.6.2017 [BGBl I S. 2162], § 11 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 FeV).
  • VGH Bayern, 22.01.2019 - 11 CS 18.1429

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums

    Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 5. März 2003 (StVG, BGBl I S. 310), zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Bescheiderlasses in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl I S. 2162), in Kraft getreten am 1. Januar 2018, und § 46 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vom 13. Dezember 2010 (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV, BGBl I S. 1980), zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Januar 2018 (BGBl I S. 2), hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich ihr Inhaber als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.
  • VGH Bayern, 06.11.2018 - 11 CS 18.821

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Gutachtens - Nachweis

    Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 5. März 2003 (StVG, BGBl I S. 310), zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2017 (BGBl I S. 2162), und § 46 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vom 13. Dezember 2010 (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV, BGBl I S. 1980), zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. August 2017 (BGBl I S. 3232), hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich ihr Inhaber als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2018 - 8 B 717/18

    Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis bzgl. Zweifel an der

    Da der Antragsteller seine Ausbildung als Fahrlehrer vor dem 1. Januar 2018 begonnen hat, richtet sich der geltend gemachte Anspruch auf Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis gemäß der Übergangsvorschrift des § 69 Abs. 6 FahrlG in der aktuell geltenden Fassung vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2162) nach den vor dem 1. Januar 2018 geltenden Vorschriften.
  • VGH Bayern, 21.11.2018 - 11 CS 18.1237

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 5. März 2003 (StVG, BGBl I S. 310), zum maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheiderlasses zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2017 (BGBl I S. 2162), und § 46 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vom 13. Dezember 2010 (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV, BGBl I S. 1980), zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Januar 2018 (BGBl I S. 2), hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich ihr Inhaber als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.
  • VGH Bayern, 19.10.2021 - 11 CS 21.1967

    Widerruf der Fahrlehrer- und Fahrschulerlaubnis

    Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG) vom 30. Juni 2017 (BGBl I S. 2162), berichtigt durch Mitteilung vom 15. November 2017 (BGBl I S. 3784) und im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2013 - 11 ZB 12.2566 - juris Rn. 20) geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl I S. 1307), ist die Fahrlehrerlaubnis u.a. dann zu widerrufen, wenn nachträglich die in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 FahrlG genannte Voraussetzung, d.h. das Nichtvorliegen von Tatsachen, die den Bewerber für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen, weggefallen ist.
  • VGH Bayern, 19.06.2019 - 11 CS 19.936

    Anordung eines ärztlichen Gutachtens wegen Fahreignungszweifeln im Hinblick auf

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2017 - 7 LC 93/15

    Erlöschen einer Fahrschulerlaubnis; Zuverlässigkeit des verantwortlichen Leiters

  • VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 CS 19.9

    Notwendiger Vortrag bei behaupteter Verabreichung eines Betäubungsmittels durch

  • VGH Bayern, 18.12.2019 - 11 C 19.1139

    Berufseignungstest für Fahrlehrerbewerber

  • VGH Bayern, 25.05.2020 - 11 ZB 19.693

    Erteilung eines Bewohnerparkausweises

  • VGH Bayern, 24.05.2019 - 11 ZB 19.532

    Anforderungen an die Darlegung von Bedenken gegen die Fahreignung

  • VGH Bayern, 10.04.2019 - 11 CS 18.2334

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 11 CS 18.2400

    Anforderung eine Gutachtens - Umfang der Pflichten des Betroffenen

  • VG Würzburg, 13.11.2019 - W 6 K 18.1086

    Erteilung einer Fahrschulerlaubnis - Anforderungen an den Nachweis eines

  • VG Würzburg, 18.09.2019 - W 6 K 18.1396

    Keine Neuerteilung der Fahrlehrerlaubnis bei Straftaten

  • VG Cottbus, 31.05.2018 - 3 L 700/17

    Anwendbarkeit der Gewerbeordnung auf Fahrschulen, insbesondere in Fällen des

  • VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3594/18

    Anerkennung eines von einem Dritten betriebenen Konferenzraum als Schulungsraum

  • VGH Bayern, 16.10.2018 - 11 ZB 18.1810

    Anforderungen an die Gutachtensanordnung - Verkehrsbezug

  • VGH Bayern, 14.02.2022 - 11 CS 21.2961

    Widerruf der Fahrlehrerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit - einstweiliger

  • VGH Bayern, 25.05.2020 - 11 ZB 19.694

    Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises

  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 11 CS 18.2613

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums

  • VGH Bayern, 08.11.2018 - 11 CS 18.832

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

  • VGH Bayern, 24.02.2020 - 11 CS 20.74

    Rücknahme der Eintragung der Schlüsselzahl 95 in einem Führerschein mangels

  • VG Cottbus, 27.02.2019 - 3 L 45/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Widerruf der Fahrschulerlaubnis

  • VG München, 04.11.2020 - M 27 E 20.3903

    Eintragung eines Beschäftigungsverhältnisses in den Fahrlehrerschein -

  • VG München, 16.02.2023 - M 27 K 20.3692

    Ohne Prüfungsfehler keine Wiederholung der Fahrlehrerprüfung

  • VG Würzburg, 04.03.2021 - W 3 K 19.757

    Aufstiegsausbildungsförderung, Fahrlehrer-Ausbildung, Unterhaltsbeitrag,

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