Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 2234   

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BGBl. I 2017 S. 2234 (https://dejure.org/2017,23335)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 45, ausgegeben am 12.07.2017, Seite 2234
  • Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen
  • vom 05.07.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen

Meldungen (4)

  • haufe.de

    Verpackungsgesetz: Was Hersteller und Händler bis zum Jahresende erledigen müssen!

  • faz.net

    Neues Müllgesetz: Wann der Kleiderbügel in welche Tonne gehört [21.07.2016]

  • faz.net

    Neues Verpackungsgesetz: Ein Weg zu mehr Mehrweg? [22.07.2016]

  • derenergieblog.de

    Für die Tonne? - Bundesrat hat Widerstand gegen neues Verpackungsgesetz aufgegeben

Literatur

  • it-recht-kanzlei.de

    Änderungen beim Einwegpfand zum 01.01.2019 - Ausweitung der Pfandpflicht

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (8)

  • 10.02.2017   BR   Verpackungsgesetz - Bundesrat kritisiert geplantes Verpackungsgesetz
  • 02.03.2017   BT   Erfassung wertstoffhaltiger Abfälle
  • 13.03.2017   BT   Anhörung zum geplanten Verpackungsgesetz
  • 20.03.2017   BT   Debatte um neues Verpackungsgesetz
  • 27.03.2017   BT   Regierung will Trennung von wertstoffhaltigen Abfällen fortentwickeln
  • 29.03.2017   BT   Mehrwegquote im Verpackungsgesetz
  • 02.05.2017   BR   Verpackungsgesetz - Mehr Recycling für weniger Abfall
  • 12.05.2017   BR   Verpackungsgesetz - In Zukunft mehr Recycling für weniger Abfall

Amtliche Gesetzesanmerkung

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2022 - 2 S 3814/20

    Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer - Schnellrestaurant; örtliche

    Auf Grundlage der dargestellten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widerspricht die zu beurteilende Verpackungssteuer auch den heutigen bundesrechtlichen Vorgaben des Abfallrechts, namentlich den Vorgaben im Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG - vom 24.02.2012 (BGBl. I, 2121) und dem am 01.01.2019 in Kraft getretenen Verpackungsgesetz vom 05.07.2017 (BGBl. I, 2234).
  • BVerwG, 24.05.2023 - 9 CN 1.22

    Tübingen darf Verpackungssteuer erheben

    Auch in dem speziell für Verpackungsabfälle geltenden Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG) vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 124), das die aus dem Jahr 1991 stammende Verpackungsverordnung abgelöst hat, wird die Abfallvermeidung als vorrangiges Ziel benannt (§ 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 VerpackG).
  • BGH, 01.02.2018 - III ZR 53/17

    Verpflichtung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zur Auskunft über

    Soweit in § 22 Abs. 4 Satz 7, 8 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen vom 5. Juli 2017 (Verpackungsgesetz - VerpackG; BGBl. I S. 2234) im Rahmen der Regelungen zu der zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den dualen Systemen zu treffenden Abstimmung nunmehr eine Regelung über die Herausgabe von Masseanteilen für den Fall, dass die Beteiligten sich nicht auf eine gemeinsame Verwertung einigen können, vorgesehen ist (siehe hierzu BT-Drs. 18/11274, S. 112 ff), tritt diese Bestimmung gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234, 2260) erst zum 1. Januar 2019 in Kraft.
  • VGH Bayern, 28.08.2020 - 12 CS 20.1750

    Erfolgreiche Beschwerde in einem verpackungsrechtlichen Eilverfahren

    Die Antragstellerin betreibt eines von acht bundesweit genehmigten Systemen zur regelmäßigen Abholung von als Abfall anfallenden restentleerter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher gemäß § 3 Abs. 16 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG - vom 5.7.2017, BGBl I S. 2234).
  • BVerwG, 26.03.2018 - 7 B 8.17

    Unterlassungsanspruch bzgl. der Durchführung der Verwertung und Vermarktung von

    Dem entspricht, dass die Abstimmung der Systeme gemäß § 6 Abs. 4 Satz 2 VerpackV, die im Wege einer schriftlichen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu erfolgen hat (vgl. § 6 Abs. 4 Satz 3 VerpackV; § 22 Abs. 1 des zum 1. Januar 2019 in Kraft tretenden Verpackungsgesetzes vom 5. Juli 2017, BGBl. I 2234; BT-Drs. 18/11274, S. 108), Voraussetzung für die Systemfeststellung nach § 6 Abs. 5 Satz 1 VerpackV ist.
  • BVerwG, 09.01.2023 - 10 AV 1.23

    Beliehene juristische Person des Privatrechts als eine Bundesbehörde im Sinne des

    Sie ist auch durch die Vorschriften des Verpackungsgesetzes (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen - VerpackG) vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22. September 2021 (BGBl. I S. 4363), sowohl hinsichtlich der Art und Weise ihrer Errichtung als Privatrechtssubjekt als auch hinsichtlich der Überwachung der Aufgabenerfüllung und der Eingriffsbefugnisse des Umweltbundesamtes, dem nicht nur die Rechts-, sondern auch die Fachaufsicht über die Zentrale Stelle obliegt, in besonderer Weise organisatorisch in die Bundesverwaltung eingegliedert.
  • VG Würzburg, 23.03.2021 - W 10 S 21.60

    Rahmenvorgabe nach dem Verpackungsgesetz

    Die Antragstellerin betreibt ein bundesweit genehmigtes System zur regelmäßigen Abholung von als Abfall anfallenden restentleerten Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher gemäß § 3 Abs. 16 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz vom 5. Juli 2017, BGBl. I S. 2234, zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 23. Oktober 2020, BGBl. I S. 2232 - VerpackG).
  • VG München, 29.06.2020 - M 17 S 20.1883

    Sicherheitsleistung des Systembetreibers zur Sammlung und Verwertung

    Die Antragstellerin betreibt eines von acht bundesweit genehmigten Systemen zur regelmäßigen Abholung von als Abfall anfallenden restentleerter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher gemäß § 3 Abs. 16 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG - vom 5. Juli 2017, BGBl. I S. 2234).
  • VG München, 24.08.2020 - M 17 S 20.2672

    Anordnung eines Vollservice bei der Sammlung restentleerter Verpackungen im

    Die Antragstellerin betreibt eines von acht bundesweit genehmigten Systemen zur regelmäßigen Abholung von als Abfall anfallenden restentleerten Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher gemäß § 3 Abs. 16 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG - vom 5. Juli 2017, BGBl. I S. 2234).
  • VG Kassel, 03.09.2020 - 4 L 826/20

    Rahmenvorgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers für die Sammlung von

    Die Antragstellerin wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Rahmenvorgabe nach § 22 Abs. 2 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz) vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234), zuletzt geändert durch Artikel 139 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) - VerpackG -.
  • VG Köln, 03.06.2020 - 13 L 2655/19
  • LG Hamburg, 22.10.2020 - 327 O 441/19

    Pfandpflicht und entsprechende Kennzeichnungspflicht für Getränkedosen mit einem

  • VG München, 09.07.2020 - M 17 S 20.2411

    Sicherheitsleistung des Systembetreibers zur Sammlung und Verwertung

  • LG Hamburg, 20.08.2019 - 406 HKO 93/19

    Energy-Drinks: Befreiung von der Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen

  • VG Potsdam, 22.06.2020 - 14 L 365/20
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