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   BGBl. I 2017 S. 2360   

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https://dejure.org/2017,24882
BGBl. I 2017 S. 2360 (https://dejure.org/2017,24882)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 47, ausgegeben am 19.07.2017, Seite 2360
  • Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
  • vom 12.07.2017

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

Meldungen

  • deloitte-tax-news.de

    Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen: Schwerpunkt Umsatzsteuer

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 30.08.2017 - XI R 24/16

    Vergütungsverfahren; vorzulegende Belege --Rechtslage vom 1. Januar 2010 bis 29.

    bb) Durch die Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 12. Juli 2017 (BGBl I 2017, 2360) hat der Verordnungsgeber § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV erneut geändert: Die Rechnungen und Einfuhrbelege sind seither "als eingescannte Originale vollständig" beizufügen.
  • FG Hamburg, 18.12.2020 - 5 K 175/18

    Zum Vorsteuerabzugsrecht hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer eines

    Das zuständige Finanzamt bestimmt sich gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 1 der Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für die Umsatzsteuer im Ausland ansässiger Unternehmer (Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung - UStZustV -, BGBl I 2001, 3794, BStBl I 2002, 4 [24], zuletzt geändert durch Art. 9 der Verordnung vom 12. Juli 2017, BGBl I 2017, 2360).
  • FG Münster, 08.02.2023 - 6 K 1330/20

    Erteilung acht inhaltsgleicher verbindlicher Auskünfte bezüglich mehrstufiger

    Letztlich änderte der Verordnungsgeber die auf Grundlage von § 89 Abs. 2 Satz 5 und 6 ergangene StAuskVO durch die Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (BGBl 2017, 2360) und erweiterte § 1 Abs. 2 StAuskV um Organschaftsfälle.
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