Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 969   

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BGBl. I 2017 S. 969 (https://dejure.org/2017,13225)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 04.05.2017, Seite 969
  • Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren
  • vom 28.04.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    18-73046
    Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung

Meldungen (7)

Literatur (11)

  • zjs-online.com PDF

    Textsynopse zum kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht: Die Änderungen zum 1.1.2018 im Überblick

  • nomos.de PDF

    Die Reform des Bauvertragsrechts zum 1. Januar 2018 (Prof. Dr. Gerhard Ring; NJ 2017, 485-494)

  • wkblog.de

    Reform des Kaufrechts tritt am 01.01.2018 in Kraft

  • juraexamen.info

    Kaufrechtliche Mängelhaftung 2018: Die Reform im Überblick

  • heuking.de

    Neues zur kaufrechtlichen Mängelhaftung für Aus-und Einbaukosten im Rahmen der Nacherfüllung ab dem 1. Januar 2018

  • RA Kotz

    Werkvertragsrecht - Das ist neu ab 2018!

  • fgvw.de

    Die Reform des kaufrechtlichen Sachmängelhaftungsrechts mit Wirkung zum 01.01.2018

  • weka.de

    BGB 2018: Wo liegen die Praxisprobleme der Bauvertragsreform?

  • lto.de

    Reform des Bauvertragsrechts: Es bleibt kein Stein auf dem anderen

  • anwaltverein.de

    Obligatorische Spezialkammern an den Landgerichten kommen nun doch

  • staatsanzeiger-eservices.de PDF

    Bauvertragsrecht soll reformiert werden [05.05.2017]

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (10)

  • 25.05.2016   BT   Reform des Bauvertragsrechts
  • 03.06.2016   BT   Reform des Bauvertragsrechts (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 06.06.2016   BT   Mehr Rechtssicherheit für Häuslebauer
  • 10.06.2016   BT   Fraktionen weitgehend einig bei Baurechtsreform
  • 23.06.2016   BT   Neues Recht am Bau strittig
  • 23.06.2016   BT   Neues Recht am Bau ist unter Experten strittig
  • 22.02.2017   BT   Regierung will mehr Verbraucher­schutz für Bauherren
  • 21.03.2017   BR   Bauherrenschutz - Mehr Verbraucherschutz für private Bauherren
  • 31.03.2017   BR   Bauherrenschutz - Mehr Verbraucherschutz für private Bauherren
  • 21.02.2018   BT   AfD: "Hand­werker­wider­ruf" im Verbrau­che­rrecht prü­fen und über­ar­beiten

Sonstiges

  • wolterskluwer-online.de

    Kurznachricht zu "Teilabnahme - Wie funktioniert § 650s BGB?" von RA/FABau-/ArchitektenR Dr. Alexander Zahn, NZBau 2019, 34 - 41

 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BGH, 22.11.2017 - VIII ZR 83/16

    Verkäufer kann nach erfolgreichem Antrag des Käufers auf PayPal-Käuferschutz

    Denn gemäß § 474 Abs. 4 BGB (in der vom 13. Juni 2014 bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung; ab dem 1. Januar 2018: § 475 Abs. 2 BGB, siehe BGBl. I 2017, 969, 970) ist § 447 Abs. 1 BGB mit der Maßgabe auf Verbrauchsgüterkäufe anzuwenden, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nur dann auf den Käufer übergeht, wenn dieser die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt hat, und der Verkäufer dem Käufer diese Person nicht zuvor benannt hat.
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 254/20

    Zum sog. Dieselskandal: Grenzen der Ersatzlieferung bei einem Nachfolgemodell

    Seit dem 1. Januar 2018 sieht § 439 Abs. 3 BGB (BGBl. I 2017 S. 969; im Folgenden: nF) sogar für sämtliche Kaufverträge vor, dass der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet ist, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen.
  • BGH, 11.07.2019 - VII ZR 266/17

    Qualifizierung der Regelung in Vertragsmuster des Bundes für Verträge mit

    Mit dieser Formulierung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Architektenvertrag typischerweise eine Reihe verschiedener Pflichten umfasst und zwischen dem Planungserfolg und den Planungs- und Leistungsschritten zu unterscheiden ist (Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, BT-Drucks. 18/8486, S. 66).

    Sie können aber auch im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Planungs- und Überwachungsziele nur im Ansatz, beispielsweise unter Bezeichnung des Grundstücks und Bestimmung des Zwecks des zu errichtenden Gebäudes oder der herzustellenden Außenanlage vereinbaren (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, BT-Drucks. 18/8486, S. 67) und die weitergehend notwendige Konkretisierung der zukünftigen Planung überlassen (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2015 - VII ZR 131/13 Rn. 24, BGHZ 205, 107).

  • BGH, 14.09.2017 - IX ZR 261/15

    Abschluss eines Werklieferungsvertrages nach Insolvenzantrag des Unternehmers:

    Die Vorschrift des § 648a Abs. 1 Satz 2 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts (u.a.) vom 28. April 2017 (BGBl. I 969), die am 1. Januar 2018 in Kraft treten wird, erlaubt eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des Werks nicht zugemutet werden kann; allerdings entfällt der Vergütungsanspruch des Unternehmers im Fall einer berechtigten Kündigung aus wichtigem Grund nicht insgesamt (vgl. § 648a Abs. 5 BGB-neu).
  • BGH, 30.03.2022 - VIII ZR 109/20

    Verbrauchsgüterkauf: Anforderungen an ein taugliches Nacherfüllungsverlangen;

    Diese Vorschrift wurde erst durch Art. 1 Nr. 10 des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren vom 28. April 2017 (BGBl. I S. 969) mit Wirkung zum 1. Januar 2018 eingeführt.
  • BGH, 21.06.2023 - VIII ZR 105/22

    Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den

    (1) § 439 Abs. 3 Satz 1 BGB aF wurde durch Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren vom 28. April 2017 (BGBl. I S. 969) mit Wirkung zum 1. Januar 2018 eingeführt.
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 118/20

    Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung bei Fahrzeug mit Dieselmotor EA 189?

    Seit dem 1. Januar 2018 sieht § 439 Abs. 3 BGB (BGBl. I 2017 S. 969; im Folgenden: nF) sogar für sämtliche Kaufverträge vor, dass der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet ist, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen.
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 275/19

    Anspruch auf Ersatzlieferung bei Fahrzeug mit Dieselmotor EA 189?

    Seit dem 1. Januar 2018 sieht § 439 Abs. 3 BGB (BGBl. I 2017, S. 969; im Folgenden: nF) sogar für sämtliche Kaufverträge vor, dass der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet ist, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen.
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 357/20

    Inhalt und zur Reichweite einer Beschaffungspflicht des Verkäufers beim

    Seit dem 1. Januar 2018 sieht § 439 Abs. 3 BGB (BGBl. I 2017, S. 969; im Folgenden: nF) sogar für sämtliche Kaufverträge vor, dass der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet ist, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen.
  • OLG Naumburg, 11.07.2019 - 1 U 116/18

    Mangel einer Eigentumswohnung bei zum Schimmelpilzwachstum führenden Eintrag von

    c) Auf das Vertragsverhältnis der Parteien sind die Bestimmungen des BGB in der Fassung vor dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts vom 28.04.2017 (BGBl. I 969) anzuwenden (Art. 229 § 39 EGBGB).
  • BGH, 16.11.2020 - NotSt (Brfg) 2/19

    Prüfung des Bestehens eines berechtigten Sicherungsinteresses für eine

  • OLG Bamberg, 31.08.2018 - 2 ZIV AR 2/18

    Bestimmung der gesetzlichen Spezialzuständigkeit für Bank- und Finanzgeschäfte

  • KG, 01.07.2019 - 2 AR 26/19

    Schadensersatzanspruch wegen eines Wasserschadens

  • OLG Frankfurt, 19.12.2018 - 11 SV 114/18

    Funktionelle Zuständigkeit der Baukammer gem. § 72 a I Nr. 2 GVG

  • OLG Nürnberg, 26.07.2018 - 12 W 1178/18

    Öffentliche Urkunde bei maschinell gedrucktem Dienstsiegel

  • KG, 13.12.2018 - 2 AR 60/18

    Funktionelle Zuständigkeit: Zuständigkeit der Kammer für Bausachen für

  • OLG Köln, 07.04.2022 - 15 U 82/21

    Einbaukosten

  • BayObLG, 20.07.2022 - 102 AR 56/22

    Funktionale Zuständigkeit, Versicherungssenat, Ausgleich wegen

  • OLG Bremen, 17.03.2023 - 2 U 32/20

    Anforderungen an den Umfang der Untersuchung von Waren eines Handelskaufs;

  • OLG Frankfurt, 23.04.2018 - 13 SV 6/18

    Zuständigkeitsbestimmung: Tiermedizinische Heilbehandlung nicht von § 72a Satz 1

  • KG, 17.03.2020 - 2 AR 5/20

    Zuständigkeitsbestimmung: Erfüllungsort bei der Feststellungsklage auf

  • KG, 14.03.2019 - 2 AR 6/19

    Zuständigkeitsbestimmung nach Neuregelung der funktionellen Zuständigkeit:

  • OLG Frankfurt, 20.06.2018 - 11 SV 25/18

    Funktionelle Zuständigkeit für Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften

  • OLG Brandenburg, 31.07.2018 - 6 U 25/15

    Unternehmerkündigung eines Werklieferungsvertrages über unvertretbare Sachen:

  • OLG Rostock, 23.11.2022 - 4 U 14/22

    Widerrufsbelehrung in verbundenem Darlehensvertrag

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 8 SO 360/17
  • KG, 15.04.2019 - 2 AR 9/19

    Funktionelle Zuständigkeit des wegen Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen

  • KG, 23.07.2018 - 2 AR 32/18

    Zuständigkeit der Kammer für Bausachen für Schadensersatzansprüche wegen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 8 SO 121/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 8 SO 259/16
  • OLG Hamburg, 03.12.2018 - 11 AR 21/18

    Funktionelle Zuständigkeit der Baukammer bei Inanspruchnahme aus einer

  • LG Darmstadt, 03.04.2018 - 9 O 30/18
  • LG Nürnberg-Fürth, 03.05.2021 - 12 O 6673/20

    Keine Abnahmefiktion bei Verweigerung der Abnahme unter Angabe eines Mangels

  • OLG Frankfurt, 28.05.2020 - 5 U 36/19

    Auslegung einer Nebenabrede im Rahmenvertrag zwischen zwei Autozulieferern

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