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   BGBl. I 2017 S. 1682   

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BGBl. I 2017 S. 1682 (https://dejure.org/2017,20840)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 24.06.2017, Seite 1682
  • Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz - StUmgBG)
  • vom 23.06.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz - StUmgBG)

Meldungen (5)

  • welt.de

    Bankgeheimnis? Das hat der Staat jetzt beerdigt [13.07.2017]

  • mdr.de

    Deutsches Bankgeheimnis endgültig abgeschafft [11.07.2017]

  • merkur.de

    Wie das Bankgeheimnis abgeschafft wurde [04.07.2017]

  • anwalt.de

    Verschärfungen durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) im Bereich des Steuerstrafrechts

  • deloitte-tax-news.de

    Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz: Bundestag verabschiedet Gesetz

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (10)

  • 14.02.2017   BT   Konsequenzen aus Panama Papers
  • 21.02.2017   BT   Länderwünschen wird zugestimmt
  • 08.03.2017   BT   Vier Anhörungen beschlossen
  • 14.03.2017   BT   Anhörung zum Kampf gegen Steuerumgehung und Briefkastenfirmen
  • 24.03.2017   BT   Steuerumgehung Thema in Anhörung
  • 27.03.2017   BT   Wirtschaftsprotest gegen Meldepflichten
  • 18.04.2017   BT   Gesetze gegen schädliche Steuerpraktiken und Steuerumgehung
  • 26.04.2017   BT   Änderung beim Kindergeld beschlossen
  • 23.05.2017   BR   Briefkastenfirmen - Hohe Hürden für Briefkastenfirmen
  • 02.06.2017   BR   Transparenzregister - Bundesrat stimmt Maßnahmen gegen Briefkastenfirmen zu
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • FG Niedersachsen, 25.09.2018 - 8 K 95/18

    Streit um die Nichtauszahlung eines bestandskräftig festgesetzten

    § 66 Abs. 3 wurde durch Gesetz vom 23. Juni 2017 eingeführt (Art. 7 Nr. 7 des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juni 2017, BGBl. I 2017, 1682).
  • BFH, 19.02.2020 - III R 66/18

    Kindergeld; Zuordnung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG zum

    Die durch das StUmgBG vom 23.06.2017 (BGBl I 2017, 1682) eingeführte und für nach dem 31.12.2017 und vor dem 18.07.2019 eingegangene Kindergeldanträge geltende Ausschlussfrist ist dem Festsetzungsverfahren und nicht dem Erhebungsverfahren zuzuordnen.

    a) Nach § 66 Abs. 3 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz --StUmgBG--) vom 23.06.2017 (BGBl I 2017, 1682) wird das Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.

  • BFH, 10.05.2017 - II R 53/14

    Ehegattenfreibetrag für beschränkt Steuerpflichtige

    § 2 Abs. 3 ErbStG n.F. wurde durch Art. 4 Nr. 1 Buchst. b des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes --StUmgBG-- vom 23. Juni 2017 (BGBl I 2017, 1682) mit Wirkung ab dem Tag nach Verkündung des Gesetzes (vgl. Art. 11 Abs. 1 StUmgBG) wieder aufgehoben.
  • BFH, 12.10.2023 - III R 38/21

    Per E-Mail gestellter Kindergeldantrag formwirksam

    Dies hängt entscheidend davon ab, ob ein Kindergeldantrag am 16.07.2019 auch mit einer E-Mail formwirksam gestellt werden konnte, denn vor dem 18.07.2019 war der Anspruch auf Kindergeld und nach dem 18.07.2019 der Anspruch auf Auszahlung des Kindergelds auf die letzten sechs Kalendermonate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist, begrenzt (§ 66 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes --EStG-- i.d.F. des Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 23.06.2017, BGBl I 2017, 1682 --EStG a.F.-- für Anträge, die nach dem 31.12.2017 und vor dem 18.07.2019 eingegangen sind, und § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F. des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11.07.2019, BGBl I 2019, 1066 --EStG n.F.--, für Anträge, die nach dem 18.07.2019 eingegangen sind).
  • BFH, 26.05.2021 - III R 50/19

    Berücksichtigung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG a.F. beim

    Wird ein noch nicht festsetzungsverjährter Kindergeldanspruch aufgrund der Anwendung der Frist des § 66 Abs. 3 EStG i.d.F. des StUmgBG vom 23.06.2017 (BGBl I 2017, 1682, BStBl I 2017, 865) ausgeschlossen, ist er auch bei der Günstigerrechnung und der Hinzurechnung nach § 31 Satz 4 EStG nur in Höhe von 0 EUR zu berücksichtigen.

    b) Zutreffend hat das FG weiter angenommen, dass die sechsmonatige Ausschlussfrist nach § 66 Abs. 3 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz --StUmgBG--) vom 23.06.2017 (BGBl I 2017, 1682, BStBl I 2017, 865) dem Festsetzungsverfahren zuzuordnen ist.

  • BFH, 19.02.2020 - III R 70/18

    Kindergeld; Abrechnungsbescheid durch Einspruchsentscheidung über Höhe des

    a) Nach § 66 Abs. 3 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz --StUmgBG--) vom 23.06.2017 (BGBl I 2017, 1682) wird das Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.
  • FG Düsseldorf, 10.04.2019 - 10 K 3589/18

    Rechtsnatur der Auszahlungsbeschränkung nach § 66 Abs. 3 EStG: Abweichende

    § 66 Abs. 3 EStG und § 52 Abs. 49a Satz 7 EStG wurden durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 23. Juni 2017 (BGBl. I 2017, 1682) eingefügt.

    Nach der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Finanzausschusses vom 26. April 2017 (Bundestags-Drucks. 18/12127, S. 62) sollte durch § 66 Abs. 3 EStG verhindert werden, dass für einen mehrjährigen Zeitraum in der Vergangenheit rückwirkend Kindergeld ausgezahlt werden kann.

    Der Gesetzgeber wollte ausweislich der Begründung (Bundestags-Drucks. 18/12127, S. 62) durch die Neuregelung lediglich verhindern, dass dadurch der materiell-rechtliche Kindergeldanspruch berührt wird, soweit er für an das Kindergeld anknüpfende Annexleistungen im außersteuerlichen Bereich bedeutsam ist.

  • FG Hessen, 17.09.2019 - 6 K 174/19

    Erhöhung der tariflichen Einkommensteuer um den Anspruch auf Kindergeld

    Nach § 66 Abs. 3 EStG in der für Kindergeldanträge ab dem 01.01.2018 geltenden Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes vom 23.06.2017 (BGBl. I 2017, 1682 ff.) wird das Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse eingegangen ist.
  • FG Düsseldorf, 05.12.2019 - 14 K 3040/18

    Begrenzung der Nachzahlung des festgesetzten Kindergeldes gemäß § 66 Abs. 3 EStG

    Vorliegend wurde § 66 Abs. 3 EStG durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 23.06.2017 (BGBl. I 2017, 1682) eingefügt.

    Nach der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Finanzausschusses vom 26.04.2017 (Bundestags-Drucks. 18/12127, Seite 62) sollte durch § 66 Abs. 3 EStG verhindert werden, dass für einen mehrjährigen Zeitraum in der Vergangenheit rückwirkend Kindergeld ausgezahlt werden kann.

    Ausgehend von dem Gesetzeswortlaut und dem Sinnzusammenhang konnte die Regelung des § 66 Abs. 3 EStG nach den Gesetzesmaterialien zum Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl. I 2017, 1682) als eine auch nach dem Willen des Gesetzgebers von der Festsetzungsfrist gemäß § 169 AO abweichende Regelung zur Kindergeldfestsetzung verstanden werden.

    Ausweislich der Gesetzesbegründung (Bundestags-Drucks. 18/12127, Seite 62) wollte der Gesetzgeber im Rahmen der Regelung des § 66 Abs. 3 EStG verhindern, dass dadurch der materiell-rechtliche Kindergeldanspruch berührt wird, soweit er für an das Kindergeld anknüpfende Annexleistungen im außersteuerlichen Bereich bedeutsam ist.

  • EuGH, 21.12.2021 - C-394/20

    Finanzamt V () und déduction des parts réservataires) - Vorlage zur

    § 1 ("Steuerpflichtige Vorgänge") des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl. 1997 I S. 378), geändert durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 23. Juni 2017 (BGBl. 2017 I S. 1682) (im Folgenden: ErbStG), sieht vor:.
  • BFH, 22.04.2020 - III R 33/19

    Kindergeld: Zuordnung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG zum

  • BFH, 10.05.2017 - II R 2/16

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 10. 05. 2017 II R 53/14 -

  • BFH, 09.09.2020 - III R 37/19

    Rückwirkende Festsetzung von Kindergeld

  • BFH, 19.02.2020 - III R 18/19

    Kindergeld; Zuordnung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG zum

  • OVG Sachsen, 11.06.2019 - 5 B 63/19

    Unterbrechung, Verjährung, Kommunalabgabe, Pfändung; Vollstreckungsmaßnahme,

  • FG Köln, 15.12.2020 - 5 K 2552/19

    Steuerpflicht einer Vergleichszahlung im Anschluss an den Widerruf eines

  • BFH, 19.02.2020 - III R 38/19

    Kindergeld; Zuordnung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG zum

  • BFH, 19.02.2020 - III R 26/19

    Kindergeld; Zuordnung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG zum

  • BFH, 22.09.2022 - III R 21/21

    Verfassungsmäßigkeit des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG

  • FG Baden-Württemberg, 04.02.2019 - 10 K 1275/18

    § 66 Abs. 3 EStG n.F. rechtfertigt nicht die Ablehnung der Auszahlung eines

  • FG Niedersachsen, 25.02.2020 - 9 K 156/18

    Rückwirkende Gewährung von Kindergeld für einen mehrjährigen Zeitraum in der

  • FG Nürnberg, 28.07.2021 - 3 K 1589/20

    Rückwirkende Auszahlung von Kindergeld für EU- Bürger

  • FG Niedersachsen, 25.02.2020 - 9 K 157/18

    Anspruch auf Auszahlung von festgesetztem Kindergeld

  • BFH, 17.03.2020 - III R 31/19

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 - III R 26/18 - Kindergeld;

  • FG Münster, 26.09.2019 - 8 K 2081/18

    Kindergeld - Betrifft die bis zum 17.7.2019 gültige Regelung des § 66 Abs. 3

  • FG Köln, 05.02.2020 - 14 K 1612/19

    Einkommensteuer: Im Veranlagungszeitraum abstrakt bestehender Kindergeldanspruch

  • FG Münster, 21.05.2021 - 4 K 3164/20

    Anforderungen an die Auszahlung des Kindergeldes als Steuervergütung

  • BFH, 01.12.2021 - II B 34/21

    Abfindung für den Verzicht auf eine behauptete Erbenstellung

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-394/20

    Finanzamt V () und déduction des parts réservataires) - Vorlage zur

  • FG Münster, 31.08.2023 - 10 K 2613/20

    Einkommensteuer - Greift das Abzugsverbot für Sonderbetriebsausgaben nach § 4i

  • FG Nürnberg, 17.05.2023 - 3 K 471/21

    Anträge auf Kindergeld in Rumänien

  • FG Nürnberg, 30.03.2022 - 3 K 783/21

    Kindergeld für Kinder einer rumänischen Saison-Arbeitnehmerin

  • FG Nürnberg, 14.04.2021 - 5 K 1367/18

    Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des

  • FG Nürnberg, 08.06.2021 - 5 K 1367/18

    Anspruch auf Differenzkindergeld

  • FG Nürnberg, 04.05.2023 - 8 K 472/21

    Sechsmonatsfrist, Kindergeldanspruch, Kindergeldantrag, Kindergeldberechtigter,

  • FG Nürnberg, 21.06.2023 - 3 K 475/21

    Existenzminimum, Besteuerung und Kindergeld

  • FG Nürnberg, 04.05.2023 - 8 K 467/21

    Sechsmonatsfrist, Kindergeldantrag, Grenzüberschreitende Sachverhalte,

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