Gesetzgebung
   BGBl. I 2021 S. 441   

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BGBl. I 2021 S. 441 (https://dejure.org/2021,7008)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 13, ausgegeben am 01.04.2021, Seite 441
  • Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
  • vom 30.03.2021

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (3)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

  • bundestag.de

    Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

Meldungen (2)

  • tagesschau.de

    Verfassungsrechtliche Bedenken: Scheitert das Anti-Hass-Gesetz? [17.09.2020]

  • taz.de

    Verschärfung des Strafgesetzbuchs: Beleidigungen werden teurer [30.10.2019]

Literatur (2)

  • zjs-online.com PDF

    Der neugefasste Bedrohungstatbestand (§ 241 StGB)

  • beck.de

    Verfassungsrecht vor fahrlässiger Rechtspolitik - Zur Novellierung und Evaluation des NetzDG

Amtliche Gesetzesanmerkung

    Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 10.11.2022 - I ZB 10/22

    Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken: Voraussetzung für die Wirksamkeit

    Ob auf die Regelung in § 1 Abs. 4 NetzDG, die erst seit dem 1. Februar 2022 in Kraft ist (vgl. Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30. März 2021, BGBl. I S. 441, 445 f.), im Streitfall überhaupt zurückgegriffen werden könnte, bedarf hier deshalb keiner Entscheidung.
  • BGH, 13.02.2024 - 5 StR 443/23
    Dass diese Voraussetzung gegeben ist, erscheint dem Senat aus folgenden Gründen zweifelhaft: Zum einen ist durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 441) für die Bedrohung mit einem Verbrechen gemäß § 241 Abs. 2 StGB die Strafrahmenobergrenze auf zwei Jahre erhöht worden.
  • LG Verden, 07.02.2022 - 4 Qs 101/21

    Internet; Ablehnung des Erlasses eines Strafbefehls; Beleidigung unter dem

    So hat er mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30.03.2021 (BGBl. 2021 I 441) eine Qualifikation des § 185 StGB für die öffentliche - somit auch im Internet - begangene Beleidigung eingeführt.
  • BGH, 28.12.2023 - 5 StR 400/23

    Beschränkung der Strafverfolgung auf den Vorwurf der Beihilfe zur versuchten

    Dass diese Voraussetzung gegeben ist, erscheint dem Senat aus folgenden Gründen zweifelhaft: Zum einen ist durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 441) für die Bedrohung mit einem Verbrechen gemäß § 241 Abs. 2 StGB die Strafrahmenobergrenze auf zwei Jahre erhöht worden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2023 - 13 B 381/22

    Gegenvorstellungsverfahren nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz teilweise nicht

    Gleiches gilt, soweit sich die Kommission im Rahmen von Notifizierungsverfahren nach Art. 5 RL (EU) 2015/1535 bereits zum Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 441), durch das u. a. § 3a NetzDG eingeführt worden ist, geäußert, vgl. Notifzierung 2020/65/D, C(2020) 3380 final, und zu dem NetzDG ähnlichen Gesetzesvorhaben in Österreich (Kommunikationsplattformen-Gesetz, KoPl-G) und Frankreich ( Loi Avia ) Stellung genommen und dabei auf das Herkunftslandprinzip verwiesen hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2023 - 19 A 40/22

    Melderegister; Auskunftssperre; Gefahrenverdacht; berufsgruppentypische

    Er hat Anspruch auf Verlängerung der Auskunftssperre aus § 51 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 und 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) in der Fassung des Art. 4 Nr. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 441, 443).
  • VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684

    Querdenker- und Reichsbürgerszene: Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen

    Diese Regelung wurde erst durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30. März 2021 (BGBl. 2021 I 441) neu eingefügt (vgl. zur Begründung BT-Drs. 19/17741, 1 und 36).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2023 - 19 A 41/22
    Er hat Anspruch auf Verlängerung der Auskunftssperre aus § 51 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 und 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) in der Fassung des Art. 4 Nr. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 441, 443).
  • BGH, 07.02.2023 - 6 StR 9/23

    Grundsätze der Strafzumessung (rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische

    Nichts anderes gilt für die mit den Gesetzen zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 12. Juni 2015 (BGBl. I S. 925) und zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 441) in § 46 Abs. 2 StGB näher benannten rassistischen, fremdenfeindlichen, antisemitischen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründe und Ziele des Täters.
  • BGH, 20.07.2022 - 4 StR 220/22

    Konkurrenzen (Tateinheit: gefährliche Körperverletzung, versuchte Nötigung,

    Angesichts der durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 441 i.V.m. S. 448) für die Bedrohung mit einem Verbrechen gemäß § 241 Abs. 2 StGB auf zwei Jahre erhöhten Strafrahmenobergrenze, der unterschiedlichen geschützten Rechtsgüter, nämlich der Freiheit der Willensentschließung und -betätigung bei § 240 StGB einerseits (vgl. BVerfGE 73, 206) und des subjektiven Rechtsfriedens des Einzelnen bei § 241 StGB andererseits (vgl. BVerfG, NJW 1995, 2776, 2777), sowie des Grundsatzes, dass Gesetzeseinheit in Form der Konsumtion nur anzunehmen ist, wenn der Unrechtsgehalt der fraglichen Handlung durch einen der anzuwendenden Straftatbestände bereits erschöpfend erfasst wird (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 108; Beschluss vom 27. November 2018 - 2 StR 481/17, BGHSt 63, 253 zur Konkurrenz von versuchtem Einbruchdiebstahl und Sachbeschädigung; Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196 zur Konkurrenz von versuchtem Tötungsdelikt und vorsätzlicher Körperverletzung), hegt der Senat zur Annahme von Tateinheit (Idealkonkurrenz).
  • VG Augsburg, 29.06.2022 - Au 3 K 20.31411

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Abschiebung, Asylantrag, Einkommen, Bescheid,

Redaktioneller Hinweis

  • Artikel 2, 3, 5, 6 und 9 dieses Gesetzes sind durch das in der selben Ausgabe des Bundesgesetzblatts verkündete Gesetz vom 30.03.2021 (BGBl. I S. 448) aufgehoben worden.

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