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   BGBl. II 1956 S. 411   

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BGBl. II 1956 S. 411 (https://dejure.org/1956,4503)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1956 Teil II Nr. 10, ausgegeben am 11.04.1956, Seite 411
  • Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt und die Annahme der Vereinbarung vom 7. Dezember 1944 über den Durchflug im Internationalen Fluglinienverkehr
  • vom 07.04.1956

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Wird zitiert von ... (19)

  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit;

    Nach allgemeinem Völkerrecht, das auch in internationalen Übereinkommen seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. u.a. Art. 1 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dezember 1944 - so genanntes Chicagoer Abkommen <BGBl. 1956 II, S. 411>), besitzt jeder Staat im Luftraum über seinem Hoheitsgebiet "volle und ausschließliche Lufthoheit".
  • BGH, 26.07.2018 - III ZR 391/17

    Kein Anspruch der Luftfahrtunternehmen auf Erstattung von Kosten für die

    Jeder Staat hat nach dem Territorialitätsprinzip über seinem Hoheitsgebiet die volle und ausschließliche Lufthoheit (s. Art. 1 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dezember 1944 [ICAO-Abkommen], BGBl. II 1956, S. 411; s. auch BT-Drucks. 14/1454, S. 1; Walter in Drewes/Malmberg/Walter aaO § 4a Rn. 19; Richter in Heesen/Hönle/Peilert/Martens aaO § 4a Rn. 9).
  • BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89

    Ausländer - Beförderung asylsuchender Ausländer - Untersagung bei fehlender

    Auch das Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (BGBl. 1956 II S. 411) steht einem Beförderungsverbot nicht entgegen.
  • BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 4.04

    Revisionsverfahren zu den Anflügen auf den Flughafen Zürich ausgesetzt

    Auch bei der Umsetzung in deutsches Recht (Gesetz vom 7. April 1956, BGBl II S. 411) sollten keine Ansprüche auf Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen geschaffen werden (vgl. BTDrucks 2/2192).
  • BVerwG, 31.05.2012 - 3 A 1.11

    Bund-Länder-Streit; Erstattungsanspruch; öffentlich-rechtliche Streitigkeit

    Daher ist Flugunfällen auf dem Flugplatzgelände nach verbindlichen internationalen Regelwerken etwa durch den Bau von Sicherheitsflächen - auf denen hier ebenfalls Kampfmittel gefunden worden sind - schon bei der Anlegung eines Flughafens Rechnung zu tragen (vgl. Anhang 14 "Aerodromes" des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dezember 1944; dazu Beitrittsgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 7. April 1956, BGBl II S. 411).
  • OLG Köln, 06.10.2003 - 16 W 35/02

    Verzicht auf die Immunität des Vermögens eines ausländischen Staates bei

    Nach Art. 15 Abs. 2 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt (Chicagoer-Abkommen) vom 07.12.1944 - BGBl. 1956 II 411 - können für die Benutzung von Flughäfen und Luftfahrteinrichtungen "Gebühren" erhoben werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2003 - 8 S 2224/02

    Flugverkehrsbeschränkung zum Flughafen Zürich über deutschem Hoheitsgebiet durch

    Auch dem Zustimmungsgesetz vom 7.4.1956 (BGBl. II S. 411) lässt sich nichts für eine derartige Rechtsgewährung entnehmen.
  • BVerwG, 22.01.1997 - 11 C 12.95

    Luftverkehrsrecht - Erhebung von Flugsicherungs-An- und Abflug-Gebühren

    Schließlich ergibt sich die Rechtswidrigkeit des streitigen Gebührenbescheids entgegen der Meinung der Revision nicht aus Art. 37 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (BGBl II 1956 S. 411); denn Flugsicherungsgebühren sind darin nicht genannt, so daß die Frage einer Vertragspflichtverletzung der Bundesrepublik Deutschland wegen fehlender Umsetzung in nationales Recht unerheblich ist und schon deshalb keiner Prüfung bedarf.
  • BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 45.89

    Verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Vereinbarkeit des § 18 Abs. 5 S. 1

    Auch das Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (BGBl. 1956 II S. 411) steht einem Beförderungsverbot nicht entgegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2003 - 8 S 2209/02

    Schutz vor Fluglärm zugunsten der süddeutschen Region durch

    Auch dem Zustimmungsgesetz vom 7.4.1956 (BGBl. II S. 411) lässt sich nichts für eine derartige Rechtsgewährung entnehmen.
  • BVerwG, 12.06.1998 - 11 B 19.98

    Flugplatz; Nachtflugregelung; Bewertung von Flugzeugtypen unter

  • BVerwG, 25.09.1996 - 11 C 11.95

    Luftverkehrsrecht - Verkehrszulassung eines gebrauchten dänischen Flugzeugs,

  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 8 A 13.40037

    Flughafen Memmingen darf erweitert werden

  • OVG Thüringen, 14.02.2008 - 1 ZKO 537/05

    Luftverkehrsrecht; Luftverkehrsrecht; Luftsicherheitsgebühr;

  • BVerwG, 29.06.2000 - 1 C 24.99

    Haftung für die Kosten einer amtlichen Begleitung zurückgewiesener Ausländer

  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 10.99

    Beförderung asylsuchender Ausländer durch Fluggesellschaften

  • FG Hessen, 03.06.2015 - 7 K 631/12

    Luftverkehrsteuergesetz, Chikagoer Abkommen über die internationale

  • BGH, 09.10.1979 - VI ZR 238/77

    Haftung eines Flugliniebetreibers für Beerdigungskosten aus einem Flugzeugunglück

  • VG Stuttgart, 21.01.1998 - 3 K 6640/97

    Untersagung des Führens eines Luftfahrzeugs im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik

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