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   BGBl. II 1961 S. 97   

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BGBl. II 1961 S. 97 (https://dejure.org/1961,5250)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1961 Teil II Nr. 9, ausgegeben am 14.03.1961, Seite 97
  • Gesetz zum Übereinkommen Nr. 111 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
  • vom 08.03.1961

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84

    Politische Treuepflicht - Aktive Parteibetätigung - Vereinbarkeit mit Verfassung

    Eine Aussetzung des Disziplinarverfahrens gemäß § 17 Abs. 2 BDO bis zum Abschluß des derzeitig bei der Internationalen Arbeitsorganisation - ILO - anhängigen Untersuchungsverfahrens, das die Vereinbarkeit der bisherigen "Extremistenpraxis" in der Bundesrepublik Deutschland mit dem ILO-Übereinkommen 111 - Übereinkommen über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf - (BGBl. 1961 II S. 97 ff.) prüfen soll, kommt entgegen dem Antrag der Verteidigung nicht in Betracht.
  • BVerwG, 01.02.1989 - 1 D 2.86

    Berlin - Alliiertenstatus - Bundesbeamter - Disziplinarverfahren -

    Inhalt und Umfang der sich aus Art. 33 Abs. 5 GG und § 52 Abs. 2 BBG ergebenden politischen Treuepflicht des Beamten werden nicht beeinflußt von dem Übereinkommen Nr. 111 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf - Übereinkommen 111 -, dem der Bundesgesetzgeber durch Gesetz vom 8. März 1961 (BGBl. II S. 97) zugestimmt hat, und dem Ausschußbericht von 1986 zur Prüfung der Einhaltung des Abkommens durch die Bundesrepublik Deutschland - Untersuchungsbericht -.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2007 - 4 S 1805/06

    Einstellung eines Beamten auf Probe - Lehrer -; Verfassungstreue; Prüfungsmaßstab

    Der verfassungsrechtliche Inhalt der politischen Treuepflicht des Beamten wird nicht beeinflusst von dem Übereinkommen Nr. 111 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf - Übereinkommen 111 - vom 25.06.1958 (BGBl. II 1961 S. 98), dem der Bundesgesetzgeber durch Gesetz vom 08.03.1961 (BGBl. II 1961 S. 97) zugestimmt hat, sowie dem Ausschussbericht von 1986 zur Prüfung der Einhaltung des Abkommens durch die Bundesrepublik Deutschland - Untersuchungsbericht -.
  • BVerwG, 10.05.1984 - 1 D 7.83

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Parteiämter - Kandidatur - DKP - Politische

    Unbegründet ist der Antrag der Verteidiger, das Disziplinarverfahren gemäß § 17 Abs. 2 BDO bis zum Abschluß des derzeitig bei der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) anhängigen Verfahrens auszusetzen, das die Vereinbarkeit der bisherigen Extremistenpraxis in der Bundesrepublik Deutschland mit dem ILO-Übereinkommen 111 - Übereinkommen über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf - (BGBl. 1961 II S. 97 ff.) prüfen soll.
  • BAG, 13.10.1988 - 6 AZR 144/85

    Abmahnung eines Lehrers wegen Kandidatur für die DKP - Auferlegung einer den

    Entgegen der Auffassung der Revision verstößt die Abmahnung auch nicht gegen das Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl II 1961, 98 ff.), das aufgrund des Zustimmungsgesetzes vom 8. März 1961 (BGBl II 1961, 97) innerstaatliches Recht geworden ist.
  • BVerwG, 20.01.1987 - 1 D 114.85

    Beamtenrecht - Treuepflicht - DKP - Verfassungstreue - Internationale

    Unbegründet ist auch der Antrag des Beamten, das Disziplinarverfahren bis zum Abschluß des derzeit bei der Internationalen Arbeitsorganisation - ILO - anhängigen Verfahrens auszusetzen, das die Vereinbarkeit der bisherigen "Extremisten"-Praxis in der Bundesrepublik Deutschland mit dem ILO-Übereinkommen 111 - Übereinkommen über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf - (BGBl. 1961 II S. 97 ff.) zum Gegenstand hat.
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 89.87

    Lehrbeauftragter - Öffentliches Amt - Funktionsbezogene Treuepflicht -

    Auf die Frage der innerstaatlichen Geltungskraft des von der Bundesrepublik ratifizierten ILO-Übereinkommens Nr. 111 (BGBl. 1961 II S. 97) der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, von dem schon zweifelhaft ist, ob es, wie Kläger und Beigeladene meinen, auf die Begründung von Lehrauftragsverhältnissen überhaupt anwendbar ist, kommt es nicht an.
  • BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 128/97

    Bewährungsaufstieg für Angestellte in der Datenverarbeitungsorganisation

    b) Das Übereinkommen Nr. 111 der Internationalen Arbeitsorganisation - IAO - vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (BGBl II 1961 S. 97) enthält nur an die Bundesregierung gerichtete Empfehlungen, jedoch nicht das innerstaatliche Recht unmittelbar ändernde Bestimmungen.
  • BAG, 14.03.1990 - 7 AZR 345/88

    Anspruch auf Einstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einem auf drei

    Bei dieser Sach- und Rechtslage kommt es auf die Frage der innerstaatlichen Geltungskraft des von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten Übereinkommens Nr. 111 (BGBl. II 1961, 97) der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf oder auf die rechtliche Wirkung des Berichts des Untersuchungsausschusses der ILO vom Februar 1987 und der darin enthaltenen Empfehlungen nicht an.
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