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   BGBl. II 1964 S. 266   

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BGBl. II 1964 S. 266 (https://dejure.org/1964,4256)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1964 Teil II Nr. 12, ausgegeben am 01.04.1964, Seite 266
  • Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Oktober 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuer
  • vom 25.03.1964

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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

    Gleichermaßen verstießen die Hinzurechnungsvorschriften nicht gegen das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuer vom 17. Oktober 1962 - DBA-Irland - (BGBl II 1964, 266, BStBl I 1964, 320).
  • BFH, 20.05.2015 - I R 69/14

    Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer einer irischen

    Die Einkünfte seien wegen § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes 2002 (EStG 2002) i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2007 vom 13. Dezember 2006 --EStG 2002/2007-- (BGBl I 2006, 2878, BStBl I 2007, 28) nicht nach Art. XII Abs. 3 i.V.m. Art. XXII Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuer vom 17. Oktober 1962 (BGBl II 1964, 266, BStBl I 1964, 320) --DBA-Irland 1962-- von der Bemessungsgrundlage für die Steuer in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) auszunehmen.
  • FG Bremen, 10.02.2011 - 1 K 20/10

    Verfassungsmäßigkeit der Treaty Override Regelung des § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2

    Die Besteuerung des Klägers wird nicht durch das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuer vom 17. Oktober 1962 (BGBl. 1964 II S. 266, BStBl. 1964 I S. 320) ausgeschlossen.
  • FG Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 3 K 3932/11

    Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate eines befristeten

    Soweit das Besteuerungsrecht an den von K in Irland erzielten Einkünften nach Art. XVIII (oder Art. XII Abs. 1 Satz 2) des im Streitzeitraum noch anzuwendenden Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuer (DBA Irland a.F.) vom 17. Oktober 1962 (BGBl. II 1964, 266, BStBl. I 1964, 320) Irland zusteht, sind die steuerfreien Einkünfte von K als Bezüge zu erfassen; die Ermittlung der gleichzeitig von den Bezügen abziehbaren, auf die ausländischen Einkünfte entfallenden Werbungskosten erfolgt nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9. Juni 2011 III R 28/09, BFHE 234, 149, BStBl II 2012, 213, zum DBA USA).
  • FG Bremen, 10.02.2010 - 1 K 20/10

    Besteuerung eines bei einer irischen Fluggesellschaft beschäftigten und in

    Die Besteuerung des Klägers wird nicht durch das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuer vom 17. Oktober 1962 (BGBl. 1964 II S. 266, BStBl. 1964 I S. 320) ausgeschlossen.
  • FG Köln, 08.06.2000 - 2 K 9324/97

    Rechtswidrigkeit der Ablehnung der Erteilung von Freistellungsbescheiden;

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