Gesetzgebung
BGBl. II 1969 S. 17 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil II Nr. 2, ausgegeben am 10.01.1969, Seite 17
- Gesetz zu dem Abkommen vom 11. April 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der ...
- vom 06.01.1969
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78
Rechtshilfevertrag
Immerhin kennt sie im Abgabenrecht einige Ausnahmen: in einzelnen (zumeist Doppelbesteuerungs-) Abkommen ist eine gegenseitige Vollstreckung rechtskräftiger Abgabentitel vereinbart; so z. B. in den Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark vom 30. Januar 1962 (BGBl. 1963 II, S. 1311), mit Frankreich vom 21. Juli 1959 (BGBl. 1961 II, S. 397) oder mit Belgien vom 11. April 1967 (BGBl. 1969 II, S. 17). - BFH, 20.03.2002 - II R 84/99
Ausländische Körperschaft - inländische Betriebsstätte; Zuordnung von Darlehen
Die beschränkte Vermögensteuerpflicht der Klägerin wird durch das deutsch-belgische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-Belgien) vom 11. April 1967 (BGBl II 1969, 17) nicht eingeschränkt (…BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 690, 691). - VG Aachen, 19.03.2004 - 7 K 480/04
Beitragspflicht einer Kommanditgesellschaft (KG) an die Industrie- und …
Überdies darf nicht außer acht gelassen werden, dass nach Art. 6 Abs. 1 des Abkommens vom 11. April 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuer - Doppelbesteuerungsabkommen - (BGBl. II 1969, S. 17) Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen in dem Vertragsstaat besteuert werden können, in dem dieses Vermögen liegt. - FG Düsseldorf, 06.03.2008 - 15 K 713/07
Rechtmäßigkeit der Unterwerfung von Gewinnausschüttungen einer belgischen …
Die Klägerin behandelte diese über die "L-GmbH" bezogenen ausländischen Schachteldividenden im Hinblick auf die Befreiungsvorschrift des Art. 23 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 10 Abs. 2 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern vom 11.04.1967 -- DBA-Belgien -- (BGBl II 1969, 17) bei der Gewinnfeststellung des Streitjahres als steuerfreien Ertrag. - BFH, 26.10.1983 - I R 200/78
Ausländische Gesellschaft - Unbeschränkte Steuerpflicht - Zwischengesellschaft - …
In diesem Zusammenhang ist auf Art. 23 Abs. 1 Nr. 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern vom 6. Januar 1969 - DBA-Belgien - (BGBl II 1969, 17, BStBl I 1969, 38) hinzuweisen.