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   BGBl. II 1973 S. 113   

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BGBl. II 1973 S. 113 (https://dejure.org/1973,5098)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1973 Teil II Nr. 11, ausgegeben am 10.03.1973, Seite 113
  • Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Zusatzprotokolls für die Übergangsphase der Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei, des Finanzprotokolls, des Internen Abkommens über das Finanzprotokoll und des Abkommens über die ...
  • vom 30.01.1973
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 55/94

    Versicherungspflicht türkischer Staatsangehöriger im juristischen

    Dieser Beschluß, der auf dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei sowie auf Art. 39 des Zusatzprotokolls für die Übergangsphase der Assoziation vom 23. November 1970 (BGBl. II 1972, 387 und BGBl. II 1973, 113) beruht, gilt nach seinem Art. 2 u.a. für Arbeitnehmer, für welche die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitglieder gelten oder galten, und die türkische Staatsangehörige sind (persönlicher Geltungsbereich), nach seinem Art. 4 Abs. 1 Buchst a für alle Rechtsvorschriften über Zweige der sozialen Sicherheit, die u.a. Leistungen bei Krankheit betreffen (sachlicher Geltungsbereich).
  • BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 108/87

    Gewährung von Arbeitslosenhilfe an einen Türken - Erteilung einer

    Dieser Beschluß, der - wie der Beschluß Nr. 2/76 des Assoziationsrates - aufgrund des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der EWG und der Türkei vom 12. September 1963 (BGBl II 1964, 510 und 1959) und des Zusatzprotokolls für die Übergangsphase der Assoziation vom 23. November 1970 (BGBl II 1972, 387 und BGBl II 1973, 113) gefaßt worden ist, sieht zwar vor, daß der türkische Arbeitnehmer, der dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates angehört, in diesem Mitgliedstaat nach vier Jahren ordnungsgemäßer Beschäftigung freien Zugang zu jeder von ihm gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis hat (Art. 6 Abs. 1 - 3. Spiegelstrich -).
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