Gesetzgebung
   BGBl. II 1973 S. 1669   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,4504
BGBl. II 1973 S. 1669 (https://dejure.org/1973,4504)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,4504) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1973 Teil II Nr. 65, ausgegeben am 13.12.1973, Seite 1669
  • Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. Oktober 1971 zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger
  • vom 10.12.1973

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

    b) Der Schutz der Rechte der Tonträgerhersteller ist auch Gegenstand völkerrechtlicher Abkommen im Bereich des Urheberrechts, insbesondere des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger vom 29. Oktober 1971 (Convention for the Protection of Producers of Phonograms against unauthorized Duplication of their Phonograms, UNTS 866, S. 67, BGBl 1973 II S. 1669, "Genfer Tonträger-Übereinkommen").
  • BGH, 14.10.1993 - I ZR 161/91

    "Beatles"; Rückwirkung des Genfer Tonträger-Abkommens

    Die Klägerin könne als britisches Unternehmen Inlandsschutz gemäß § 126 Abs. 3 Satz 1 UrhG i.V. mit Art. 5 Abs. 1 des Internationalen Abkommens über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen - sogenanntes Rom-Abkommen - vom 26. Oktober 1961 (BGBl. 1965 II S. 1245) sowie des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger - sogenanntes Genfer Tonträger-Abkommen (GTA) - vom 28. Oktober 1971 (BGBl. 1973 II S. 1670) und Art. 2 Abs. 1 des dazu ergangenen Zustimmungsgesetzes vom 10. Dezember 1973 (BGBl. II S. 1669) in Anspruch nehmen.

    Nach Art. 2 Abs. 1 des Zustimmungsgesetzes zum Genfer Tonträger-Abkommen vom 10. Dezember 1973 (BGBl. II S. 1669) genießen Unternehmen mit Sitz in einem Vertragsstaat vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Übereinkommens für die Bundesrepublik an für ihre Tonträger grundsätzlich die Rechte aus § 85 UrhG.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht