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   BGBl. II 1973 S. 74   

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BGBl. II 1973 S. 74 (https://dejure.org/1973,8308)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1973 Teil II Nr. 7, ausgegeben am 09.02.1973, Seite 74
  • Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
  • vom 19.01.1973
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Das Abkommen wurde mit Austausch der Ratifikationsurkunden am 29. Dezember 1972 völkerrechtlich verbindlich (vgl. Art. 32 Abs. 2 DBA); dies wurde durch Bekanntmachung vom 19. Januar 1973, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 9. Februar 1973 (BGBl. II S. 74), bekanntgegeben.

    aa) Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 32 Abs. 1, 1. Halbsatz mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden völkerrechtlich zustandegekommen; dieser Austausch erfolgte am 29. Dezember 1972 und wurde durch Bekanntmachung vom 19. Januar 1973, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 9. Februar 1973 (BGBl. II S. 74), innerstaatlich bekanntgegeben.

    Die innerstaatliche Verlautbarung, daß das neue Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft getreten sei, erfolgte seitens der Bundesrepublik Deutschland im Bundesgesetzblatt vom 9. Februar 1973 (BGBl. II S. 74).

  • BFH, 19.11.2014 - V R 39/13

    Vorlage der Originalrechnung als Voraussetzung des Antrages auf

    d) Es liegt auch kein Verstoß gegen sonstige unionsrechtliche Grundsätze, den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), gegen Art. 2 Abs. 2 des General Agreement on Trade in Services (GATS; BGBl II 1994, 1643), gegen Art. 25 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern von Einkommen und Vermögen vom 19. Januar 1973 (BGBl II 1973, 74) oder gegen Art. 11 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass- und Erbschaftsteuern (BGBl II 1980, 1341, BStBl I 1980, 786) vor.
  • BFH, 08.08.2013 - V R 3/11

    Unterschriftserfordernis bei Vergütungsanträgen von Unternehmern in Drittstaaten

    cc) Auch aus Art. 25 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen (DBA-Schweiz) vom 19. Januar 1973 (BGBl II 1973, 74) ergibt sich nichts Anderes; denn dieser regelt ebenso wie Art. 11 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass- und Erbschaftsteuern (BGBl II 1980, 1341, BStBl I 1980, 786), dass die Staatsangehörigen eines Vertragsstaates in dem anderen Vertragsstaat weder einer Besteuerung noch einer damit zusammenhängenden Verpflichtung unterworfen werden dürfen, die anders oder belastender sind als die Besteuerung und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen, denen die Staatsangehörigen des anderen Staates unter den gleichen Verhältnissen unterworfen sind oder unterworfen werden können.
  • BFH, 01.04.2003 - I R 31/02

    DBA Schweiz: Betrieb von Seeschiffen

    Die Beteiligten streiten darüber, ob Gewinne aus der Vorbereitung einer später nicht betriebenen Seeschifffahrt von Art. 8 Abs. 1 und 5 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz) vom 11. August 1971 (BGBl II 1972, 1022, 1033, und BGBl II 1973, 74) erfasst werden.
  • FG Bremen, 13.05.2004 - 1 K 224/03

    Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung einer Partenreederei bei der in der

    Die Beteiligten streiten darüber, ob Gewinne aus der Vorbereitung einer später nicht betriebenen Seeschifffahrt von Art. 8 Abs. 1 und 5 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz) vom 11. August 1971 (BGBl II 1972, 1022, 1033, und BGBl II 1973, 74) erfasst werden.
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BGBl. II 1973 S. 74 (https://dejure.org/1973,8000)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1973 Teil II Nr. 7, ausgegeben am 09.02.1973, Seite 74
  • Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern
  • vom 18.01.1973
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