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   BGBl. II 1976 S. 649   

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BGBl. II 1976 S. 649 (https://dejure.org/1976,9323)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil II Nr. 32, ausgegeben am 26.06.1976, Seite 649
  • Gesetz zu dem Übereinkommen vom 27. November 1963 zur Vereinheitlichung gewisser Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente, dem Vertrag vom 19. Juni 1970 über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens und dem Übereinkommen vom 5. ...
  • vom 21.06.1976

Gesetzestext

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Gesetz über internationale Patentübereinkommen

 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    In der Amtlichen Begründung des Regierungsentwurfs zum heutigen § 14 PatG (damals § 6a) hat die Bundesregierung auf dieses Protokoll Bezug genommen und dabei zum Ausdruck gebracht, daß die darin niedergelegten Grundsätze auch für das deutsche Recht maßgeblich sein sollten (BT-Drucksache 7/3712 S. 30); nur so sei das mit der Einfügung der neuen Vorschrift angestrebte Ziel einer möglichst einheitlichen Bestimmung des Schutzbereichs von Patenten in Europa zu erreichen.
  • BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00

    Suche fehlerhafter Zeichenketten; Umfang des Patentierungsverbots für

    dd) § 1 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 PatG ist bewußt an die europäische Regelung in Artikel 52 Abs. 2 Buchstabe c, Abs. 3 EPÜ angeglichen worden, um sicherzustellen, daß der Kreis der patentfähigen Erfindungen nach nationalem Recht derselbe ist wie nach dem Europäischen Patentübereinkommen (BT-Drucks. 7/3712, S. 27).
  • BFH, 23.02.2017 - X R 24/15

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung der an frühere Bedienstete des Europäischen

    Das EPA ist gemäß Art. 4 Abs. 2 Buchst. a des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) vom 5. Oktober 1973 (BGBl II 1976, 649, 826) ein Organ der Europäischen Patentorganisation (EPO), die durch das EPÜ gegründet worden ist.

    Nach dem Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der EPO (BGBl II 1976, 649, 985 --im Folgenden: PPI--) genießt die EPO im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit Immunität.

  • BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen der Verwirkung

    Nach dem Protokoll über die Auslegung des dem § 14 PatG 1981 entsprechenden Art. 69 Abs. 1 EPÜ (BGBl. 1976 11, 1000), auf das in der Begründung des Regierungsentwurfs zu § 6 a PatG 1976 Bezug genommen worden ist, dessen Grundsätze nach dem Regierungsentwurf auch für das deutsche Recht maßgeblich sein sollen (BT-Drucks. 7/3712, 30) und das deshalb auch bei der Bemessung des Schutzbereichs deutscher Patente zu beachten ist, fällt unter den Schutzbereich eines Patents einerseits nicht allein das, was sich aus dem genauen Wortlaut der Patentansprüche ergibt.
  • BGH, 28.06.2000 - X ZR 128/98

    Bratgeschirr

    b) Bei Beachtung des gemäß Art. 164 Abs. 1 EPÜ als Bestandteil dieses Übereinkommens zu berücksichtigenden Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ, dessen Grundsätze auch für das deutsche Recht maßgeblich sein sollen (BT-Drucks. 7/3712, 30; BGHZ 98, 12 - Formstein), beschränkt sich der Schutzbereich eines Verfahrenspatents nicht auf Verfahren, die in jeder Hinsicht die Anweisungen verwirklichen, die der betreffende Anspruch des Patents nach seinem Inhalt vorschreibt.
  • BGH, 17.12.2009 - Xa ZR 58/07

    Neurale Vorläuferzellen

    Voraussetzung ist vielmehr ein Verstoß gegen tragende Grundsätze der Rechtsordnung (vgl. BT-Drucks. 15/1709, S. 11; BT-Drucks. 7/3712, S. 27; Straus, GRUR 1992, 252, 259; Rogge, GRUR 1998, 303, 304; Busche, Mitt.
  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 63/87

    Ausweitung des Schutzbereichs eines Verfahrens-Patents; Vergütungsanspruch des

    In der Amtlichen Begründung zum heutigen § 14 PatG (damals § 6 a) hat die Bundesregierung auf dieses Protokoll Bezug genommen und dabei zum Ausdruck gebracht, daß die darin niedergelegten Grundsätze auch für das deutsche Recht maßgeblich sein sollen (BT-Drucksache 7/3712, 30).
  • BVerfG, 07.12.2017 - 2 BvR 444/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zur

    Nach Art. 13 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente vom 5. Oktober 1973 (EPÜ, BGBl 1976 II S. 649 ) sei das Verwaltungsgericht der Internationalen Arbeitsorganisation (ILOAT) auf die Anwendung von internem Dienstrecht der EPO beschränkt, es dürfe weder nationales Recht noch internationales Recht anwenden.

    Diese Organisation wurde durch das Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente vom 5. Oktober 1973 (EPÜ, BGBl 1976 II S. 649 ) gegründet.

  • BGH, 03.10.1989 - X ZR 33/88

    Schutzbereich eines Patents

    Nach dem Protokoll über die Auslegung des dem § 14 PatG 1981 entsprechenden Art. 69 Abs. 1 EPÜ (BGBl 1976 11, 1000), auf das in der Begründung des Regierungsentwurfs zu § 6 a PatG 1976 Bezug genommen worden ist, dessen Grundsätze nach dem Regierungsentwurf auch für das deutsche Recht maßgeblich sein sollen (BT-Drucks. 7/3712 S. 30) und das deshalb auch bei der Bemessung des Schutzbereichs deutscher Patente zu beachten ist (BGH "Formstein" aaO), fällt unter den Schutzbereich eines Patents einerseits nicht allein das, was sich aus dem genauen Wortlaut der Patentansprüche ergibt; andererseits dienen die Patentansprüche aber auch nicht lediglich als bloße Richtlinie mit der Folge, daß sich der Schutzbereich auf das erstreckt, was sich dem Fachmann nach Prüfung der Beschreibung und der Zeichnungen als Schutzbegehren des Patentinhabers darstellt; die Auslegung soll vielmehr zwischen diesen beiden Auffassungen liegen und einen angemessenen Schutz für den Patentinhaber mit ausreichender Rechtssicherheit für Dritte verbinden.
  • BGH, 20.09.1983 - X ZB 4/83

    Hydropyridin

    Die Begründung des Regierungsentwurfs des Gesetzes Über internationale Patentübereinkommen (BT-Drucks. 7/3712, S. 30 vom 2. Juni 1975) hat ausgeführt, die oben geschilderte Neuregelung des Patentgesetzes bedeute keine Änderung des bis zum 1. Januar 1978 geltenden deutschen Patentrechts, da sie mit den bereits vorher von Rechtssprechung und Lehre entwickelten Grundsätzen über die mangelnde Patentfähigkeit von Heilverfahren übereinstimme.
  • BGH, 14.04.2020 - X ZB 2/18

    Kostenerstattung für EPA-Vertreter in Patentstreitsache - EPA-Vertreter

  • VGH Bayern, 11.07.2018 - 5 ZB 17.1587

    Die EPO unterliegt im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit nicht der deutschen

  • BFH, 07.07.2015 - I R 38/14

    Besteuerung sog. Teilausgleichszahlungen an ehemalige Bedienstete des

  • BFH, 11.11.2015 - I R 28/14

    Besteuerung sog. Invaliditätszulagen an Bedienstete des Europäischen Patentamts

  • BGH, 28.11.2000 - X ZB 20/99

    Endoprotheseeinsatz; Fehlende Patentfähigkeit eines Verfahrens zum Entfernen

  • BGH, 08.09.2015 - X ZR 113/13

    Patentnichtigkeitssache: Berücksichtigung einer älteren nachveröffentlichten

  • VG München, 27.04.2017 - M 10 K 16.3714

    Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit

  • BGH, 05.12.1995 - X ZB 1/94

    "Corioliskraft"; Berechnung der Neuheitsschonfrist

  • BFH, 27.09.1990 - I R 181/87

    1. Progressionsvorbehalt auf Einkünfte aus Tätigkeit beim Europäischen Patentamt

  • BGH, 08.01.1991 - X ZR 53/90

    Auswirkungen der Neuheitsschonfrist nach IntPatÜG

  • VGH Bayern, 20.11.2006 - 5 BV 05.1586

    Deutsche Gerichtsbarkeit, Verwaltungsrechtsweg, Europäische Patentorganisation,

  • BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 20.95

    Recht der Soldatenrecht: Versorgung bei Zusammentreffen von Versorgungsbezügen

  • BSG, 29.08.1991 - 4 REg 5/91

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Ausländer

  • BFH, 02.11.1999 - I B 163/98

    Einkünfte von Bediensteten des europäischen Patentamts

  • BFH, 27.09.1990 - I R 104/89

    Einbeziehung von Einkünften aus einer Tätigkeit beim Europäischen Patentamt in

  • BGH, 05.07.1994 - X ZR 104/92
  • BGH, 10.05.1994 - X ZR 101/91

    Patentfähigkeit eines füllrohrlosen Füllorgans für Gegendruckfüllmaschinen mit

  • BGH, 24.03.1994 - X ZR 86/91

    Patentanspruch für einen Einphasensyncronmotor - Beruhen des Patentanspruches auf

  • BGH, 30.04.1991 - X ZR 50/89

    Patent hinsichtlich der Anordnung zum Aufbewahren und Betrachten von Münzen und

  • OVG Hamburg, 01.08.1988 - Bf VI 60/87
  • BGH, 01.03.1994 - X ZR 11/92
  • FG München, 30.09.1998 - 1 K 4918/97
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