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   BGBl. II 1979 S. 1283   

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BGBl. II 1979 S. 1283 (https://dejure.org/1979,7106)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1979 Teil II Nr. 50, ausgegeben am 05.12.1979, Seite 1283
  • Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-amerikanischen Abkommens über Soziale Sicherheit und der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens
  • vom 19.11.1979
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 17.07.1990 - 12 RK 10/89

    Wirksamkeit des Antrags auf Nachentrichtung von Beiträgen

    Für die Antragstellung lief eine Jahresfrist nach Inkrafttreten der DV am 1. Dezember 1979 (Art. 16 Abs. 1 Buchst b Satz 1 und Art. 18 Satz 1 DV/DASVA i.V.m. der Bekanntmachung vom 19. November 1979 - BGBl. II S. 1283).
  • BSG, 12.07.1988 - 11a RA 36/87

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung in § 12a WGSVG

    Eine der Klägerin günstigere Regelung enthält das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA über Soziale Sicherheit vom 7. Januar 1976 (SVA USA -BGBl II S 1358- in Kraft getreten am 1. Dezember 1979 -BGBl II S 1283-) nicht.
  • BFH, 27.10.2004 - VIII R 104/01

    Kindergeld: Vergleichbarkeit einer in den USA gezahlten Kinderrente mit dem

    b) Ein Anspruch des Klägers auf die Festsetzung von Kindergeld in Höhe eines Unterschiedsbetrages ergibt sich auch nicht aus dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit (BGBl II 1976, 1358; BGBl II 1979, 1283).
  • BSG, 05.05.1994 - 12 RK 53/93

    Israelische Staatsangehörige - Rentennachzahlung

    Die Vereinbarung war am 1. Dezember 1979 in Kraft getreten (BGBl 1979 II 1283) und eröffnete für die Nachentrichtung nach § 10 Ges.
  • BSG, 24.10.1985 - 12 RK 39/84

    Verfolgter - Staatsangehöriger Österreichs - Verfolgung - Ausbildung -

    Nach Art. 16 Abs. 2 Buchst a und b der Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit (BGBl II 1979, S 567) -DVA- konnten Personen, die Verfolgte im Sinne des EEG sowie amerikanische Staatsangehörige waren und sich gewöhnlich im Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten von Amerika aufhielten, nach Maßgabe der && 10 und 10a WGSVG Beiträge zur deutschen Rentenversicherung nachentrichten, wenn sie dieses innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der DVA (Bekanntmachung vom 19. November 1979, BGBl II, S 1283), dh bis zum 1. Dezember 1980, beantragten.
  • VG Würzburg, 10.12.2013 - W 1 K 13.94

    Universitätsprofessor; Ruhegehaltsfähigkeit ausländischer Vordienstzeiten;

    Hier wäre aber zunächst zu prüfen, ob die vom Kläger bezogenen US-amerikanischen Renten ihre Rechtsgrundlage in dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit (SVAbk USA) vom 7. Januar 1976 (BGBl. II S. 1358 ff., in Kraft am 1. Dezember 1979 durch Bekanntmachung vom 19. November 1979, BGBl. II S. 1283) haben und zumindest anteilig oder mittelbar aus deutschen öffentlichen Kassen stammen und deshalb nach § 55 Abs. 8 BeamtVG den in § 55 Abs. 1 BeamtVG genannten Renten gleichstehen mit der Folge, dass die Höchstgrenze des § 55 Abs. 2 BeamtVG für die Ermessensentscheidung maßgeblich wäre (vgl. dazu die Feststellungen des VG Düsseldorf, U.v. 12.3.2012 - 23 K 6241/10 - juris Rn. 52 ff., wobei der Kläger des dortigen Verfahrens US-Staatsangehöriger war).
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