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   BGBl. II 1983 S. 578   

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BGBl. II 1983 S. 578 (https://dejure.org/1983,13231)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1983 Teil II Nr. 23, ausgegeben am 21.09.1983, Seite 578
  • Gesetz zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung
  • vom 13.09.1983

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 14.06.1988 - 7 RAr 69/87

    Mitgliedsstaat - Grenzgänger - Wohnsitz - Beschäftigung in einem Drittstaat -

    Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung vom 20. Oktober 1982 (BGBl II 1983, 578), in Kraft ab dem 1. Januar 1984 (BGBl II 1983, 796), im -4.

    Die Vorinstanzen haben die Bestimmungen des Abkommens, die durch das Zustimmungsgesetz vom 13. September 1983 (BGBl II 1983, 578) innerdeutsches Recht geworden sind, zu den Rechtsvorschriften iS des Art. 3 Abs. 1 EWG-VO 1408/71 gerechnet.

  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2004 - L 13 AL 3065/01

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Abkommen zwischen der Bundesrepublik

    Art. 10 des Abkommens, wonach Leistungen der sozialen Sicherheit des anderen Vertragsstaates in gleicher Weise zu berücksichtigen seien wie vergleichbare Leistungen des Vertragsstaates, in dessen Gebiet der Anspruch geltend gemacht wird, bezieht sich nicht auf die Gleichstellungstatbestände, sondern auf das Ruhen des Anspruchs bei Bezug von Leistungen (vgl. Bundestags-Drucksache 10/40 S. 15 und Nr. 4 der zitierten Rundverfügung).
  • BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 69/82
    Das Abkommen ist am 1. Januar 198" in Kraft getreten (Art. 3 des Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung vom 1. September 1983 - BGBl II 1983, 578, und Bekanntgabe in BGBl II 1983, 796).
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