Gesetzgebung
   BGBl. II 1985 S. 926   

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BGBl. II 1985 S. 926 (https://dejure.org/1985,10997)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1985 Teil II Nr. 28, ausgegeben am 13.08.1985, Seite 926
  • Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge
  • vom 03.08.1985

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (147)

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Jeder Mitgliedstaat kann auch gegen den Willen der anderen Mitgliedstaaten aus der Europäischen Union austreten (vgl. Art. 54 Buchstabe a des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969, BGBl 1985 II S. 926 ff.).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Auch eine Kompetenz zur Fortentwicklung internationaler Abkommen über Vereinbarungen und die Praxis der Vertragsstaaten hinaus kommt ihm nicht zu (vgl. Art. 31 Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969, UNTS 1155, 331 , BGBl II 1985 S. 926, der Völkergewohnheitsrecht wiedergibt; dazu Villiger, Commentary on the 1969 Vienna Convention on the Law of Treaties, 2009, Art. 31 Rn. 37 m.w.N.; siehe auch Dörr, in: Dörr/Schmalenbach, Vienna Convention on the Law of Treaties, A Commentary, 2012, Art. 31 Rn. 19 f., 76).
  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

    Eine Kompetenz zur Fortentwicklung internationaler Abkommen über Vereinbarungen und die Praxis der Vertragsstaaten hinaus kommt diesen Ausschüssen nicht zu (vgl. Art. 31 Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969, UNTS 1155, 331 , BGBl II 1985 S. 926, der Völkergewohnheitsrecht wiedergibt; vgl. IGH, LaGrand [Germany v. USA], I.C.J. Reports 2001, S. 466 para. 99; dazu BVerfGE 90, 286 ; Mark Villiger, Commentary on the 1969 Vienna Convention on the Law of Treaties, 2009, Art. 31 Rn. 37 m.w.N.).
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