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   BGBl. II 1990 S. 199   

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BGBl. II 1990 S. 199 (https://dejure.org/1990,18567)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil II Nr. 10, ausgegeben am 29.03.1990, Seite 199
  • Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Zweiten Zusatzabkommens zum deutsch-schweizerischen Abkommen über Soziale Sicherheit
  • vom 13.03.1990
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 19/99 R

    Hilfsmittelversorgung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt in der Schweiz, Höhe

    Der Bereich der Krankenversicherung war weder im ursprünglichen Abkommen über Soziale Sicherheit aus dem Jahre 1964 noch im 1. ZusAbk aus dem Jahre 1975 geregelt; erst im Jahre 1989 wurde dieser Bereich durch das 2. ZusAbk, das am 1. April 1990 in Kraft getreten ist (BGBl 1990 II S 199), in das Abkommen einbezogen.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.1999 - 9 S 2176/98

    Befreiung von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte -

    Weitergehende Ansprüche kann der Kläger nicht aus dem am 1.5.1966 in Kraft getretenen und durch Gesetz vom 15.9.1965 in geltendes Recht transformierten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über soziale Sicherheit vom 25.2.1964 (BGBl. 1965 II, S. 1293 und Bekanntmachung über das Inkrafttreten vom 22.4.1966 (BGBl. 1966 II S. 253)) in der Fassung des am 1.4.1990 in Kraft getretenen und durch Gesetz vom 21.11.1989 in gültiges Recht transformierten Zweiten Zusatzabkommens vom 2.3.1989 (BGBl. 1989 II S. 890 und Bekanntmachung über das Inkrafttreten vom 13.3.1990 (BGBl. 1990 II S. 199)) herleiten.
  • BSG, 27.01.1994 - 5 RJ 44/90

    Sozialversicherungsabkommen - Nichtmitgliedstaat - Halbwaisenrente

    Die Änderung der og Nr. 2 des Schlußprotokolls zum Abk Schweiz SozSich durch das 2. Zusatzabkommen zum Abk Schweiz SozSich vom 2. März 1989 (BGBl II S 892), die am 1. April 1990 in Kraft getreten ist (Bekanntmachung über das Inkrafttreten des 2. Zusatzabkommens vom 13. März 1990 - BGBl II S 199 -) hat für die Kläger keine günstigere Rechtslage geschaffen.
  • BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 19/99
    Der Bereich der Krankenversicherung war weder im ursprünglichen Abkommen über Soziale Sicherheit aus dem Jahre 1964 noch im 1. ZusAbk aus dem Jahre 1975 geregelt; erst im Jahre 1989 wurde dieser Bereich durch das 2. ZusAbk, das am 1. April 1990 in Kraft getreten ist (BGBl 1990 II S 199), in das Abkommen einbezogen.
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