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   BGBl. II 1990 S. 602   

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BGBl. II 1990 S. 602 (https://dejure.org/1990,17910)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil II Nr. 22, ausgegeben am 07.07.1990, Seite 602
  • Bekanntmachung der deutsch-polnischen Vereinbarung über die Entsendung von Arbeitnehmern polnischer Unternehmen zur Ausführung von Werkverträgen
  • vom 30.05.1990
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 322/01

    Arbeitnehmerentsenderecht - Niederlassung in Deutschland als Betrieb iSd.

    Sie regeln, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer, die auf Grund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung - hier die "Vereinbarung ... über die Entsendung von Arbeitnehmern polnischer Unternehmen zur Ausführung von Werkverträgen" vom 30. Mai 1990 (BGBl. II S 602) mit späteren Änderungen vom 13. Januar 1992 (BGBl. II S 93) und vom 1. März/30. April 1993 (BGBl. II S 1125) - beschäftigt werden, eine Arbeitserlaubnis erhalten.
  • LSG Bayern, 21.07.2005 - L 10 AL 170/04

    Rechtmäßigkeit einer Verwarnung im Rahmen eines Werkvertragsverfahrens; Erteilung

    Die Klägerin, eine polnische Firma, nimmt im Rahmen der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Entsendung von Arbeitnehmern polnischer Unternehmen zur Ausführung von Werkverträgen -Regierungsvereinbarung- vom 31.01.1990 (BGBl II S 602, 1etzte Änderung vom 01.03./30.04.1993, BGBl II S 1125) am Werkvertragsverfahren teil.
  • LSG Bayern, 21.07.2005 - L 10 AL 111/05

    Rechtmäßigkeit einer ausgesprochenen Verwarnung im Rahmen des

    Die Klägerin, eine polnische Firma, nimmt am Werkvertragsverfahren im Rahmen der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Entsendung von Arbeitnehmern polnischer Unternehmen zur Ausführung von Werkverträgen -Regierungsvereinbarung- vom 31.01.1990 (BGBl II S 602, 1etzte Änderung vom 01.03./ 30.04.1993, BGBl II S 1125) teil.
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