Gesetzgebung
   BGBl. II 1990 S. 813   

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BGBl. II 1990 S. 813 (https://dejure.org/1990,21220)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil II Nr. 31, ausgegeben am 01.09.1990, Seite 813
  • Gesetz zu dem Vertrag vom 3. August 1990 zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sowie dem Änderungsvertrag vom 20. August 1990
  • vom 29.08.1990

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90

    Gesamtdeutsche Wahl

    Mit dem am 23. August 1990 beschlossenen "Gesetz zu dem Vertrag vom 3. August 1990 zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sowie dem Änderungsvertrag vom 20. August 1990" (BGBl. II S. 813) (im folgenden: Gesetz zum Wahlrechtsvertrag) hat der Deutsche Bundestag in Art. 1 dem Wahlrechtsvertrag einschließlich der Anlage und dem Änderungsvertrag zugestimmt.
  • BVerfG, 23.11.1993 - 2 BvC 15/91

    Wahlprüfungsverfahren

    Dabei legte der Ausschuß für die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sowie für Berlin (Ost) -- Wahlgebiet Ost -- die Regelungen in Art. 1 Abs. 3 des Vertrags zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 3. August 1990 (BGBl. II S. 822 -- Wahlvertrag --) und in Art. 3 Nr. 5 des Gesetzes vom 29. August 1990 zu dem Vertrag vom 3. August 1990 zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sowie dem Änderungsvertrag vom 20. August 1990 (BGBl. II S. 813 -- Gesetz zum Wahlvertrag --) zugrunde.
  • BSG, 28.09.1993 - 1 RK 37/92

    Ausschluß von Hilfsmitteln - geringer Abgabepreis - elektrische Milchpumpe -

    Andererseits habe der Parlamentarische Staatssekretär Vogt in einer Äußerung vom 10. August 1990 (BT-Drucks 11/7698 vom 17. August 1990) bestätigt, daß die Verordnung auch den Ausschluß von elektrischen Milchpumpen habe umfassen sollen.
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