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   BGBl. II 1992 S. 1196   

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BGBl. II 1992 S. 1196 (https://dejure.org/1992,21540)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil II Nr. 44, ausgegeben am 17.12.1992, Seite 1196
  • Bekanntmachung über die Fortgeltung der deutsch-jugoslawischen Verträge im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bosnien und Herzegowina
  • vom 16.11.1992
 
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Wird zitiert von ... (36)

  • BFH, 15.03.2007 - III R 54/05

    Kindergeld: Ausländer ohne Aufenthaltstitel

    Auch aus dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit (im Folgenden deutsch-jugoslawisches Abkommen) vom 12. Oktober 1968 (BGBl II 1969, 1437, 1438) i.d.F. des Änderungsabkommens vom 30. September 1974 (BGBl II 1975, 389, 390) und der Bekanntmachung vom 16. November 1992 (BGBl II 1992, 1196) ergebe sich kein Anspruch der Klägerin auf Kindergeld, da sie seit März 2002 nicht mehr als Arbeitnehmerin beschäftigt sei und auch kein Kranken- oder Arbeitslosengeld bezogen habe.
  • BSG, 26.04.2007 - B 4 R 21/06 R

    Verzinsungsbeginn - Beginn der Laufzeit - Beteiligung eines ausländischen

    Die Bestimmungen des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit (DJSVA) vom 12.10.1968 (BGBl II 1969, 1438) idF des Änderungsabkommens vom 30.9.1974 (BGBl II 1975, 390), die nach einem Notenwechsel der beteiligten Regierungen im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bosnien und Herzegowina vom 13.11.1992 (BGBl II 1196) weiter anzuwenden seien und den Rang einfacher innerstaatlicher Gesetze hätten, seien als spezielle Regelungen vorrangig anzuwenden.

    a) Das LSG ist davon ausgegangen, dass die Bestimmungen des DJSVA auf Grund des Notenwechsels der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Bosnien und Herzegowina vom 13.11.1992 (dazu Bekanntmachung über die Fortgeltung der deutsch-jugoslawischen Verträge im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bosnien und Herzegowina vom 16.11.1992, BGBl II 1196) auch im Verhältnis zu Bosnien und Herzegowina als gemäß § 30 Abs. 2 SGB I vorrangiges zwischenstaatliches Recht Anwendung finden.

  • BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 3/99 R

    Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld

    Das Abk ist im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bosnien und Herzegowina weiter anzuwenden (Bekanntmachung über die Fortgeltung der deutsch-jugoslawischen Verträge im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bosnien und Herzegowina vom 16. November 1992, BGBl II 1992, 1196).
  • BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R

    Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld

    Das Abk ist im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bosnien und Herzegowina weiter anzuwenden (Bekanntmachung über die Fortgeltung der deutsch-jugoslawischen Verträge im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bosnien und Herzegowina vom 16. November 1992, BGBl II 1992, 1196).
  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 29/96

    Familienversicherung bei Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina

    Dieses Abkommen ist wie alle zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien geschlossenen Verträge im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bosnien und Herzegowina weiter anzuwenden (Bekanntmachung über die Fortgeltung der deutsch-jugoslawischen Verträge im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bosnien und Herzegowina vom 16. November 1992 BGBl. II 1992 S. 1196 ).
  • OLG Zweibrücken, 10.03.2005 - 5 WF 36/05

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils bei nicht

    Gleiches gilt für die Beziehungen Deutschlands zu dem früheren Jugoslawien, in welche die beiden Staaten durch Notenwechsel ihrer Regierungen vom 13. November 1992 (BGBl. II, 1196) eingetreten sind.
  • LSG Bayern, 27.04.2017 - L 13 R 329/15

    Erstattung des Arbeitnehmeranteils der zur Rentenversicherung entrichteten

    So wurde das SozSichAbkYUG 1968 zwar ohne gesetzgeberische Akte und nur aufgrund einer Vereinbarung im Rahmen von Notenwechseln (vgl. Bekanntmachung des Bundesministers des Auswärtigen vom 16.11.1992 in BGBl II. 1992, 1196) weitergeführt, bis es zur Neuverhandlung und -vereinbarung eines neuen Abkommens kommen werde.
  • LSG Bayern, 10.12.2008 - L 16 R 196/08

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung einer in Bosnien und Herzegowina

    Zeiten der Arbeitslosigkeit sowie der Arbeitsunfähigkeit und die ab dem 04.03.2004 bezogene Invalidenrente sind nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit vom 12.12.1968, BGBl. 1969 II S.1438 i.d.F. des Änderungsabkommens vom 30.09.1974, BGBl. 1975 II S. 390, das nach der Bekanntmachung vom 16.11.1992, BGBl. II S. 1196 im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bosnien und Herzegowina anzuwenden ist, als vergleichbare Schubtatbestände nicht gleichgestellt.
  • LSG Bayern, 21.12.2004 - L 5 RJ 545/01

    Auszahlung einer Rente aus deutschen Versicherungszeiten in Höhe von 70 % wegen

    Dies ergibt sich aus der Anwendung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über soziale Sicherheit vom 12.10.1968 (BGBl. 1969 II S.1438 - in der Fassung des Änderungsabkommens vom 30.09.1974, BGBl. 1975 II S.390), das im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bosnien/Herzegowina für den streitigen Zeitraum der Berufsunfähigkeitsrente weiterhin anzuwenden ist (Notenwechsel der beiden Staaten vom 13. November 1992, Bekanntmachung vom 16. November 1992 - BGBl. II S.1196).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2009 - L 33 R 1230/08

    Beitragszeit; Waffen-Gebirgs-Division der SS Handschar

    Dies bedeutet, dass selbst dann, wenn das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit vom 12. Oktober 1968 (BGBl 1969 II, S. 1438) in der Fassung des Änderungsabkommens vom 30. September 1974 (BGBl 1975 II, S. 390) - DJ SVA - aufgrund der Vereinbarung zwischen der Republik Bosnien und Herzegowina und der Bundesrepublik Deutschland (Bekanntmachung vom 16. November 1992 - BGBl II, S. 1196) weiter gilt (Vgl. hierzu den Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts zum Bundesverfassungsgericht, Az. B 13 RJ 17/05 R vom 23. Mai 2006, dokumentiert in Juris, zu der Frage, ob eine Regel des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts ist, wonach zweiseitige Verträge bei Staatennachfolge - hier: Jugoslawien - im Verhältnis zu den Folgestaaten zunächst fort gelten. Dieser Vorlagebeschluss wurde vom Bundessozialgericht mit Beschluss vom 26. Juni 2008 - B 13 R 63/08 R - wegen Erledigung der Hauptsache aufgehoben, was zur Beendigung auch des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht führte, ohne dass die Rechtsfrage geklärt wurde.), keine anrechenbaren Versicherungszeiten vorliegen, da die in Bosnien zurückgelegten Beitragszeiten nur dann berücksichtigt werden können, wenn auch in Deutschland eine Versicherung bestand, d.h. mindestens ein Beitrag zur deutschen Rentenversicherung gezahlt wurde.
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2003 - 4 Ausl (A) 371/02

    Voraussetzungen für das Fortdauern einer angeordneten

  • LSG Bayern, 15.12.2014 - L 13 R 207/14

    Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen

  • LSG Bayern, 21.05.2008 - L 16 R 784/07
  • BSG, 14.10.2010 - B 5 R 24/09 BH
  • BSG, 07.11.2013 - B 5 R 16/13 R
  • LSG Bayern, 22.08.2007 - L 16 R 582/06

    Anspruch eines bosnischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Rente wegen

  • LSG Bayern, 21.02.2006 - L 16 R 20/04

    Folgen der Fortgeltung des deutsch-jugoslawischen Sozialversicherungsabkommens

  • LSG Bayern, 16.12.2003 - L 5 RJ 638/02

    Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit an einen bosnischen

  • LSG Bayern, 20.09.2006 - L 16 R 696/05

    Kein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung - versicherungsrechtliche

  • LSG Bayern, 13.07.2005 - L 5 R 565/04

    Versicherungsrechtliche Voraussetzungen des Rentenanspruchs wegen verminderter

  • LSG Bayern, 01.03.2005 - L 5 R 655/04

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Voraussetzungen für das Vorliegen von

  • BSG, 17.06.2008 - B 13 R 141/08 B
  • LSG Bayern, 22.05.2007 - L 6 R 846/06

    Anerkennung serbischer Rentenbezugszeiten; Rente wegen Erwerbsminderung;

  • LSG Bayern, 26.07.2006 - L 16 R 494/05

    Voraussetzungen der Dreifünftelbelegung im Zusammenhang mit der Gewährung einer

  • LSG Bayern, 09.03.2004 - L 16 RJ 623/01

    Anspruch eines jugoslawischen Staatsangehörigen auf Gewährung einer Rente wegen

  • LSG Bayern, 14.02.2003 - L 5 RJ 188/02

    Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und deren Voraussetzungen; Anspruch

  • LSG Bayern, 23.02.2005 - L 16 R 189/04

    Anspruch auf Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung; Beurteilung des

  • LSG Bayern, 19.05.2004 - L 16 RJ 93/03

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen

  • LSG Bayern, 28.03.2006 - L 6 R 630/04

    Bewilligung von Altersrente eines 63-jährigen kroatischen Staatsangehörigen;

  • LSG Bayern, 15.03.2005 - L 5 R 585/04

    Berechtigung eines die doppelte Staatsangehörigkeit besitzenden Asylberechtigten

  • LSG Bayern, 12.02.2003 - L 16 RJ 453/01

    Gewährung von Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit ;

  • LSG Bayern, 07.02.2002 - L 5 RJ 275/01

    Erstattung von Beiträgen aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Versäumung der

  • LSG Bayern, 15.05.2001 - L 16 RJ 723/00

    Anspruch auf die Gewährung von Witwenrente; Allgemeine Wartezeit auf die

  • LSG Bayern, 18.10.2005 - L 5 R 215/04

    Rente einer Angehörigen des Staates Bosnien und Herzegowina wegen verminderter

  • FG Münster, 09.02.2012 - 5 V 3464/11

    Notwendigkeit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit für den Anspruch eines

  • BSG, 13.05.2008 - B 13 R 135/08 B
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