Gesetzgebung
BGBl. II 1994 S. 1438 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil II Nr. 40, ausgegeben am 09.09.1994, Seite 1438
- Gesetz zu dem Übereinkommen vom 15. April 1994 zur Errichtung der Welthandelsorganisation und zur Änderung anderer Gesetze
- vom 30.08.1994
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
Integration örtlicher Bauvorschriften in Bebauungspläne; Regelung zur Dachdeckung
Wie weit diese Praxis reicht, zeigt das Beispiel des "Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15.4.1994 zur Errichtung der Welthandelsorganisation und zur Änderung anderer Gesetze" vom 30.8.1994 (BGBl. II S. 1438), das außer der Zustimmung des Gesetzgebers zu dem genannten Übereinkommen (Art. 1), verschiedene dadurch notwendig gewordene Änderungen bestehender Gesetze (Art. 2 bis 8) sowie auch eine mit diesem Abkommen in keinerlei Zusammenhang stehende Änderung der VwGO (Art. 9) enthält und - wie hinzuzufügen ist - ausschließlich in Teil II des Bundesgesetzblattes bekannt gemacht worden ist, der vornehmlich den Veröffentlichungen über zwischenstaatliche Übereinkommen vorbehalten ist. - OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2006 - 7 B 28.05
Nachweis des Erwerbs der erforderlichen Kenntnisse im deutschen Recht als …
Das Gleiche gilt hinsichtlich des WTO/GATS-Übereinkommens vom 15. April 1994 (zusammen mit Ratifizierungsgesetz vom 30. August 1994, BGBl. II S. 1438, 1441). - VGH Bayern, 29.07.2008 - 22 A 08.40012
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im ersten Rechtszug nicht über …
Mit Art. 9 des Gesetzes zum Übereinkommen vom 15. April 1994 zur Errichtung der Welthandelsorganisation und zur Änderung anderer Gesetze vom 30. August 1994 (BGBl II S. 1438) wurde § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VwGO dahin geändert, dass die Wörter "Planfeststellungsverfahren nach § 7 des Abfallgesetzes" durch das Wort "Verfahren" ersetzt wurden.Nach der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (BT-Drs. 12/8122) habe der Rechtsausschuss am 23. Juli 1994 einstimmig beschlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs mit den Änderungen zu empfehlen, die aus der anliegenden Beschlussempfehlung ersichtlich seien.
- BPatG, 18.01.2000 - 17 W (pat) 68/98 d) Ebensowenig vermag das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights = TRIPS, als Bestandteil des Übereinkommens zur Errichtung der Welthandelsorganisation vom 15. April 1994 in Kraft getreten am 1. Januar 1995, BGBl II 1994, 1438 ff), und dort der Artikel 27 Abs. 1 Satz 1 ("Vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 ist vorzusehen, daß Patente für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erhältlich sind, sowohl für Erzeugnisse als auch für Verfahren, vorausgesetzt, daß sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.") zu einer anderen Beurteilung zu führen.
In der Gesetzesbegründung zum Vertragsgesetz heißt es, daß ein Teil der Vertragsbestimmungen, jedenfalls aus dem Übereinkommen über die handelsbezogenen Aspekte des geistigen Eigentums, innerstaatlich unmittelbar anwendbar sei (Bundestags-Drucksache 12/7655 (neu), S 7; ebenda Denkschrift S 337) und an anderer Stelle, daß im übrigen den Verpflichtungen aus dem TRIPS-Abkommen insoweit Rechnung getragen werden solle, "als solche Regelungen, die ihrem Wortlaut nach hierfür in Betracht kommen, unmittelbar anwendbar sind.