Gesetzgebung
   BGBl. II 1994 S. 26   

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BGBl. II 1994 S. 26 (https://dejure.org/1994,41089)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil II Nr. 2, ausgegeben am 13.01.1994, Seite 26
  • Gesetz zu den Notenwechseln vom 25. September 1990 und vom 23. September 1991 über die Rechtsstellung der in Deutschland stationierten verbündeten Streitkräfte und zu dem Übereinkommen vom 25. September 1990 zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin
  • vom 03.01.1994

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ...

  • SG Halle, 06.05.2010 - S 24 AS 716/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Ermittlung des Grundsicherungsbedarfs;

    Gemäß § 1 der Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (ALG II-VO) vom 10.10.2004 (BGBl. I S 2622) sind außer den in § 11 Abs. 3 SGB II genannten Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen: 1. einmalige Einnahmen und Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen, wenn sie jährlich 50 EUR nicht übersteigen, 2. Zuwendungen Dritter, die einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dienen, soweit die die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht gerechtfertigt wären, 3. nicht steuerpflichtige Einnahmen einer Pflegeperson für Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung, 4. bei Soldaten der Auslandsverwendungszuschlag und der Leistungszuschlag, 5. die aus Mitteln des Bundes gezahlte Überbrückungsbeihilfe gemäß Artikel IX Ab. 4 des Abkommens zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen (NATO-Truppenstatut) vom 19.06.1951 (BGBl. 1961 II S 1190) an ehemalige Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften und gemäß Artikel 5 des Gesetzes zu den Notenwechseln vom 25.09.1990 und 23.09.1991 über die Rechtstellung der in Deutschland stationierten verbündeten Streitkräfte und zu den Übereinkommen vom 25.09.1990 zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf B. vom 03.01.1994 (BGBl. 1994 II S. 26) an ehemalige Arbeitnehmer bei den alliierten Streitkräften in B., 6. bis zum 31.12.2007 die Übergangsbeihilfe in bestimmten Fällen der Eisen- und Stahlindustrie.
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