Gesetzgebung
BGBl. II 1998 S. 2060 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil II Nr. 33, ausgegeben am 03.09.1998, Seite 2060
- Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Dezember 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten Rat der Europäischen Schulen über die Europäischen Schulen in Karlsruhe und München
- vom 26.08.1998
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 02.03.2000 - 5 S 2597/99
Beteiligungsfähigkeit und Prozeßfähigkeit der Europäischen Schule
Zur Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die sofortige Vollziehbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für die Verlängerung einer Straßenbahntrasse, der von der Europäischen Schule Karlsruhe unter anderem mit der Begründung angefochten wird, der Planfeststellungsbeschluß entziehe unmittelbar ein ihr zustehendes Benutzungsrecht an der Freifläche des Schulgrundstücks, das sich aus der von der Bundesregierung, der Landesregierung von Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe abgeschlossenen "Verwaltungsvereinbarung über die Errichtung von Gebäuden und Anlagen für die Europäische Schule in Karlsruhe" vom 27.06./07.08.1973 und aus dem "Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten Rat der Europäischen Schulen über die Europäischen Schulen in Karlsruhe und München" vom 16.12.1993 (BGBl 1998 II, S 2060) ergebe.Die Antragstellerin beruft sich für ihre Behauptung, daß ihr an dem gesamten Grundstück Flurstück Nr. 71501 und damit auch an dem Grundstücksteil, auf dem der ''Kopf'' der Wendeschleife geplant ist, ein obligatorisches Nutzungsrecht zustehe, auf die von der Bundesregierung, der Regierung des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe abgeschlossene ''Verwaltungsvereinbarung über die Errichtung von Gebäuden und Anlagen für die Europäische Schule in Karlsruhe'' vom 27.06./07.08.1973 und auf das ''Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten Rat der Europäischen Schulen über die Europäischen Schulen in Karlsruhe und München'' vom 16.12.1993 (Gesetz vom 26.08.1998, BGBl. II, S. 2060).