Gesetzgebung
   BGBl. II 2002 S. 2709   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,52028
BGBl. II 2002 S. 2709 (https://dejure.org/2002,52028)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,52028) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil II Nr. 39, ausgegeben am 15.10.2002, Seite 2709
  • Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 16. Januar 1992 zum Schutz des archäologischen Erbes
  • vom 09.10.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 08.04.2002   BT   "Archäologisches Erbe" schützen
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2011 - 10 A 1995/09

    Anwendbarkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage auf ein Neubescheidungsbegehren

    Eine andere Bewertung der vom Gesetzgeber gewollten Ordnung der Materie ergibt sich auch nicht aus Art. 6 des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes vom 16. Januar 1992 (BGBl. II 2002, S. 2709).
  • VG Ansbach, 22.04.2015 - AN 9 K 14.00265

    Baugenehmigung für Kleinwindkraftanlage im Außenbereich

    Bei der Auslegung des nationalen Denkmalschutzrechts ist auch das Europäischen Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes vom 16. Januar 1992 (Übereinkommen von Malta/Chart von La Valletta) zu berücksichtigen, das von der Bundesrepublik Deutschland mit Gesetz vom 9. Oktober 2002 ratifiziert wurde (vgl. BGBl. II 2002, S. 2709).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht