Gesetzgebung
   BGBl. II 2005 S. 426   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,61996
BGBl. II 2005 S. 426 (https://dejure.org/2005,61996)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,61996) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 11, ausgegeben am 04.05.2005, Seite 426
  • Gesetz zu den Änderungsurkunden vom 18. Oktober 2002 zur Konstitution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992
  • vom 02.05.2005

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 06.10.2004   BT   Vertragsänderungen der Internationalen Fernmeldeunion umsetzen
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 40.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Vergabe; Vergabebedingungen;

    Zwar wurde die Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion, auf deren Art. 4 Abs. 3 die Vollzugsordnung für den Funkdienst beruht, in innerstaatliches Recht transformiert (Gesetz vom 20. August 1996, BGBl II S. 1306, i.d.F. des Gesetzes vom 2. Mai 2005, BGBl II S. 426), nicht aber die Vollzugsordnung als solche.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2008 - 13 A 2394/07

    Streit wegen der Nichtverlängerung der Befristung von Frequenznutzungsrechten;

    Die Konstitution und Konvention der ITU vom 22.12.1992 ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der von fast allen Staaten der Erde unterzeichnet und ratifiziert wurde (vgl. für die Bundesrepublik Deutschland BGBl. II 1996, S. 1306; BGBl. 2005 II, S. 426).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2008 - 13 A 2395/07

    Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung von Zuteilungen genutzter Frequenzen;

    Die Konstitution und Konvention der ITU vom 22.12.1992 ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der von fast allen Staaten der Erde unterzeichnet und ratifiziert wurde (vgl. für die Bundesrepublik Deutschland BGBl. II 1996, S. 1306; BGBl. 2005 II, S. 426).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 234/11

    Maßnahmen gegen von einem Access-PLC-Netz ausgehende elektromagnetische Störungen

    (a) In der Vollzugsordnung für den Funkdienst - ITU Radio Regulations -, die für alle Mitgliedstaaten der Internationalen Fernmeldeunion verbindlich ist (vgl. Art. 4 Nr. 3 der ITU-Konstitution und Konvention, die von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet und ratifiziert wurde [BGBl. II 1996 S. 1306; BGBl. II 2005 S. 426]), ist für den fraglichen Frequenzbereich eine Mindestnutzfeldstärke am Empfangsort von 40 dB (µV/m) definiert.
  • VG Köln, 15.06.2007 - 11 K 572/07

    Airdata AG darf Funkfrequenzen behalten

    Auf Grund des Zustimmungsgesetzes zur Konvention und Konstitution der ITU vom 2. Mai 2005, BGBl. II, S. 426, und § 53 Abs. 1 TKG haben die internationalen Vorgaben Gesetzesrang, und der Verordnungsgeber war bei dem Erlass der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung nach § 53 Abs. 1 TKG daran gebunden.
  • VG Köln, 15.06.2007 - 11 K 573/07

    Airdata AG darf Funkfrequenzen behalten

    Auf Grund des Zustimmungsgesetzes zur Konvention und Konstitution der ITU vom 2. Mai 2005, BGBl. II, S. 426, und § 53 Abs. 1 TKG haben die internationalen Vorgaben Gesetzesrang, und der Verordnungsgeber war bei dem Erlass der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung nach § 53 Abs. 1 TKG daran gebunden.
  • VG Köln, 07.12.2011 - 21 K 8195/09

    Recht eines Breitbandkabelnetz-Betreibers auf Schutz vor Störungen durch

    Auf internationaler Ebene wird die Frequenzplanung nämlich durch die Internationale Fernmeldeunion (ITU) als Sonderorganisation der Vereinten Nationen koordiniert, wobei die Konstitution und Konvention der ITU vom 22. Dezember 1992 ein völkerrechtlicher Vertrag ist, der u.a. auch von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet und ratifiziert wurde (BGBl. II 1996, 1306; BGBl. II 2005, 426).
  • VG Köln, 07.12.2011 - 21 K 8194/09

    Recht eines Breitbandkabelnetz-Betreibers auf Schutz vor Störungen durch

    Auf internationaler Ebene wird die Frequenzplanung nämlich durch die Internationale Fernmeldeunion (ITU) als Sonderorganisation der Vereinten Nationen koordiniert, wobei die Konstitution und Konvention der ITU vom 22. Dezember 1992 ein völkerrechtlicher Vertrag ist, der u.a. auch von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet und ratifiziert wurde (BGBl. II 1996, 1306; BGBl. II 2005, 426).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht