Gesetzgebung
   BGBl. II 2008 S. 1242   

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https://dejure.org/2008,42320
BGBl. II 2008 S. 1242 (https://dejure.org/2008,42320)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 30, ausgegeben am 10.11.2008, Seite 1242
  • Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität
  • vom 05.11.2008

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Gesetzgebungsmaterialien)
  • bundestag.de

    Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 22.11.2007   BT   Regierung will Mindeststandards bei Verfolgung von Computerkriminalität
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 11.01.2017 - 5 StR 164/16

    Verurteilung wegen Betriebs der Videostreaming-Plattformen kino.to und kinox.to

    b) Auch das der Neufassung des § 303b StGB durch das "41. Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität' vom 7. August 2007 (BGBl. I 1786) zugrunde liegende "Übereinkommen des Europarates über Computerkriminalität vom 23. November 2001' (ratifiziert durch Gesetz vom 5. November 2008, BGBl. II S. 1242) lässt nicht die Zielsetzung erkennen, Datenverarbeitung nur im legalen Kontext gegen kriminellen Zugriff schützen zu wollen.
  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 637/09

    Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist das Zustimmungsgesetz zum Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität vom 5. November 2008 (BGBl II S. 1242), soweit die Art. 25 bis 34 dieses Übereinkommens über die internationale Rechtshilfe betroffen sind.
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