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   BGBl. II 2008 S. 811   

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BGBl. II 2008 S. 811 (https://dejure.org/2008,54760)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 21, ausgegeben am 19.08.2008, Seite 811
  • Bekanntmachung des deutsch-syrischen Abkommens über die Rückführung von illegal aufhältigen Personen und des Protokolls zur Durchführung dieses Abkommens
  • vom 25.07.2008
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 2 ME 186/10

    Androhung der Abschiebung eines Ausländers durch die Ausländerbehörde und

    Gerade im Hinblick auf das am 3. Januar 2009 (vgl. BGBl. II S. 107) in Kraft getretene Deutsch-Syrische Rückführungsabkommen vom 25. Juli 2008 (BGBl. II S. 811) ist nicht auszuschließen gewesen, dass die syrische Behörden, hier die syrische Botschaft in Erfüllung ihrer vertraglich übernommenen Verpflichtung verstärkt zur Mitarbeit und zur "Rücknahme" ihrer Staatsangehörigen, die sich ohne gesicherten Aufenthaltsstatus im Bundesgebiet aufhalten, bereit waren und sind (vgl. Senat, Beschl. v. 30.4.2010 - 2 PA 250/09 - Beschl. v. 2.3.2010 - 2 ME 383/09 -).
  • VG Düsseldorf, 24.09.2010 - 21 K 4217/09

    Yeziden Syrien (mittelbare) Gruppenverfolgung Gruppenverfolgung

    Auch nach Inkrafttreten des deutsch-syrischen Rückführungsabkommens vom 25. Juli 2008 (BGBl. II S. 811) Anfang des Jahres 2009 bestehen trotz der jüngsten Erkenntnisse zu den Fällen der Inhaftierung rückgeführter Syrer, die für eine gewisse "Wahllosigkeit" und Unkalkulierbarkeit des Vorgehens der syrischen Stellen sprechen, keine tragfähigen Anhaltspunkte für eine generelle Gefährdung aller nach Syrien zurückzuführenden Personen.
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2010 - 2 LA 278/09

    Relevanz einer Kausalität zwischen Täuschung und Unterlassung oder Verzögerung

    Hiervon kann aber mit Blick auf das am 3. Januar 2009 (vgl. BGBl. II S. 107) in Kraft getretene Deutsch-Syrische Rückführungsabkommen vom 25. Juli 2008 (BGBl. II S. 811) nicht (mehr) ausgegangen werden.
  • VG Köln, 28.10.2010 - 20 K 8637/09

    Feststellung eines Abschiebungsverbotes aufgrund konkreter Gefahr der Folter bzw.

    Ob bzw. in welchem Maße darüber hinaus ohne Vorliegen weiterer besonderer Umstände in der Person des Betroffenen die Gefahr einer länger andauernden Inhaftierung - mit der dann daraus folgenden für Syrien typischen Gefahr von Folter und anderer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung - besteht, ist unter Berücksichtigung der Entwicklungen seit dem Jahre 2009 unter Geltung des am 03.01.2009 in Kraft getretenen bilateralen Rückführungsabkommens zwischen der Bundesrepublik und Syrien vom 25.07.2008 (BGBl. II 2008, S. 811, 2009 S. 107) in der Rechtsprechung umstritten.
  • VG Köln, 28.10.2010 - 20 K 8602/09

    Bestehen einer konkreten Gefahr für eine Folter oder unmenschliche oder

    Ob bzw. in welchem Maße darüber hinaus ohne Vorliegen weiterer besonderer Umstände in der Person des Betroffenen die Gefahr einer länger andauernden Inhaftierung - mit der dann daraus folgenden für Syrien typischen Gefahr von Folter und anderer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung - besteht, ist unter Berücksichtigung der Entwicklungen seit dem Jahre 2009 unter Geltung des am 03.01.2009 in Kraft getretenen bilateralen Rückführungsabkommens zwischen der Bundesrepublik und Syrien vom 25.07.2008 (BGBl. II 2008, S. 811, 2009 S. 107), vgl. hierzu Stellungnahmen des Europäischen Zentrums für kurdische Studien (EZKS) vom 25.11.2009 und vom 14.02.2010 an Herrn Rechtsanwalt Walliczek in Minden; Ad-hoc Ergänzungsberichte des Auswärtigen Amtes vom 28.12.2009 und vom 07.04.2010, in der Rechtsprechung umstritten.
  • VG Hannover, 31.05.2010 - 2 B 2111/10

    Generelle Gefährdung yezidischer Kurden wegen illegaler Ausreise und langen

    Geändert hat sich allerdings hat sich die Sachlage zu Ungunsten des Antragstellers insoweit, dass auf der Grundlage des deutsch-syrischen Rückführungsabkommens vom 25.07.2008 (BGBl II S. 811) seit Anfang des Jahres 2009 auch staatenlose Personen zurückgeführt werden können, wenn diese einen Aufenthaltstitel in Syrien haben (Art. 2 Abs. 1 des Abkommens).
  • VG Osnabrück, 19.11.2009 - 5 B 114/09

    Abschiebungsverbot; Asylfolgeverfahren; Behandlung, unmenschliche; Folter, Gefahr

    Gleichzeitig wurde ihnen die Abschiebung gemäß § 60a Abs. 5 Satz 4 AufenthG unter Bezugnahme auf das am 03.01.2009 in Kraft getretene Deutsch-Syrische Rückführungsabkommen (RückFühAbk) vom 25.07.2008 (BGBl. II 2008 S. 811, 2009 S. 107), das erstmalig auch eine Rückführungsmöglichkeit für in Syrien registrierte Ausländer (Ajnabi) und unregistrierte Staatenlose (Maktumin) geschaffen hat, angekündigt.
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