Gesetzgebung
   BGBl. II 1964 S. 1297   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,6723
BGBl. II 1964 S. 1297 (https://dejure.org/1964,6723)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,6723) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1964 Teil II Nr. 45, ausgegeben am 02.10.1964, Seite 1297
  • Gesetz zu den Verträgen vom 21. Mai 1962 über die Auslieferung und über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Monaco
  • vom 29.09.1964

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Aus dem bilateralen Auslieferungsvertragsrecht läßt sich das Bestehen einer allgemeinen Regel des Völkerrechts des genannten Inhaltes ebenfalls nicht erhärten: So enthält etwa von den 59 von der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Auslieferungsverträgen nur der Vertrag mit Jugoslawien vom 26. November 1970 (BGBl. 1974 II S. 1257) in Art. 7 Abs. 2 eine Regelung, derzufolge die Auslieferung auch mit Rücksicht auf eine rechtskräftige Verurteilung in einem Drittstaat nicht bewilligt wird; gemäß Art. VI Abs. 2 des Auslieferungsvertrages mit Kanada vom 11. Juli 1977 (BGBl. 1979 II S. 665) und Art. 7 Nr. 2 des Auslieferungsvertrages mit Monaco vom 21. Mai 1962 (BGBl. 1964 II S. 1297) kann die Auslieferung bei Aburteilung der dem Auslieferungsersuchen zugrundeliegenden Tat in einem Drittstaat abgelehnt werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht