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   BGBl. II 1964 S. 1369   

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BGBl. II 1964 S. 1369 (https://dejure.org/1964,12236)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1964 Teil II Nr. 51, ausgegeben am 06.11.1964, Seite 1369
  • Gesetz zu dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen
  • vom 03.11.1964

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Wird zitiert von ... (46)

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Die Auslieferungsfähigkeit ergebe sich aus Art. 2 Abs. 1 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens (EuAlÜ) vom 13. Dezember 1957 (BGBl. 1964 II S. 1369); Gründe, die nach dessen Art. 2 bis 11 der Auslieferung entgegenstehen könnten, seien nicht ersichtlich.
  • BGH, 08.04.1987 - 3 StR 11/87

    Auslieferung wegen einer im Ausland begangenen Betäubungsmittelstraftat;

    Der deutsch-spanische Auslieferungsverkehr richtet sich seit dem 5. August 1982 nach den Bestimmungen des Europäischen Auslieferungsübereinkommens (EuAlÜbk) vom 13. Dezember 1957 (BGBl. II 1964 S. 1369, 1371; 1976 S. 1778; 1982 S. 995; vgl. Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl. II S 28 Rdn. 2).

    Das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (EuRHÜbk) vom 20. April 1959 (BGBl. II 1964, S. 1369, 1386; 1976 S. 1799), nach dessen Bestimmungen sich der Rechtshilfeverkehr mit den Niederlanden richtet, diene nicht dem Individualschutz.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2005 - 8 A 273/04

    asylrechtsrelevante Lage in der Türkei

    Ferner rechtfertigt der nach Art. 22 des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen (EuRHÜbk) vom 20. April 1959 (BGBl. 1964 II S. 1369, 1386; 1976 II S. 1799) praktizierte gegenseitige Strafnachrichtenaustausch nicht die Annahme, dass niedrig profilierte exilpolitische Tätigkeiten in Deutschland zu einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit asylerheblicher Verfolgung nach der Rückkehr in die Türkei führen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2002 - 8 A 4782/99

    Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei

    Auch der nach Art. 22 des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen (EuRHÜbk) vom 20. April 1959 (BGBl. 1964 II S. 1369, 1386; 1976 II S. 1799) praktizierte gegenseitige Strafnachrichtenaustausch rechtfertigt nicht die Annahme, dass niedrig profilierte exilpolitische Tätigkeiten in Deutschland zu einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit asylerheblicher Verfolgung nach der Rückkehr in die Türkei führen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 1292/96

    Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei

    In diesen Fällen gibt das Bundesministerium der Justiz dem türkischen Justizministerium im Rahmen des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei auf der Grundlage des Art. 22 des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen (EuRHÜbk) vom 20. April 1959 (BGBl. 1964 II S. 1369, 1386; 1976 II S. 1799) praktizierten gegenseitigen Strafnachrichtenaustauschs quartalsweise die entscheidenden im Bundeszentralregister eingetragenen Daten (persönliche Daten des Betroffenen, Urteils- und Tatzeit, Gerichtsbezeichnung, Aktenzeichen, Tatbezeichnung, Rechtsgrundlage, Art und Höhe der Strafe) bekannt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1998 - 25 A 1284/96

    Türkei, Kurden, Aleviten, TDKP, Sympathisanten, Haft, Folter, Glaubwürdigkeit,

    In diesen Fällen gibt das Bundesministerium der Justiz dem türkischen Justizministerium im Rahmen des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei auf der Grundlage des Art. 22 des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen (EuRHÜbk) vom 20. April 1959 (BGBl. 1964 II S. 1369, 1386; 1976 II S. 1799) praktizierten gegenseitigen Strafnachrichtenaustauschs quartalsweise die entscheidenden im Bundeszentralregister eingetragenen Daten (persönliche Daten des Betroffenen, Urteils- und Tatzeit, Gerichtsbezeichnung, Aktenzeichen, Tatbezeichnung, Rechtsgrundlage, Art und Höhe der Strafe) bekannt.
  • BGH, 26.07.1984 - 4 ARs 8/84

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafverfolgung nach im Inland eingetretener

    Das Übereinkommen stellt einen Kompromiß zwischen den verschiedenen auslieferungsrechtlichen Anschauungen dar (vgl. BGH, Beschluß vom 15. März 1984 - 4 ARs 23/83 - sowie die Denkschrift der Bundesregierung zu den Übereinkommen in BT-Drucks. IV/382 S. 19 Vorbem.).

    Diese Vorschrift beruht auf dem Grundsatz ne bis in idem (vgl. Art. 103 Abs. 3 GG), der zwar international nicht allgemein anerkannt (vgl. die Denkschrift zu dem Übereinkommen in BT-Drucks. IV/382 S. 22 zu Art. 9), jedoch in einer Anzahl von Vertragsstaaten Bestandteil des innerstaatlichen Rechts ist und deshalb für das gesamte Abkommen übernommen wurde (vgl. Explanatory Report on the European Convention on Extradition S. 19/20 zu Art. 9).

  • BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83

    Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

    Da das Gesetz zu dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 3. November 1964 (BGBl. 1964 II 1369) keine Einschränkung dieses Grundsatzes enthält und die Bundesrepublik Deutschland gegenüber ihren Vertragspartnern auch keine einschränkenden Vorbehalte erklärt hat (vgl. BGBl. 1976 II 1778/1779), ist davon auszugehen, daß dieser Grundsatz auch für den Auslieferungsverkehr nach dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen gilt.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1999 - A 12 S 1891/97

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht; keine Rückkehrgefährdung

    Zu einer strafrechtlichen Verurteilung des Klägers zu 1. ist es zudem nicht gekommen, so daß auch eine Mitteilung an die türkischen Behörden über den im Rahmen des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei auf der Grundlage des Art. 22 des Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20.04.1959 (BGBl. 1964 II S. 1369, 1386; 1976 II S. 1799) vereinbarten gegenseitigen Strafnachrichtenaustausches ausgeschlossen ist (vgl. dazu Bundesministerium der Justiz, 22.05.1998 an VG Freiburg).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2001 - A 12 S 228/99

    Türkei: Verfolgungsgefahr wegen (herausgehobener) exilpolitischer Betätigung

    Auch eine Vielzahl von ihrem sachlichen Gehalt nach niedrig profilierten Aktivitäten verleiht der exilpolitischen Tätigkeit als solcher grundsätzlich ebenso wenig ein größeres, die Annahme hinreichender Exponiertheit rechtfertigendes Gewicht, als wenn sie zum Gegenstand der Berichterstattung in den Medien gemacht oder der Betreffende gar wegen seiner Tätigkeit mit einem Strafverfahren überzogen und von einem deutschen Gericht verurteilt worden ist, was den türkischen Behörden auf dem Weg des zwischen der Bundesrepublik und der Türkei auf der Grundlage des Art. 22 des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20.04.1959 (BGBl. 1964 II, Seite 1369; 1976 II, Seite 1799) vereinbarten Strafnachrichtenaustausches bekannt werden kann (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 09.04.2001 - A 12 S 769/99 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2006 - 10 B 5.05

    Strafnachrichtenaustausch (Asylrecht Türkei)

  • OVG Thüringen, 29.05.2002 - 3 KO 540/97

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Asylanspruch; Abschiebungsschutz;

  • OVG Thüringen, 18.12.2003 - 3 KO 275/01

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Strafnachrichtenaustausch; Asylanspruch;

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2001 - A 12 S 198/00

    Türkei, Kurden, Inländische Fluchtalternative, Gruppenverfolgung, Rückkehrer,

  • BGH, 15.04.1987 - 2 StR 697/86

    Berücksichtigung von Tatumständen einer weiteren Tat

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1999 - A 12 S 1021/97

    Türkei: Verfolgungsgefahr wegen exilpolitischer Aktivität in herausgehobener

  • KG, 20.01.2014 - 151 AuslA 184/13

    Erforderlichkeit einer Nachtragsentscheidung; Tatverdachtsprüfung in

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2006 - 10 B 3.05

    Strafnachrichtenaustausch (Asylrecht Türkei)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 2221/96

    Anerkennung eines Kurden aus Ostanatolien als Asylberechtigter; Bestehen einer

  • BGH, 07.02.1980 - 4 ARs 14/79

    Anwendbarkeit des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus

  • BGH, 10.09.1981 - 4 ARs 15/81

    Zulässigkeit der Auslieferung - Begriff der politischen Tat - Beurteilung -

  • VG Regensburg, 20.03.2013 - RN 8 K 11.30575

    Luftwegeinreise; Bordingcard; angebliche Landwegeinreise; Sippenhaft; lokale

  • BGH, 30.09.1987 - 4 ARs 7/87

    Anordnung der Auslieferungshaft gegen einen Verfolgten - Verjährung der

  • BVerfG, 29.07.1999 - 2 BvR 1213/99

    Zulässige Auslieferung trotz laufenden Verfahrens wegen Ausstellung einer

  • BGH, 03.05.1978 - 4 ARs 6/78

    Maximale Dauer einer vorläufigen Auslieferungshaft - Entscheidungsmöglichkeiten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1998 - 25 A 5198/96

    Türkei, Kurden, Familienangehörige, PKK, Schikanen, Übergriffe, Nachfluchtgründe,

  • BGH, 17.02.1983 - 1 StR 325/82

    Vernehmung durch den Rechtshilferichter - Unerreichbarkeit eines im Ausland

  • VG Düsseldorf, 19.09.2006 - 26 K 3635/06

    Türkei, Widerruf, Asylberechtigung, Flüchtlingsanerkennung, politische

  • BGH, 30.09.1992 - 3 StR 378/92

    Verfolgung anderer Handlungen als derjenigen, auf die die Auslieferung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.1990 - 18 A 298/88

    Ausländerrecht: Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen nach

  • BGH, 14.06.1983 - RiZ(R) 2/83

    Richterliche Unabhängigkeit bei Rechtshilfeersuchen an ausländische Gerichte

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 3028/95

    Ne bis in idem bei Strafverfahren gegen denselben Beschuldigten in Deutschland

  • BGH, 06.03.1985 - 2 StR 782/84

    Rechtliche Wirkungen der Bestimmungen des Europäischesn

  • BVerfG, 16.03.1983 - 2 BvR 429/83

    Auslieferung eines politisch Verfolgten in die Türkei

  • KG, 28.03.2007 - AuslA 343/07

    Auslieferungshaft: Rechtmäßigkeit der Anordnung aufgrund eines über Interpol

  • KG, 03.11.2005 - AuslA 803/05

    Strafverfolgung: Übermittlung eines Europäischen Haftbefehls nach dem 18. Juli

  • BGH, 09.05.1980 - 2 StR 173/80

    Reine Gewinnsucht als Strafschärfungsgrund

  • KG, 21.06.2013 - 151 AuslA 18/13

    Abwesenheitsurteile im Rechtsmittelverfahren: Beifügung ausländischer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.1990 - 18 A 362/88

    Ausländerrecht: Ausweisung nach Handeltreiben mit Heroin, Gefahr der

  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 500/81

    Beantragung der Ladung und Vernehmung eines ausländischen Zeugen - Ablehnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1998 - 25 A 429/98

    Anspruch auf politisches Asyl; Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter;

  • BGH, 24.09.1982 - 2 StR 528/82

    Ladungsfähigkeit eines unter das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe

  • OLG Brandenburg, 05.11.2009 - 2 Ausl (A) 17/09

    Auslieferung zum Zweck der Strafverfolgung an die Republik Türkei wegen einer

  • KG, 13.10.1995 - AuslA 64/95
  • OLG Stuttgart, 25.03.1991 - 3 Ws 68/91

    Voraussetzungen der Ablehnung einer erbetenen ausländischen Rechtshilfehandlung

  • KG, 28.03.2007 - Ausl/A/343/07

    Zulässigkeit der Anordnung der Auslieferungshaft nach § 15 Abs. 1 des Gesetzes

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