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   BGBl. I 1969 S. 1445   

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BGBl. I 1969 S. 1445 (https://dejure.org/1969,4750)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 88, ausgegeben am 02.09.1969, Seite 1445
  • Neufassung des Strafgesetzbuches
  • vom 01.09.1969

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1439

    Disziplinarrecht; Studiendirektor im Ruhestand; sexueller Missbrauch von

    Innerhalb des Tatzeitraums (1971 bis 1976) waren nach dem StGB vom 15. Mai 1871 i.d. Fassung vom 1. September 1969 (BGBl I 1445 III 450-2) sodann durch die Neufassung vom 2. Januar 1975 (BGBl. I 1) grundsätzlich sowohl der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB 1969/1975) als auch der sexuelle Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB 1969/1975) strafbar.
  • VGH Bayern, 19.05.1999 - 26 ZB 99.770

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Bordells in einem Mischgebiet

    Was den in erster Linie geltend gemachten Zulassungsgrund gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache) anbelangt, so ist der Klägerin zwar zuzugeben, daß die Grenzziehung zwischen einem Bordell bzw. einem bordellartigen Betrieb (zu dieser Unterscheidung vgl. die im Zuge des Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (4. StrRG ) vom 23.11.1973 (BGBl I S. 1725) aufgehobene Vorschrift des § 180 Abs. 2 StGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1969 (BGBl I S. 1445) sowie Stühler, NVwZ 1997, 861 (865)) auf der einen Seite und sogenannter Wohnungsprostitution auf der anderen Seite noch Fragen aufwirft, die auch aus dem Blickwinkel der §§ 29 ff. BauGB von Bedeutung sind.
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