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   BGBl. II 1970 S. 717   

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BGBl. II 1970 S. 717 (https://dejure.org/1970,5837)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1970 Teil II Nr. 36, ausgegeben am 16.07.1970, Seite 717
  • Gesetz zu dem Revisionsprotokoll vom 9. Juni 1969 zu dem am 21. Juli 1959 in Paris unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem ...
  • vom 10.07.1970

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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 29.05.1996 - I R 21/95

    Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien Schachteldividenden

    Aus der Beteiligung erzielte sie nur im Wirtschaftsjahr 1988 eine nach Art. 20 Abs. 1 Buchst. a und b (bb) des Abkommens vom 21. Juli 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern i. d. F. des Revisionsprotokolls vom 9. Juni 1969 - DBA-Frankreich - (BGBl II 1970, 717, BStBl I 1970, 900) steuerfreie Dividende in Höhe von 82.496 DM.
  • BFH, 22.01.1992 - I B 77/91

    EU-Vertrags-Konformität der Besteuerung von Einpendlern nach Grundsätzen der

    Ferner enthalten die Art. 15 Abs. 3 Nr. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern vom 11. April 1967 - DBA-Belgien - (BGBl II 1969, 18, BStBl I 1969, 38), Art. 13 Abs. 5 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern vom 21. Juli 1959 in der Fassung des Revisionsprotokolls vom 9. Juni 1969 - DBA-Frankreich 1959/1969 - (BGBl II 1970, 717, BStBl I 1970, 900), Art. 9 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern vom 4. Oktober 1954 - DBA-Österreich - (BGBl II 1955, 749, BStBl I 1955, 369) und Art. 15 Abs. 4 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 11. August 1971 in der Fassung der Änderungsprotokolle vom 30. November 1978 und vom 17. Oktober 1989 - DBA-Schweiz 1971 - (BGBl II 1990, 766, BStBl I 1990, 409) sog. Grenzgängerregelungen, die auf dem Prinzip der Besteuerung des Grenzgängers nur in seinem Wohnsitzstaat aufbauen.
  • BFH, 06.02.1991 - I R 125/90

    Doppelbesteuerung; Wohnsitzbegriff bei Grenzgängern nach dem DBA-Schweiz

    Eine solche Vereinbarung hätte dem Regelungsinhalt des Abkommens der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern vom 11. April 1967 -DBA-Belgien- (BGBl II 1969, 18, BStBl I 1969, 38) sowie des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern in der Fassung des Revisionsprotokolls vom 9. Juni 1969 -DBA-Frankreich- (BGBl II 1970, 717, BStBl I 1970, 900) entsprochen.
  • BFH, 01.12.1982 - I R 238/81

    Ausländische Kapitalgesellschaft - Grundsatz der isolierenden Betrachtungsweise -

    Mit der vom FG zugelassenen Revision rügt das FA Verletzung materiellen Rechts (§ 50 Abs. 4 Buchst. a, § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG, Art. 12 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und Grundsteuern vom 21. Juli 1959 i. d. F. des Revisionsprotokolls vom 9. Juni 1969, BGBl II 1970, 717 - DBA-Frankreich -).
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