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   BGBl. II 1972 S. 361   

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BGBl. II 1972 S. 361 (https://dejure.org/1972,5014)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1972 Teil II Nr. 27, ausgegeben am 24.05.1972, Seite 361
  • Gesetz zu dem Vertrag vom 7. Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen
  • vom 23.05.1972

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 195/77

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1315 ff. RVO

    Am 3. Juni 1972 trat der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen (Warschauer Vertrag) vom 7. Dezember 1970 (BGBl. 1972 II S. 361, 651) in Kraft.
  • BSG, 30.09.1976 - 4 RJ 87/74

    Auszahlung von Renten - Ausland - Von Polen übernommene deutsche Ostgebiete

    Das LSG hat einen Anspruch des Klägers auf Auszahlung der Rente für die Zeit bis zum Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen vom 7. Dezember 1970 am 3. Juni 1972 (BGBl 1972 II 361, 562, 651 - Warschauer Vertrag) verneint.
  • BFH, 10.07.1979 - VII R 114/75

    Aufrechnung von Ansprüchen - Ablehnung der Aufrechnung - Bestehen des

    Durch das Zustimmungsgesetz vom 23. Mai 1972 zum Warschauer Vertrag vom 7. Dezember 1970 (BGBl II 1972, 361) sei er entschädigungslos nach Art. 14 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) enteignet worden.
  • BVerfG, 31.05.1972 - 1 BvR 249/72

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des Deutsch-Polnischen

    Die Antragsteller wenden sich gegen das Gesetz vom 23. Mai 1972 zu dem Vertrag vom 7. Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen (BGBl. II 1972 S. 361).
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