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   BGBl. II 1972 S. 773   

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BGBl. II 1972 S. 773 (https://dejure.org/1972,6008)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1972 Teil II Nr. 46, ausgegeben am 29.07.1972, Seite 773
  • Gesetz zu dem Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
  • vom 24.07.1972

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BGH, 17.10.2019 - III ZR 42/19

    Schadensersatzanspruch bei Verletzung einer Gerichtsstandvereinbarung durch Klage

    (4) Auch im Übrigen steht die Unvereinbarkeit von gerichtlich angeordneten Prozessführungsverboten (sogenannten anti-suit-injunctions) mit dem Brüsseler Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 (BGBl. II 1972 S. 773 - EuGVÜ) und der EuGVVO der Vereinbarung von materiell-rechtlichen, einen Schadensersatzanspruch begründenden Verpflichtungen bezogen auf den Gerichtsstand nicht entgegen (zu Bedenken insoweit: Mankowski in Rauscher aaO Art. 25 Brüssel Ia-VO Rn. 248 ff; ders., IPRax 2009, 23, 29 f; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht, 7. Aufl., Rn. 861 ff; Wagner in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., Art. 23 EuGVVO Rn. 148).
  • BGH, 03.02.1993 - XII ZB 93/90

    Nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs bei in den Niederlanden

    Der Anwendung des § 606a Abs. 1 Nr. 1 ZPO steht das Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 - EGÜbk (BGBl 1972 II 773, 774) nicht entgegen.
  • BGH, 03.04.2019 - XII ZB 311/17

    Anerkennung eines ausländischen Ehescheidungsurteils: Anerkennungshindernis der

    Dabei hat er sich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 3. Juli 1990 - C-305/88 - Slg. 1990 I-2725 = IPRax 1991, 177, 178) zu der im Wesentlichen gleichlautenden Regelung in Art. 27 Nr. 2 des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ - BGBl. 1972 II S. 773, 790) gestützt.
  • BGH, 31.01.1991 - III ZR 150/88

    Anwalthonoraransprüche - Gerichtsstand des Erfüllungsorts - Ort der Kanzlei -

    Nach Art. 5 Nr. 1 des Übereinkommens der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 (BGBl. 1972 II S. 773 EuGVÜ), das im Verhältnis zwischen Deutschland und Frankreich anzuwenden ist, kann eine Person, die ihren Wohnsitz in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats hat, in einem anderen Vertragsstaat verklagt werden, wenn ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden, und zwar vor dem Gericht des Ortes, an dem die Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre.
  • BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 3/89

    Internationales Arbeitsrecht: Frage der Anwendbarkeit welchen Arbeitsrechts bei

    Denn die internationale Zuständigkeit ergibt sich in jedem Fall aus Art. 18 des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen (EGÜbk) vom 27. September 1968 (BGBl. 1972 II S. 773).
  • BGH, 12.10.2017 - IX ZB 64/14

    Verfahren auf Vollstreckbarerklärung nach dem deutsch-israelischen Anerkennungs-

    Israelischen Titelgläubigern stand zuvor nur das Klageverfahren nach den §§ 722 f ZPO zur Verfügung, das auf einen zweiten Prozess über mehrere Instanzen hinauslief, der sich nicht zuletzt wegen der Zulässigkeit aller Beweismittel als kostspielig, zeitraubend und damit wenig praxistauglich erwiesen hatte (vgl. Denkschrift zum EuGVÜ-Ausführungsgesetz, BT-Drucks. VI/1973, S. 49; Begründung zum AVAG, BT-Drucks. 11/351 S. 16; Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 7. Aufl., Rn. 3125; Zöller/Geimer, ZPO, 31. Aufl., § 722 Rn. 36).

    Das nach Art. 11 des Vertrages anzuwendende deutsche Verfahrensrecht ermöglicht es dem Beschwerdegericht, die Vollstreckungsvoraussetzungen und Versagungsgründe auf Betreiben und unter Beteiligung des Antragsgegners umfassend zu prüfen (vgl. zu § 13 des Ausführungsgesetzes zum Vertrag BT-Drucks. 8/3867, S. 14; Denkschrift zum Ausführungsgesetz zum EuGVÜ, BT-Drucks. VI/1973, S. 51; Begründung zu § 13 AVAG BT-Drucks. 11/351 S. 22).

  • BGH, 12.10.1989 - VII ZR 339/88

    Formularmäßige Vereinbarung einer Frist für die Rückzahlung einer Kaution für

    a) Das Revisionsgericht hat die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Art. 19 EuGVÜ von Amts wegen zu prüfen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß das Übereinkommen anwendbar und die ausschließliche internationale Zuständigkeit der Gerichte eines anderen Vertragsstaates nach Art. 16 EuGVÜ gegeben sein könnte (Kropholler, Europäisches Zivilprozeßrecht 2. Aufl. Art. 19 Rdn. 1, 3/5; Müller in Bülow/Böckstiegel, Der Internationale Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, Bd. 1 Stand Juli 1987, Art. 19 Anm. IV; Jenard, Bericht zu dem Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, BT-Drucks. VI/1973, S. 52, 57/58, 83).
  • BGH, 29.04.1992 - XII ZR 40/91

    Abänderung eines im polnischen Ehescheidungsurteil der Eltern enthaltenen Titels

    Der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte steht das Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 (BGBl. 1972 II 773 ff - EuGVÜ) nicht entgegen.
  • BGH, 14.11.1991 - IX ZR 250/90

    Klageerhebung vor Inkrafttreten des Beitrittsübereinkommens - Wirksame

    Die von Art. 17 Abs. 1 EGÜbk vorgeschriebene Form soll lediglich sicherstellen, daß die Einigung über den Gerichtsstand tatsächlich feststeht (EuGH-Rs 221/84, RIW/AWD 1985, 736, 737; vgl. auch den Bericht zu dem Übereinkommen BT-Drucks. VI/1973 S. 82).
  • BGH, 21.04.1994 - IX ZB 8/94

    Rechtsbeschwerdefähige Entscheidung

    Art. 38 EuGVÜ soll den Schuldner umfassend vor Nachteilen schützen, die sich bei einer Vollstreckung nur vorläufig vollstreckbarer Entscheidungen unter Umständen ergeben können (vgl. Jenard - Bericht zu Art. 38 EuGVÜ, BT-Drucks. VI/1973 S. 94 f).
  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 2/83

    Zulässigkeit einer Vaterschaftsfeststellungsklage gegen einen ausländischen

  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 335/81

    Sperrwirkung eines im Ausland angestrengten Ehescheidungsverfahrens

  • BGH, 11.12.1991 - XII ZR 245/90

    Unwirksame Natural-Unterhaltsbestimmung für minderjährige Kinder getrennt

  • BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 36/84

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte in Unterhaltssachen - Einrede der

  • BGH, 17.10.1984 - I ZR 130/82

    Vereinbarung des Erfüllungsortes durch stillschweigende Unterwerfung unter die

  • OLG Zweibrücken, 22.10.2001 - 3 W 72/01

    Zuständigkeit; Vollstreckung; Handelssache; Zivilsache; Spanien; Portugal;

  • BGH, 13.05.1992 - VIII ZR 154/91

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte - Gerichtsstand des

  • BGH, 19.06.1985 - VIII ZR 133/82

    Zurückweisung einer Klage wegen Unzuständigkeit - Örtliche Zuständigkeit für

  • BGH, 27.05.1993 - IX ZB 78/92

    Schadensersatz wegen Schlechterfüllung von Warentermingeschäften - Erklärung der

  • OLG Saarbrücken, 17.01.2007 - 5 U 426/06

    EU-Zivilprozess: Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung bei halber

  • OLG Koblenz, 08.03.2000 - 2 U 1788/99

    Anerkennung eines ausländischen Urteils; Begründung einer internationalen

  • KG, 01.08.1990 - 24 W 3718/90

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

  • OLG München, 28.09.1989 - 24 U 391/87

    Prüfung der internationalen Zuständigkeit eines Gerichts von Amts wegen;

  • OLG München, 15.06.1983 - 25 W 1560/83

    Erfordernis der Vollstreckung eines Urteils im Ausland als Arrestgrund

  • ArbG Wiesbaden, 10.11.1999 - 3 Ca 1157/99

    Ermittlung des arbeitsrechtlichen Gerichtsstandes nach dem geltenden EU-Recht;

  • BGH, 10.07.1975 - II ZR 56/74

    Ermittlung der deutschen internationalen Zuständigkeit für einen Rechtsstreit -

  • ArbG Wiesbaden, 29.04.1998 - 3 Ca 3359/97

    Erbringung baugewerblicher Leistungen in der Bundesrepublik durch englische

  • ArbG Wiesbaden, 07.10.1997 - 8 Ca 1172/97

    Internationale Zuständigkeit des Gerichts; Anwendbarkeit des Übereinkommens über

  • BayObLG, 29.03.1990 - BReg. 3 Z 31/89
  • OLG München, 29.01.1980 - 25 U 3274/79
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