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   BGBl. I 1973 S. 1885   

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BGBl. I 1973 S. 1885 (https://dejure.org/1973,5903)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1973 Teil I Nr. 105, ausgegeben am 15.12.1973, Seite 1885
  • Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • vom 12.12.1973

Gesetzestext

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Wird zitiert von ... (20)

  • BAG, 10.04.1979 - 1 ABR 34/77

    Mitbestimmungsrecht über Möglichkeiten zur Erfüllung des § 2 Abs. 1 ASiG

    Die Antrags ge gnerin beabsichtigte, in Erfüllung der Vorschriften des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885 - ArbSichG -) für ihren Betrieb zwei Betriebsärzte zu verpflichten.
  • BGH, 25.11.1993 - I ZR 281/91

    "GmbH-Zahnbehandlungsangebot"; Zulässigkeit des Angebots ambulanter

    Ihr steht generell entgegen, daß es schon an einer ausschließlichen Betätigung des Arztes und Zahnarztes in diesen beiden Berufsbildformen fehlt, da es daneben seit längerem nicht nur den Beruf des beamteten Arztes und Zahnarztes, sondern auch den des bei privatrechtlich organisierten Unternehmen als Arbeitnehmer eingestellten oder sonst bestellten Betriebsarztes gibt (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973, BGBl. I S. 1885).
  • OVG Hamburg, 19.02.2004 - 1 Bf 484/03

    Auch für reine Büroarbeitsplätze sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu

    Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S 1885 mit spät. Änd.) - ASiG i gilt auch für reine Büroarbeitsplätze.

    Die Kläger machen geltend, das Verwaltungsgericht habe § 5 Abs. 1 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885 mit spät. Änd.)- ASiG - unrichtig dahin ausgelegt, dass diese Regelung keine Möglichkeit eröffne, von der Verpflichtung zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zu befreien.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.1990 - 15 S 588/90

    Kürzung des Zeitansatzes für die Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit -

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  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2000 - PL 15 S 518/00

    Mitbestimmung: technische Einrichtung zur Überwachung

    Dieses Ergebnis hinsichtlich des Mitbestimmungstatbestandes des § 79 Abs. 3 Nr. 14 LPVG wird ebenso wie das zuvor zum Mitbestimmungstatbestand des § 79 Abs. 3 Nr. 12 LPVG gefundene Ergebnis bestätigt durch die Überlegung, dass die - verschlüsselte - Speicherung der Ergebnisse der Untersuchungen der Beschäftigten seit der Installation und Inbetriebnahme des Labor-EDV-Systems Dorner im Kreiskrankenhaus Backnang nicht durch den Dienststellenleiter, den Beteiligten, erfolgt, sondern durch den Betriebsarzt vorgenommen wird, den der Rems-Murr-Kreis als Mitglied des Württembergischen Gemeindeunfallversicherungsverbands entsprechend der §§ 1 und 2 der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (GUV 0.5) des Württembergischen Gemeindeunfallversicherungsverbands vom März 1975 in der Fassung vom Juli 1989 zur Wahrnehmung der in §§ 3 und 6 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12.12.1973 (BGBl. I S. 1885) mit nachfolgenden Änderungen - Arbeitssicherheitsgesetz - bezeichneten Aufgaben bestellt und in der Stellenbeschreibung festgelegt hat, dass der Betriebsarzt in der Anwendung der arbeitsmedizinischen Fachkunde nicht weisungsgebunden ist, wie es in § 8 Abs. 1 Satz 1 Arbeitssicherheitsgesetz vorgesehen ist.
  • BSG, 01.03.1989 - 2 RU 51/88

    Verpflichtung zur Bestellung von Betriebsärzten

    Nach § 708 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 RVO idF des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) vom 12. Dezember 1973 (BGBl I S 1885) erlassen die BGen Vorschriften über die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem ASiG ergebenden Pflichten zu treffen hat.
  • BSG, 31.08.1983 - 2 RU 65/82

    Beiladung im sozialgerichtlichen Verfahren - Träger der gesetzlichen

    Die zuständigen Landesbehörden haben gemäß § 12 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I 1885 -ASiG-) die gebotenen Anordnungen gegenüber dem Arbeitgeber in dem dort genannten Rahmen zu treffen (vgl. Dittmeier/Krämmer, Arbeitssicherheitsrecht, 2. Aufl., § 12 Anm. 1; Graeff, Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, 2. Aufl. 1979, § 13 Anm. 1; Giese/Ibels/Rehkopf, Gesetz über Betriebsärzte und Sicherheitsingenieure, 2. Aufl., § 12 Randnote 2; Kliesch/Nöthlichs/Wagner, Arbeitssicherheitsgesetz 1978, § 12 Anm. 3; Krebs/Asanger/Florian/Franz/Gönner/Sohnius, Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, § 12 B 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2006 - 1 A 1492/05

    Anweisung eines Dienststellenleiters an Schulhausmeister zur Überprüfung

    Einem Mitbestimmungsrecht aus § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 LPVG NRW dürfte schon entgegen stehen, dass die Schulhausmeister weder Vertrauens- oder Betriebsärzte sind, noch Sicherheitsfachkräfte im Sinne des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12.12.1973 (BGBl. I S. 1885), zuletzt geändert durch Art. 178 der Verordnung vom 25.11.2003 (BGBl. I. S. 2304), - ASiG - darstellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1992 - 15 S 2058/91

    Keine Mitbestimmung des Personalrates bei der Bestellung des

    Der Senat erwähnt zur Klarstellung, daß das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12.12.1973 (BGBl. I S. 1885; mit Änderungen) - ASiG - in der vorliegenden Streitsache nicht einschlägig ist, weil es nicht um eine Bestellung solcher Personen geht.
  • BSG, 12.06.1989 - 2 RU 10/88

    Befugnis die Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für

    § 12 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) vom 12. Dezember 1973 (BGBl I 1885) enthalte keine spezielle, diese gesetzliche Ermächtigung ausschließende Regelung der Zuständigkeit.
  • BSG, 24.10.1985 - 2 RU 13/85

    Anspruch eines Unternehmens auf Herabsetzung der Einsatzzeit seines

  • BSG, 08.05.1980 - 8a RU 44/79

    Zahl der Beschäftigten - Unfallverhütungsvorschrift - Bestellung einer Fachkraft

  • BSG, 28.05.1974 - 2 RU 79/72

    Anforderungen an den Inhalt der Revisionsbegründung - Angabe der verletzten

  • VG Düsseldorf, 24.10.2014 - 34 K 5306/13

    Mitbestimmungspflicht bei der Festlegung von Gegenständen der Gesamtbetreuung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.1984 - 5 A 6/83

    Anwendung der Bestimmungen des Personalvertretungsgesetzes für Rheinland-Pfalz

  • BAG, 28.01.1981 - 5 AZR 884/78
  • LSG Bremen, 22.03.1979 - L 2 U 26/73
  • VG Neustadt, 16.03.2011 - 1 K 1335/09

    Schadensersatzanspruch eines Beamten (Brandmeisters) gegen den Dienstherrn wegen

  • BAG, 18.01.1984 - 5 AZR 435/81
  • VG Berlin, 10.06.1991 - FK (Bund) - A - 15.90

    Betriebsarzt; Vertrauensarzt; Bestellung; Arbeitsamtsarzt; Runderlaß;

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