Gesetzgebung
BGBl. II 1975 S. 1175 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil II Nr. 51, ausgegeben am 23.08.1975, Seite 1175
- Gesetz zu dem Vertrag vom 13. November 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung
- vom 20.08.1975
Gesetzestext
Wird zitiert von ...
- BGH, 30.09.1987 - 4 ARs 7/87
Anordnung der Auslieferungshaft gegen einen Verfolgten - Verjährung der …
"Gegenstand" dieses Vertrages sind vielmehr, wie in der Denkschrift der Bundesregierung zu dem Vertrag aufgezeigt wird, "in erster Linie Fragen, die in dem Übereinkommen selbst nicht geregelt sind"; daneben enthält er "Regelungen, die durch die Besonderheiten des innerstaatlichen Rechts der beiden Staaten bedingt sind", und "stellt ... sicher, daß die Vorteile des bisher bestehenden vereinfachten Geschäftsweges erhalten bleiben (BTDrucks 7/2280 S. 10 zu Ziff. I).Art. IV Abs. 1 des Ergänzungsvertrages "füllt diese Lücke, indem er für die Unterbrechung der Verjährung allein die Rechtsvorschriften des ersuchenden Staates für maßgebend erklärt" (BTDrucks 7/2280 S. 12 zu Art. IV; vgl. auch die entsprechenden Ausführungen in den Denkschriften zu den vorstehend genannten Ergänzungsverträgen in BTDrucks 9/732 S. 11 zu Art. 111, BRDrucks 45/81 S. 10 zu Art. V und BTDrucks 7/2835 S. 8 zu Art. IV).