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   BGBl. I 1981 S. 1   

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BGBl. I 1981 S. 1 (https://dejure.org/1980,15196)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1981 Teil I Nr. 1, ausgegeben am 03.01.1981, Seite 1
  • Neufassung des Patentgesetzes
  • vom 16.12.1980

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07

    Fischdosendeckel

    Nach der für den Zeitpunkt der Patentanmeldung der Beklagten maßgeblichen Vorschrift des § 35 Abs. 1 Nr. 3 PatG i. d. F. der Bekanntmachung vom 16.12.1980 (BGBl. 1981 I S. 1; im Folgenden: PatG a. F.; nunmehr § 34 Abs. 3 Nr. 4 PatG) muss die Patentanmeldung eine Beschreibung der Erfindung enthalten.
  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Der sogenannte Folgenbeseitigungsanspruch, dessen vom Bundesgesetzgeber beabsichtigt gewesene "einfachgesetzliche" Normierung in einem Staatshaftungsgesetz vom 26. Juni 1981 (siehe BGBl. 1981 1, 553) aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1982 - 2 BvF 1/81 - (BVerfGE 61, 149) wegen Unvereinbarkeit mit Art. 70 GG nicht Bestandteil des geschriebenen Rechts geworden ist, erfaßt nicht alle rechtswidrigen Folgen, die durch ein Tun oder ein Unterlassen der vollziehenden Gewalt eingetreten sind.
  • BVerwG, 23.04.1992 - Gr. Sen. 1.91

    Aussetzung eines Verfahrens - Verkündung eines noch nicht vollständig abgefassten

    Der Bundesgerichtshof schließlich hat zu § 41 p Abs. 3 Nr. 5 des Patentgesetzes - PatG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1) - jetzt § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1980 (BGBl. 1981 I S. 1) - entschieden, daß ein mit Gründen versehener Beschluß des Bundespatentgerichts nicht schon deshalb wegen fehlender Begründung im Sinne der vorbezeichneten Regelung anfechtbar sei, weil die schriftliche Begründung erst längere Zeit - im damals zu beurteilenden Verfahren gut neuneinhalb Monate - nach der Verkündung zur Geschäftsstelle gelangt ist (Beschluß vom 7. Januar 1970 - I ZB 6/68 - <NJW 1970, 611>).
  • BFH, 11.07.1989 - VIII R 151/85

    Voraussetzungen für die faktische Beherrschung einer GmbH - Besonderheiten bei

    Für diese Erfindung wurden Patente erteilt (vgl. § 6 des Patentgesetzes i.d.F. vom 16. Dezember 1980 - PatG n. F. -, BGBl I 1981, 1; § 3 des Patentgesetzes i.d.F. vom 2. Januar 1968 - PatG a.F. -, BGBl 1, 1).
  • BFH, 11.10.1984 - VI R 69/83

    In Berufsausbildung i. S. des § 32 ABs. 6 Nr. 1 1975 ff. befindet sich nicht, wer

    Aus den für die Abgrenzung der Werbungskosten von den Lebenshaltungskosten entwickelten Begriffen "Fortbildungskosten" und "Ausbildungskosten" kann für die Auslegung des Begriffs "Berufsausbildung" i. S. des § 32 Abs. 6 Nr. 1 EStG 1975 ff. ebensowenig etwas gewonnen werden (Urteile in BFHE 107, 450, BStBl II 1973, 139, und in BFHE 98, 244, BStBl II 1970, 450) wie aus der Definition der Berufsausbildung im Berufsbildungsgesetz vom 14. August 1969 (BGBl I 1969, 1.112) i. d. F. des Gesetzes vom 23. Dezember 1981 (BGBl I 1981, 1.692), da die vorgenannten Begriffe und das Berufsbildungsgesetz aus anderem Anlaß entwickelt bzw. erlassen worden sind (Urteil in BFHE 107, 450, BStBl II 1973, 139).
  • BGH, 30.07.1990 - NotZ 2/90

    Abschluß einer Gruppenanschluß- und einer Vertrauensschadenversicherung durch die

    Mittlerweile - mit Wirkung vom 1. Januar 1983 (BGBl. 1981 1, 803) - ist eine solche Versicherung ausdrücklich von Gesetzes wegen angeordnet; § 19 a BNotO schreibt den Notaren den Abschluß individueller Berufshaftpflichtversicherungen vor.
  • BGH, 03.02.1998 - X ZR 105/94

    "Urteilsgebühr"; Höhe der Urteilsgebühr in Berufungsstreitigkeit in

    1. Gemäß § 110 Abs. 2 Satz 1 PatG in der Fassung vom 16. Dezember 1980 (BGBl. 1981 I S. 1) werden in dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof in Berufungsverfahren Gebühren und Auslagen nach den Vorschriften des Gerichtskostengesetzes erhoben.
  • BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 20.95

    Recht der Soldatenrecht: Versorgung bei Zusammentreffen von Versorgungsbezügen

    Gemäß § 7 des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen i.V.m. § 11 des Patentgesetzes vom 2. Januar 1968 (BGBl I S. 1), entsprechend § 17 des Patentgesetzes in der jetzt gültigen Fassung vom 16. Dezember 1980 (BGBl I 1981 S. 1), hat die Bundesrepublik Deutschland geregelt, daß für das mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilte Europäische Patent entsprechende Jahresgebühren zu entrichten sind.
  • BGH, 30.07.1990 - NotZ 3/90

    Abschluß von Gruppenanschluß- und Vertrauensschadenversicherungen und Beteiligung

    Mittlerweile - mit Wirkung vom 1. Januar 1983 (BGBl. 1981 1, 803) - ist eine solche Versicherung ausdrücklich von Gesetzes wegen angeordnet; § 19 a BNotO schreibt den Notaren den Abschluß individueller Berufshaftpflichtversicherungen vor.
  • BGH, 30.07.1990 - NotZ 5/90

    Abschluß von Gruppenanschluß- und Vertrauensschadenversicherungen und Beteiligung

    Mittlerweile - mit Wirkung vom 1. Januar 1983 (BGBl. 1981 1, 803) - ist eine solche Versicherung ausdrücklich von Gesetzes wegen angeordnet; § 19 a BNotO schreibt den Notaren den Abschluß individueller Berufshaftpflichtversicherungen vor.
  • BFH, 09.10.1985 - I R 193/84

    Zur Grundlagenfunktion des Körperschaftsteuerbescheides für den

  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931

    Unterlassung der Veröffentlichung einer Patentschrift; Unterlassungsanspruch;

  • BSG, 11.01.1989 - 10 RAr 11/87

    Aufbringung der Mittel für das Konkursausfallgeld bei einer juristischen Person

  • BGH, 06.10.1994 - X ZR 50/93
  • BSG, 10.03.1983 - 4 RJ 5/82
  • LAG Hamm, 17.01.1985 - 10 Sa 362/84

    Öffentlicher Dienst; Arbeitgeberdarlehn; Zinsen; Wohnungsfürsorge

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