Gesetzgebung
   BGBl. I 1989 S. 2235   

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BGBl. I 1989 S. 2235 (https://dejure.org/1989,16997)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 22.12.1989, Seite 2235
  • Pentachlorphenolverbotsverordnung (PCP-V)
  • vom 12.12.1989

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 31/94

    Zulässigkeit des Vortrags vermuteter Tatsachen

    Im Streitfalle kommt nun sogar noch hinzu, daß das gewerbsmäßige Herstellen und Inverkehrbringen von PCP bereits durch Verordnung vom 12. Dezember 1989 (BGBl I S. 2235) verboten wurde, da nach Auffassung der Bundesregierung für dessen umweltgefährliche Wirkungen ausreichende naturwissenschaftliche Erkenntnisse vorlagen (BR-Drucks. 420/89 vom 7. August 1989, S. 5).
  • EuGH, 17.05.1994 - C-41/93

    Frankreich / Kommission

    6 Die Bundesrepublik Deutschland erließ am 12. Dezember 1989 die Pentachlorphenolverbotsverordnung (BGBl. 1989 I S. 2235), die am 23. Dezember 1989 in Kraft getreten ist.
  • OLG München, 18.09.1995 - 17 U 4848/94

    Hinweis- und Warnpflicht des Herstellers eines PCP- und lindanhaltigen

    Erst mit Inkrafttreten der Pentachlorphenol-Verbotsverordnung vom 12.12.1989 (BGBl. I, S. 2235) wurde das Inverkehrbringen und die Verwendung von PCP oder PCP-haltigen Erzeugnissen mit einem PCP-Gehalt von mehr als 5 mg/kg verboten.
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