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   BGBl. I 1990 S. 1898   

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BGBl. I 1990 S. 1898 (https://dejure.org/1990,17398)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 47, ausgegeben am 15.09.1990, Seite 1898
  • Neufassung des Einkommensteuergesetzes
  • vom 07.09.1990

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (39)

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93

    Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den

    a) Gemäß § 26 EStG in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. September 1990 (BGBl I S. 1898); können Ehegatten, sofern sie nicht dauerhaft getrennt leben, zwischen zwei verschiedenen steuerlichen Veranlagungsarten wählen: der getrennten Veranlagung sowie der Zusammenveranlagung unter Anwendung des Splittingtarifs (§§ 26 b, 32 a Abs. 5 EStG).
  • BSG, 26.09.1996 - 12 RK 46/95

    Beitragsbemessung hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger in der freiwilligen

    Damit entsprechen die Einnahmen im Beitragsrecht der KV grundsätzlich denen des § 8 Abs. 1 des Einkommensteuergesetz 1990 (EStG 1990) idF der Bek vom 7. September 1990 (BGBl I 1898).
  • BFH, 06.04.2016 - X R 2/15

    Verfassungsmäßigkeit des AltEinkG bestätigt

    § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in der für den Veranlagungszeitraum 1996 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 7. September 1990 (BGBl I 1990, 1898, berichtigt BGBl I 1991, 808), zuletzt geändert durch das Jahressteuer-Ergänzungsgesetz 1996 vom 18. Dezember 1995 (BGBl I 1996, 1959), einschließlich aller nachfolgenden Fassungen, ist mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar, soweit einerseits Versorgungsbezüge bis auf einen Versorgungs-Freibetrag von höchstens insgesamt 6.000 Deutsche Mark zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören und andererseits Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes in seinen jeweiligen Fassungen nur mit Ertragsanteilen besteuert werden, deren Höhe unabhängig davon festgesetzt ist, in welchem Umfang dem Rentenbezug Beitragsleistungen der Versicherten aus versteuertem Einkommen vorangegangen sind.
  • BSG, 29.04.1997 - 4 RK 3/96

    Selbständige Erwerbstätigkeit neben vollschichtiger abhängiger Beschäftigung

    Das Einkommensteuerrecht geht bei der Qualifizierung des zunächst rein ökonomischen Begriffs des Einkommens als Besteuerungsgut in § 2 Einkommensteuergesetz idF der Bekanntmachung vom 7. September 1990 (BGBl I 1898 [ EStG 1990]) aus von der sog Summe der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG 1990).
  • FG Münster, 05.04.2005 - 8 K 4710/01

    Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren und

    2) Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Einkommensteuergesetz (EStG) und § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG jeweils in der für den Veranlagungszeitraum 1996 maßgeblichen Fassung des Einkommensteuergesetzes vom 7.09.1990 BGBl. I 1990, 1898 insoweit mit Artikel 3 Grundgesetz (GG) unvereinbar und nichtig ist, als im Veranlagungszeitraum 1996 die Durchsetzung des Steueranspruchs bei der Veräußerung von Wertpapieren und bei der Durchführung von Optionsgeschäften wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt wird.

    Zu entscheiden ist, ob eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber einzuholen ist, ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG und § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG in der jeweils für den Veranlagungszeitraum 1996 maßgeblichen Fassung des Einkommensteuergesetzes vom 7.09.1990 (BGBl. I 1990, 1898) insoweit mit Artikel 3 GG unvereinbar und nichtig ist, als im Veranlagungszeitraum 1996 die Durchsetzung des Steueranspruchs bei der Veräußerung von Wertpapieren und bei der Durchführung von Optionsgeschäften wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt wird.

    Die Vorlage an das BVerfG ist gemäß Artikel 100 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i. V. m. § 80 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BverfGG) geboten, weil der Senat § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG und § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG jeweils in der für das Veranlagungsjahr 1996 maßgeblichen Fassung des Einkommensteuergesetzes vom 07.09.1990 BGBl. I 1990, 1898 insoweit wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Abs. 1 GG für verfassungswidrig hält, als im Veranlagungszeitraum 1996 die Durchsetzung des Steueranspruches bei der Veräußerung von Wertpapieren und bei der Durchführung von Optionsgeschäften wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt wird.

  • BFH, 30.09.2003 - IX R 2/00

    Degressive AfA für Altenwohn- und Pflegeheime

    Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) ließ in den Feststellungsbescheiden für die Streitjahre für die Pflegegebäude die erklärten Absetzungen für Abnutzung (AfA) nach § 7 Abs. 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 7. September 1990 (BGBl I 1898, I 1991, 808 --EStG 1990--) in Höhe von jeweils 7 v.H. der Herstellungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften der GbR aus Vermietung und Verpachtung nach Durchführung einer Außenprüfung nicht zum Abzug zu, sondern berücksichtigte AfA nach § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG 1990 in Höhe von jeweils 5 v.H. der Herstellungskosten, da die Pflegegebäude nicht Wohnzwecken dienten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1997 - 16 A 308/96

    Gleichheitssatz; Alimentationsprinzip; Ermittlung des Einkommens; Elternbeiträge;

    Mit dieser Bestimmung, die von ihrem Wortlaut her zum Teil der des § 10 c Abs. 3 Nr. 1 EStG in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. September 1990 (BGBl. I S. 1898) entlehnt ist, hat der Landesgesetzgeber ersichtlich der auch dem Senat aus mehreren Verfahren bekannten Kritik begegnen wollen, bei der Ermittlung des für die Heranziehung zu Beiträgen maßgeblichen Einkommens gemäß der bis zum 31. Dezember 1993 geltenden Rechtslage werde nicht in ausreichender Weise dem Gesichtspunkt Rechnung getragen, daß Beamte, Richter, Soldaten und ihnen gleichzusetzende Berufsgruppen eine beitragsfreie Altersversorgung erhielten und deshalb gegenüber einem vergleichbaren Arbeitnehmer ein geringeres und möglicherweise zu einem niedrigeren Elternbeitrag führendes Bruttoeinkommen erzielen würden.
  • BVerfG, 25.05.2001 - 1 BvR 2253/00

    Gesetzlich vorgesehene Eintragung von Angaben über die Religionszugehörigkeit auf

    Abschnitt 108 Abs. 9 der Lohnsteuer-Richtlinien 1996 vom 10. November 1995 (BStBl I Sondernummer 3) und das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Juli 1996 (BStBl I S. 698) sowie gegen Art. 13 Abs. 1 Satz 2 des bayerischen Gesetzes über die Erhebung von Steuern durch Kirchen, Religions- und weltanschauliche Gemeinschaften (Kirchensteuergesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 1994 (GVBl S. 1026) in Verbindung mit § 39 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. September 1990 (BGBl I S. 1898, ber. BGBl 1991 I S. 808).
  • FG Köln, 22.01.2003 - 14 K 3337/99

    Steuerbarkeit von Stillhalterprämien, Werbungskosten durch Closinggeschäft, Long

    Die Betriebsprüfung kam unter anderem zu dem Ergebnis, dass der Kläger im Jahre 1994 91.955,-- DM und im Jahre 1995 95.331,-- DM Einkünfte gem. §§ 22 Satz 1 Nr. 2, 23 Abs. 1 Nr. 1 lit. b Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. September 1990 (BGBl I S. 1898, ber. 91 S. 808) (EStG) erzielt habe.

    Die Klage ist insoweit begründet als der Beklagte in 1994 einen Betrag von 9.210,58 DM als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 1 lit. b Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. September 1990 (BGBl. I, S. 1898, ber. 91, S. 808 = BStBl I, S. 453, ber. 91, S. 396) (EStG) der Besteuerung unterworfen hat.

  • BSG, 08.03.1995 - 9 RVs 5/94

    Nachteilsausgleich 'H' - Hilflosigkeit - geistige Behinderung -

    Das LSG hat noch ausschließlich nach § 33b Abs. 3 Satz 2 EStG in der bis zum 31. Dezember 1994 geltenden Fassung vom 7. September 1990 (BGBl I S 1898) entschieden, ob der Kläger zu diesem Personenkreis zählt.
  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 12/95

    Anspruch auf Kindergeldzuschlag

  • OLG Köln, 09.07.1997 - 27 UF 22/97

    Pflicht des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Zustimmung zum steuerlichen

  • BSG, 02.07.1997 - 9 RVs 9/96

    Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich H -

  • FG Münster, 14.09.2006 - 8 K 4710/01

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b und 22 Nr. 3 S. 1

  • BFH, 18.04.2000 - VIII R 11/98

    Verlustausgleich nach § 15 a EStG

  • BFH, 12.10.1995 - I R 153/94

    Zugeflossene Lohnersatzleistungen unterliegen auch insoweit dem

  • BFH, 30.08.1995 - I R 113/94

    Der Progressionsvorbehalt ist auch auf im Jahr 1990 bezogenes Krankengeld nach

  • BFH, 19.05.1999 - XI R 99/96

    Geringes Vermögen des Unterhaltsempfängers bis 30.000 DM

  • FG Düsseldorf, 23.11.2004 - 6 K 3922/02

    Verwendbares Eigenkapital; Organgesellschaft; Minderabführung; Klagebefugnis;

  • BFH, 18.04.2000 - VIII R 14/98

    § 15 a EStG 1990, Anwendbarkeit auf nicht gem. § 52 Abs. 19 EStG begünstigte

  • BSG, 26.09.1996 - 12 RK 18/95

    Berechnung der Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung; Zugrundelegung der

  • BFH, 07.05.1993 - VI R 113/92

    Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter von mehrjähriger

  • BFH, 08.05.1995 - X B 2/95

    Bildung einer gewinnmindernden Rücklage bei Veräußerung des Gewerbebetriebs -

  • VerfGH Bayern, 27.01.1993 - 7-VII-91

    Kürzung des Landeserziehungsgeldgesetzes bei Überschreitung bestimmter

  • BayObLG, 11.06.2002 - 4St RR 25/02

    Nicht gewinnmindernde Betriebsausgaben im Steuerstrafverfahren -

  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 3/95

    Anspruch auf die Zahlung von Kindergeldzuschlag - Umfang der Rechte eines

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.06.1999 - 3 K 2554/97

    Geltendmachung von Liquidationserlösen als steuerlich begünstigten Gewinn aus

  • OVG Saarland, 14.01.2000 - 3 R 4/99

    Wohngeldrecht als Lastenzuschuss bei Betrieb eines Gewerbes im Eigenheim;

  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 37/95

    Anspruch auf die Zahlung von Kindergeldzuschlag - Umfang der Rechte eines

  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 5/96

    Anspruch auf die Zahlung von Kindergeldzuschlag - Umfang der Rechte eines

  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 2/95

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Eingliederungshilfe - Unmöglichkeit des

  • FG Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 9 K 198/93

    Kürzung des Vorwegabzugs bei wertlosen, aber ohne eigene Beitragsleistung

  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 34/95

    Anspruch auf Zahlung von Kindergeldzuschlag - Rechte einer die Aufgaben des

  • FG Hamburg, 13.11.1995 - I 88/94

    Qualifizierung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung;

  • LSG Bayern, 25.11.1999 - L 4 KR 112/97

    Zur Berechnung der Beiträge zur freiwilligen Versicherung unter dem Aspekt der

  • FG Hamburg, 26.03.1997 - I 170/94

    Berücksichtigung von Aufwendungen als Ausgaben zur Förderung mildtätiger Zwecke ;

  • OVG Niedersachsen, 26.11.1996 - 2 L 192/95

    Verdienstausfallentschädigung bei Wehrübung;; Arbeitsentgelt; Einbuße;

  • OVG Niedersachsen, 23.11.1994 - 9 L 2037/94

    Kindergarten: Elternbeiträge - soziale Staffelung; Elternbeitrag; Kindergarten;

  • FG Hamburg, 24.11.2000 - V 230/96

    Bewältigung einer unvorhersehbaren Bedarfslage aus eigener Kraft durch einen

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