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   BGBl. I 1990 S. 2633   

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BGBl. I 1990 S. 2633 (https://dejure.org/1990,31452)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 14.12.1990, Seite 2633
  • Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz)
  • vom 07.12.1990

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Nach § 2 des Stromeinspeisungsgesetzes vom 7. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2633) sind die Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, den in ihrem Versorgungsgebiet erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen.
  • BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 160/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von

    Sie verlangt von der Beklagten, einem regionalen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, den in diesen Anlagen erzeugten Strom abzunehmen und nach dem Stromeinspeisungsgesetz (BGBl. I 1990 S. 2633, in der Fassung der Änderung durch Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Energiewirtschaft vom 24. April 1998, BGBl. I 1998 S. 730, 734; im folgenden: StrEG 1998) bzw. ab dem 1. April 2000 nach dem Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien (BGBl. I 2000 S. 305; im folgenden: EEG) zu vergüten.
  • BGH, 22.12.2003 - VIII ZR 90/02

    Zur Abwälzung erhöhter Kosten durch staatliche Förderung erneuerbarer Energien

    Wie der Bundesgerichtshof für Leistungspflichten nach dem Stromeinspeisungsgesetz vom 7. Dezember 1990 (BGBl. I 1990, 2633) entschieden hat, stellten diese nach ihrem materiellen Gehalt keine Abgabenlasten dar, weil mit der Festlegung des Mindestpreises für den eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien dieser Strom gefördert werden sollte, ohne daß eine Aufkommenswirkung zugunsten der öffentlichen Hand erreicht wurde; es handelte sich damit um eine Preisfestsetzung im Rahmen des Austauschverhältnisses der beteiligten Unternehmen (BGHZ 134, 1, 27 f.; siehe auch BVerfG, NJW 1997, 573).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 2 BvF 1/94

    Allgemeine Verwaltungsvorschriften

    e) Art. 5 enthält das Gesetz zur Änderung des Stromeinspeisungsgesetzes vom 7. Dezember 1990 (BGBl I S. 2633).
  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 149/06

    Formularmäßige Vereinbarung eines Baukostenzuschusses für die Kosten des

    Der Vorläufer des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das Stromeinspeisungsgesetz vom 7. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2633), erhielt keine Regelung der Frage, wer die Kosten des Netzanschlusses- und des Netzausbaus zu tragen hat.
  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 337/97

    Aussetzung des Verfahrens wegen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit eines

    Gestützt auf das Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz) vom 7. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2633), geändert durch Art. 5 des Gesetzes zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes vom 19. Juli 1994 (BGBl. I S. 1616), begehrt die Klägerin von der Beklagten die restliche Bezahlung von Strom, den sie in der Zeit von Januar bis April 1995 aus zwei Wasserkraftwerken in das Netz der Beklagten eingespeist hat.
  • BVerwG, 05.01.1996 - 4 B 306.95

    Bauplanungsrecht: Erschließungserfordernis für Windkraftanlage im Außenbereich

    Es ist allein Sache des klagenden Eigentümers sich zu fragen, ob er einen geltend gemachten Anspruch auf Aufnahme des erzeugten Stroms nach Maßgabe des Gesetzes über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz) vom 7. Dezember 1990 (BGBl I S. 2633) nach der gegenwärtigen Rechtslage durchsetzen kann.
  • BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98

    Selbstablehnung des Richters Di Fabio begründet

    Artikel 1 umfasst das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG); Artikel 3 enthält in Nr. 2 Änderungen des Stromeinspeisungsgesetzes vom 7. Dezember 1990 (BGBl I S. 2633), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juli 1994 (BGBl I S. 1618).
  • BGH, 08.10.2003 - VIII ZR 165/01

    Pflicht eines Energieversorgungsunternehmens zur Abnahme von aus erneuerbaren

    cc) Die sich aus der vorgenannten Auslegung von § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 3 Abs. 1 EEG ergebende Folge, daß auch Betreiber von Netzen, die lediglich andere Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit Strom beliefern, die ihrerseits Letztverbraucher versorgen, der Anschluß-, Abnahme- und Vergütungspflicht nach § 3 Abs. 1 EEG unterliegen, steht im Einklang mit der Förderungskonzeption des EEG, die sich hinsichtlich der Verteilung der mit der Abnahmepflicht verbundenen Belastungen von der des früheren Stromeinspeisungsgesetzes (BGBl. 1990 I S. 2633, zuletzt geändert durch Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes vom 24. April 1998, BGBl. 1998 I S. 730, 734) unterscheidet.
  • BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 107/93

    Kostentragung bei Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien

    Zur Frage, wer die Kosten für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das Netz der öffentlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu tragen hat (§ 2 des Stromeinspeisungsgesetzes vom 7.12.1990, BGBl. I 2633).

    bb) Aufgrund der gemäß § 2 des Stromeinspeisungsgesetzes vom 7. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2633) für die Beklagte bestehenden Abnahmepflicht ist diese verpflichtet, den in ihrem Versorgungsgebiet erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und den eingespeisten Strom nach § 3 des genannten Gesetzes zu vergüten.

  • BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 161/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von

  • BFH, 25.11.2009 - X R 23/09

    Teilbetriebsveräußerung nur bei Aufgabe des bisherigen Geschäftszwecks

  • VGH Hessen, 23.03.2017 - 6 A 414/15

    Ein umgewandeltes Unternehmen kann unter der Geltung des EEG 2012 nicht auf die

  • BGH, 02.07.1996 - KZR 31/95

    "Kraft-Wärme-Kopplung"; Bemessung der angemessenen Vergütung für die

  • BGH, 06.10.1992 - KZR 10/91

    Stromeinspeisung durch Wasserkraftwerk

  • BGH, 04.04.1995 - KZR 5/94

    "Einspeisungsvergütung"; Angemessenheit der Vergütung für Strom aus einem

  • AG Plön, 13.06.1996 - 2 C 350/96

    Vorlageverfahren gem. Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz (GG); Verfassungsmäßigkeit von

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