Gesetzgebung
   BGBl. I 1993 S. 1657   

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BGBl. I 1993 S. 1657 (https://dejure.org/1993,22120)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 29.09.1993, Seite 1657
  • Gesetz zur Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen (2. Verjährungsgesetz)
  • vom 27.09.1993

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00

    Verfolgungsverjährung; Verfahrenshindernis; Nötigung bei zur Tatzeit

    Zwar wurde bereits die Einfügung des Absatzes 2 des Art. 315 a StGB durch das 2. Verjährungsgesetz vom 27. September 1993 (BGBl I 1657) mit der besonderen Schwierigkeit bei der Ahndung von SED-Unrechtstaten und der sogenannten Vereinigungskriminalität begründet (vgl. BTDrucks. 12/5701, S. 2; zur Gesetzgebungsgeschichte Letzgus NStZ 1994, 57, 61 f.); die Vorschrift enthielt aber ein Hinausschieben des frühestmöglichen Verjährungseintritts für alle Straftaten der geringeren und mittleren Kriminalität, die bis zum 31. Dezember 1992 im Beitrittsgebiet begangen worden sind und noch nicht verjährt waren (vgl. Lackner/Kühl StGB 23. Aufl. § 2 Rdn. 27 b; Lemke in Nomos Kommentar zum StGB vor § 78 Rdn. 31; ders. NJ 1993, 529 f.; Zarneckow DRiZ 1997, 314, 315).
  • BayObLG, 24.08.1995 - 3 St 11/94
    Diese Frist wird weder durch das Verjährungsgesetz vom 26.3.1993 (BGBl I S. 392) noch durch das 2.Verjährungsgesetz vom 27.9.1993 (BGBl I S. 1657) berührt (Schmidt NStZ. 1995, 262).
  • OLG Jena, 16.01.1997 - 1 Ss 295/95
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