Gesetzgebung
   BGBl. II 1997 S. 681   

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BGBl. II 1997 S. 681 (https://dejure.org/1997,29903)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil II Nr. 11, ausgegeben am 20.03.1997, Seite 681
  • Gesetz zu dem Abkommen vom 14. Juli 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über den Luftverkehr
  • vom 12.03.1997

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 06.10.2003 - 16 W 35/02

    Verzicht auf die Immunität des Vermögens eines ausländischen Staates bei

    Auch nach Art. 5 des Abkommens vom 14.07.1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der S F - BGBl. II 1997, 681 - kann jede Vertragspartei nach Maßgabe von Art. 15 Abs. 2 des Chicagoer-Abkommens "Gebühren und andere Abgaben" erheben.
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