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   BGBl. I 2003 S. 90   

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BGBl. I 2003 S. 90 (https://dejure.org/2003,56172)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 3, ausgegeben am 24.01.2003, Seite 90
  • Siebte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
  • vom 21.01.2003

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 13.11

    Polizeizulage; Erschwerniszulage; Mobile Fahndungseinheit der Bundespolizei;

    Die Klage mit dem Antrag festzustellen, dass der Kläger durch die einschlägigen Regelungen des § 22 EZulV in den maßgebenden Fassungen vom 21. Januar 2003 (BGBl I S. 90) und vom 3. Juni 2008 (BGBl I S. 970) in seinem Recht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt wird, ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2004 - 4 S 1729/03

    Keine Erschwerniszulage für Anwendungstechniker eines Mobilen Einsatzkommandos

    Rechtsgrundlage für die vom Kläger begehrte Zulage ist § 22 der Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung - EZulV -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.12.1998 (BGBl. I S. 3497), zuletzt mit Wirkung zum 01.07.2002 geändert durch Verordnung vom 21.01.2003 (BGBl. I S. 90).
  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 54.11

    Rechtfertigung einer höheren Erschwerniszulage durch das höhere

    Die Klage mit dem Antrag festzustellen, dass der Kläger durch die einschlägigen Regelungen des § 22 EZulV in den maßgebenden Fassungen vom 21. Januar 2003 (BGBl I S. 90) und vom 3. Juni 2008 (BGBl I S. 970) in seinem Recht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt wird, ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben.
  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 53.11

    Rechtfertigung einer höheren Erschwerniszulage durch das höhere

    Die Klage mit dem Antrag festzustellen, dass der Kläger durch die einschlägigen Regelungen des § 22 EZulV in den maßgebenden Fassungen vom 21. Januar 2003 (BGBl I S. 90) und vom 3. Juni 2008 (BGBl I S. 970) in seinem Recht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt wird, ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben.
  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 15.11

    Rechtfertigung einer höheren Erschwerniszulage durch das höhere

    Die Klage mit dem Antrag festzustellen, dass der Kläger durch die einschlägigen Regelungen des § 22 EZulV in den maßgebenden Fassungen vom 21. Januar 2003 (BGBl I S. 90) und vom 3. Juni 2008 (BGBl I S. 970) in seinem Recht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt wird, ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben.
  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 56.11

    Rechtfertigung einer höheren Erschwerniszulage durch das höhere

    Die Klage mit dem Antrag festzustellen, dass der Kläger durch die einschlägigen Regelungen des § 22 EZulV in den maßgebenden Fassungen vom 21. Januar 2003 (BGBl I S. 90) und vom 3. Juni 2008 (BGBl I S. 970) in seinem Recht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt wird, ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben.
  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 57.11

    Rechtfertigung einer höheren Erschwerniszulage durch das höhere

    Die Klage mit dem Antrag festzustellen, dass der Kläger durch die einschlägigen Regelungen des § 22 EZulV in den maßgebenden Fassungen vom 21. Januar 2003 (BGBl I S. 90) und vom 3. Juni 2008 (BGBl I S. 970) in seinem Recht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt wird, ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben.
  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 14.11

    Das höhere Gefährdungspotenzial aufgrund der Bekämpfung organisierter

    Die Klage mit dem Antrag festzustellen, dass der Kläger durch die einschlägigen Regelungen des § 22 EZulV in den maßgebenden Fassungen vom 21. Januar 2003 (BGBl I S. 90) und vom 3. Juni 2008 (BGBl I S. 970) in seinem Recht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt wird, ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben.
  • VG Düsseldorf, 26.06.2009 - 13 K 3869/07

    Erschwerniszulage allgemeiner GLeichheitssatz Besoldungsrecht

    Die 7. Verordnung zur Änderung der EZulV vom 21. Januar 2003 (BGBl. I 90) führte zu einer Umstrukturierung der Zulagengewährung im Wege einer Staffelung des gewährten Betrages, wobei Polizeivollzugsbeamten in der GSG 9 und im MEK BKA eine höhere Zulage zuerkannt wurde als den übrigen in der Vorschrift aufgeführten Beamten.
  • VG Magdeburg, 04.09.2003 - 8 A 233/03
    Der Kläger begehrt die Fortzahlung einer Erschwerniszulage nach der Erschwerniszulagenverordnung vom 03.12.1998 (BGBl. I S. 3497), zuletzt geändert durch die Siebte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung vom 21.01.2003 (BGBl. I S. 90, im Folgenden EZulV).
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