Gesetzgebung
   BGBl. I 2004 S. 1665   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,53956
BGBl. I 2004 S. 1665 (https://dejure.org/2004,53956)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,53956) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 37, ausgegeben am 23.07.2004, Seite 1665
  • Neufassung des Ausgleichsleistungsgesetzes
  • vom 13.07.2004

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und

    Nach § 1 Abs. 4 des Gesetzes über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (Ausgleichsleistungsgesetz - AusglLeistG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2004 (BGBl I S. 1665), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2011 (BGBl I S. 450), werden Leistungen nach diesem Gesetz unter anderem nicht gewährt, wenn der Berechtigte oder derjenige, von dem er das Recht ableitet oder das enteignete Unternehmen gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat.
  • BVerwG, 16.05.2012 - 5 C 2.11

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit oder

    Der Anspruch gründet auf § 1 Abs. 1 des Gesetzes über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (Ausgleichsleistungsgesetz - AusglLeistG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2004 (BGBl I S. 1665), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. März 2011 (BGBl I S. 450).
  • BVerwG, 23.04.2015 - 5 C 10.14

    Ausgleichsleistungen; entschädigungslose Enteignung; Gesellschaftsvermögen;

    Die Beteiligten gehen, wie in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erörtert, zu Recht davon aus, dass die Kläger nach § 1 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 des Ausgleichsleistungsgesetzes - AusglLeistG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2004 (BGBl. I S. 1665), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. März 2011 (BGBl. I S.450), dem Grunde nach anspruchsberechtigt sind, weil die verbliebene Beteiligung ihrer Rechtsvorgänger an der Kommanditgesellschaft in Höhe von 49 % der Anteile durch die entschädigungslose Enteignung des Vermögens der Gesellschaft auf besatzungshoheitlicher Grundlage in ihrem Wert gemindert wurde.
  • BVerfG, 14.12.2008 - 2 BvR 2338/07

    Verfassungsbeschwerde gegen gesetzgeberisches Unterlassen der Schaffung eines

    Ferner regelt das Ausgleichsleistungsgesetz (Gesetz über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können vom 27. September 1994, neu gefasst am 13. Juli 2004, BGBl I S. 1665) die Zahlung von Ausgleichsleistungen für die Betroffenen dieses Restitutionsausschlusses.
  • BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2462/07

    Keine Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zur Schaffung eines

    Vorliegend hat der Gesetzgeber Restitution und Rehabilitierung von Betroffenen der Boden- und Industriereform jedoch umfänglich in Art. 143 Abs. 3 GG, im Einigungsvertragsgesetz (Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands vom 23. September 1990, BGBl. II S. 885), im Ausgleichsleistungsgesetz (Gesetz über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können vom 27. September 1994, neu gefasst am 13. Juli 2004, BGBl. I S. 1665) sowie im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und im Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (vom 23. Juni 1994, neu gefasst am 1. Juli 1997, BGBl. I S. 1620 - VwRehaG) geregelt.
  • BFH, 17.05.2017 - II R 7/15

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei einem weiteren Flächenerwerb nach

    Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erwarb am 5. September 2006 durch notariell beurkundeten Vertrag nach § 3 Abs. 5 des Ausgleichsleistungsgesetzes --AusglLeistG-- (BGBl I 2004, 1665) mehrere Grundstücksflächen (Grundstücke 1) zu einem Kaufpreis von 271.600 EUR.
  • BVerwG, 22.05.2014 - 5 C 27.13

    Ausgleichsleistung; Ausschlusstatbestand; Besatzungsrecht; Enteignung;

    Es beruht auf einem unrichtigen Verständnis des Ausschlusstatbestandes des § 1 Abs. 3 Nr. 6 Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2004 (BGBl I S. 1665), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. März 2011 (BGBl I S. 450).
  • BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 15.12

    Entschädigungslose Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder

    Es beruht auf einer unrichtigen Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 4 Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2004 (BGBl I S. 1665), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. März 2011 (BGBl I S. 450).
  • BFH, 17.05.2017 - II R 8/15

    Im wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.05.2017 II R 7/15 -

    Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erwarb am 8. November 2004 durch notariell beurkundeten Vertrag nach § 3 Abs. 5 des Ausgleichsleistungsgesetzes --AusglLeistG-- (BGBl I 2004, 1665) mehrere Grundstücksflächen (Grundstücke 1) zu einem Kaufpreis von 84.534,32 EUR.
  • BVerwG, 09.10.2017 - 8 B 1.17

    Enteignungsentschädigung; Ausschluss; Vorschubleisten für das

    Das Verwaltungsgericht hat einen Ausgleichsleistungsanspruch verneint, weil der Ausschlussgrund des § 1 Abs. 4 des Gesetzes über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können - Ausgleichsleistungsgesetz - vom 27. September 1994 i.d.F. vom 13. Juli 2004 (BGBl. I 1665) eingreife.
  • BVerwG, 11.07.2016 - 8 B 5.16

    Ausgleichsleistung für Enteignung; Kriegsverbrecher; Selbstbindung des

  • BVerwG, 03.07.2013 - 5 B 66.12

    Antragstellung im Sinne des Ausgleichsleistungsgesetzes; Inhalt; Revisibilität

  • VG Cottbus, 10.04.2014 - 1 K 917/13
  • FG Köln, 16.10.2013 - 9 K 3311/10

    Ausgleichsleistungen nach dem VermG i.V.m. EntschG und AusglLeistG

  • BVerwG, 09.02.2011 - 5 C 2.11

    Analogieverbot; Anscheinsbeweis; Archiv; Aufklärungsrüge; Ausgleichsleistung;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht