Gesetzgebung
   BGBl. II 2004 S. 522   

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BGBl. II 2004 S. 522 (https://dejure.org/2004,44033)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 13, ausgegeben am 04.05.2004, Seite 522
  • Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Juli 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung
  • vom 29.04.2004

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 05.01.2004   BT   Engerer Zusammenarbeit mit Polen bei Rechtshilfe und Auslieferung zustimmen
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bamberg, 02.07.2007 - 4 Ausl 49/07

    Möglichkeit einer Auslieferung aufgrund europäischen Haftbefehls an die Republik

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  • KG, 03.11.2005 - AuslA 803/05

    Strafverfolgung: Übermittlung eines Europäischen Haftbefehls nach dem 18. Juli

    Soweit die Strafverfolgung nach deutschem Recht möglicherweise verjährt ist, steht dies der Auslieferung gegenwärtig nicht entgegen, weil nach Art. 4 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung (BGBl. 2004 II S. 522, 1339) zur Beurteilung der Verjährung ausschließlich das Recht der ersuchenden Vertragspartei maßgebend ist und sich aus dem vorgelegten Beschluss des Bezirksgerichts in (...) vom 7. September 2005 über den Erlass des Europäischen Haftbefehls ergibt, dass die dem Verfolgten angelasteten Straftaten nicht verjährt sein sollen.
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